Guten Tag liebe Member.
Ich habe eine dringende Frage und zwar habe ich am 01.10.2013 einen Mietvertrag unterschrieben in dem steht das ich frühestens nach Ablauf 1 Jahres kündigen kann.
Nun habe ich im Mai eine Modernisierungsankündigung bekommen mit der auch ein Sonderkündigungsrecht einhergeht.
Von diesem habe ich Gebrauch gemacht und ich muss nun bis zum 31.07 die Wohnung räumen.
Was ich nicht verstehe ist der Beisatz das mich "eine frühere Rückgabe der Mieteinheit nicht von der Mietzahlung bis zum Vertragsende entbindet."
Ist das rechtens?
Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße
Yanroe