Bei Auszug Renovierungspflicht, obwohl unrenoviert bezogen?

  • Hallo liebe Community,
    Fakten meines Falles: Ich bin vor 4,5 Jahren in ein Wg-Zimmer eingezogen, welches in schlechtem Zustand war ( nicht gestrichen, baby-blau mit Tapetenschäden, Löcher von Regalen in der Wand etc.), Untermietvertrag in dem nichts steht, wie das Zimmer zu hinterlassen werden muss und der Hauptmieter ist der Vater meiner ehemaligen Mitbewohnerin

    Ich habe mich damals dafür entschieden, nicht zu streichen und die Schäden einfach durch Poster etc. abzudecken, da ich keine Lust hatte das ganze auf Vordermann zu bringen.
    Nun bin ich ausgezogen und die Tochter unseres Vermieters, hat von mir gefordert, meine Verschleißspuren (es handelt sich hierbei um die Stelle wo mein Schreibtisch stand und somit Fußkontakt zur Wand bestand)
    zu beseitigen/überstreichen und gedroht notfalls was von der Kaution einzubehalten.
    Bin ich verpflichtet dem nachzukommen?
    Dachte immer, entweder bei Einzug oder bei Auszug renovieren und bei uns war es ja ganz klar bei Einzug.
    Nachmieter ist auch schon gefunden und vertraglich gebunden.
    Ich hoffe, dass ich das auch im Dialog regeln kann ( gehe davon aus, dass der Nachmieter eh streichen möchte auf Grund des Zustandes), aber möchte auch Wissen wie es denn rechtlich aussieht, nur Falls die andere Partei darauf pocht.

    Danke schon mal für die Antworten.

    MfG
    Nils

    Einmal editiert, zuletzt von Studi4life (18. Juli 2014 um 14:42)

  • Zitat

    Nun bin ich ausgezogen und die Tochter unseres Vermieters, hat von mir gefordert, ...

    Die hat gar nichts zu fordern. Oder hat sie eine Originalvollmacht ihres Vaters vorgelegt das sie in seinem Namen handeln darf?

    Zitat

    Untermietvertrag in dem nichts steht, wie das Zimmer zu hinterlassen werden muss ...


    Auch nichts zu Schönheitsreparturen? Wenn doch, was genau?

  • Zitat

    Dachte immer, entweder bei Einzug oder bei Auszug renovieren und bei uns war es ja ganz klar bei Einzug.

    Das stimmt doch nicht, bei Einzug hast du doch nur Poster an die Wände geklebt, mehr nicht nach eigenen Worten.

  • Erst mal danke für die schnellen Antworten

    anitari: Im Mietvertrag steht nichts bezüglich Schönheitsreperaturen oder in welchem Zustand das Zimmer zu hinterlassen ist.
    Klar, dass die Tochter in dem Sinne nichts zu sagen hat, allerdings verwaltet sie das quasi für ihn und ich gehe davon aus, dass er da voll und ganz hinter ihr steht.

    Mainschwimmer

    Das stimmt doch nicht, bei Einzug hast du doch nur Poster an die Wände geklebt, mehr nicht nach eigenen Worten.

    Das war ja meine Entscheidung, hätte ich in einem renovierten Zimmer wohnen wollen, hätte ich mich dennoch selbst bei Einzug darum kümmern müssen und jetzt nochmal streichen dürfen.

  • Zitat

    und jetzt nochmal streichen dürfen.


    Quatsch! So wie du geschrieben hast, ist dein Zimmer unter aller Sau, oder anders gesagt, die Schäden an den Tapeten stellen den Tatbestand der Sachbeschädigung dar. Da spielt es auch keine Rolle, wie lange du da gewohnt hast. Wenn du beim Einzug nichts vereinbart hast, ist es jetzt dein Problem, zu beweisen, dass das Zimmer von Anfang an so ausgesehen hat.

  • Quatsch! So wie du geschrieben hast, ist dein Zimmer unter aller Sau, oder anders gesagt, die Schäden an den Tapeten stellen den Tatbestand der Sachbeschädigung dar. Da spielt es auch keine Rolle, wie lange du da gewohnt hast. Wenn du beim Einzug nichts vereinbart hast, ist es jetzt dein Problem, zu beweisen, dass das Zimmer von Anfang an so ausgesehen hat.

    Falsch, wenn keine Schönheitsreparaturen im Mietvertrag auf den Mieter umgelegt wurden, so muss der Vermieter die Suppe selbst auslöffeln. Ergo, der Junge brauchte garnix machen außer fegen. Wenn der VM (oder die schlaue Tochter) zu dumm ist sowas wirksam im Vertrag zu vereinbaren, so müssen sie jetzt halt Lehrgeld zahlen.
    Und weil du ja die Schäden als Sachbeschädigung einstufen willst rate ich dir mal Az. VIII ARZ 9/8 vom BGH durchzulesen was so alles als Schönheitsreparatur angesehen wird.
    Erst wenn der Student nen Loch in die Wand haut o.Ä. ist es Sachbeschädigung.

    Ich verweise mal sportlich noch auf BGB 535 und 538.

  • Macht es die Hitze, oder warum sind die Beiträge der neuen User hier ohne Sachverstand? Sachbeschädigung an tapezierten Wänden dürfte wohl nach Selbsbeschreibung des Mieters vorhanden sein.

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