Brauche Hilfe zum Thema Sonderkündigung

  • Guten Tag liebe Member.

    Ich habe eine dringende Frage und zwar habe ich am 01.10.2013 einen Mietvertrag unterschrieben in dem steht das ich frühestens nach Ablauf 1 Jahres kündigen kann.

    Nun habe ich im Mai eine Modernisierungsankündigung bekommen mit der auch ein Sonderkündigungsrecht einhergeht.
    Von diesem habe ich Gebrauch gemacht und ich muss nun bis zum 31.07 die Wohnung räumen.

    Was ich nicht verstehe ist der Beisatz das mich "eine frühere Rückgabe der Mieteinheit nicht von der Mietzahlung bis zum Vertragsende entbindet."

    Ist das rechtens?

    Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße

    Yanroe

  • Was ich nicht verstehe ist der Beisatz das mich "eine frühere Rückgabe der Mieteinheit nicht von der Mietzahlung bis zum Vertragsende entbindet."


    Um sicher zu sein, solltest Du Dir das vom Vermieter erklären lassen.

    So wie ich das kenne, heißt das übersetzt: "Unser Mietverhältnis endet am 31.07.14. Solltest Du die Wohnung trotzdem früher übergeben, musst Du trotzdem bis 31.07.14 bezahlen."

    Aber wirklich versuchen zu beurteilen kann man das nur, wenn man den gesamten Kontext - sprich das ganze Schreiben - kennt.

  • Fakt ist, dass Dir ein Sonderkündigungsrecht aufgrund der Modernisierung zusteht und der Kündigungsausschluss von einem Jahr somit hinfällig ist.

    Der Satz: "eine frühere Rückgabe der Mieteinheit nicht von der Mietzahlung bis zum Vertragsende entbindet." ist eigentlich ein Standard-Ausdruck, dessen Inhalt AjaxMH schon erläutert hat und in fast jeder Kündigungsbestätigung steht.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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