Kabelanschluss - Höhe der Betriebskosten

  • Hallo,

    Folgender Fall:
    Mehrfamilienhaus mit 8 Parteien.
    Im Mietvertrag steht folgender Passus:

    Zitat

    §3 Miete, Betriebskosten
    Der Mieter zahlt ferner: für den Breitbandkabelanschluss die Betriebsgebühr, zur Zeit monatlich 17,- €

    Die Nebenkostenabrechnung zeigt lediglich:

    Zitat

    Umzulegende Kosten
    Kabel Deutschland: 11 x 17 € .... 187,- €


    (11, weil 1 Monat stand die whg frei, ich bin dort 7 Monate, und der Vormieter 4 Monate gemeldet)

    Ich nahm an, dass die 17€ eingezogen werden, jedoch am Jahresende mit den tatsächlich anfallenden Kosten gegengerechnet werden.

    Nun habe ich gerade mit dem Vermieter telefoniert und erhielt folgende Antwort:
    - Das ist alles rechtens, weil es so im Mietvertrag steht (Also keine Gegenrechnung)
    - Der Betrag beinhaltet ebenso die Installation der Anlage, die zu DM Zeiten eingebaut wurde (Kosten ca 25.000 DM damals)

    Nach meiner Auffassung gehört die Installation nicht zu den Betriebskosten, sondern ist eine Modernisierung, die dann über eine Mieterhöhung erfolgen kann.
    Außerdem steht im Mietvertrag "... die Betriebsgebühr, zur Zeit ... ", nicht Betriebskosten + Installationskosten
    Der Ausdruck "Zur Zeit" ist ein weitere Indiz für mich, dass die Betriebskosten variiren und angepasst werden können.

    Also, mein Wunsch ist es, nur die tatsächlich anfallenden Betriebskosten zu zahlen.
    Ist das in meinem Fall möglich? Und wie kann ich das meinem Vermieter am besten darlegen?

  • 15. die Kosten
    a)
    des Betriebs der Gemeinschafts-Antennenanlage,
    hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms und die Kosten der regelmäßigen Prüfung ihrer
    Betriebsbereitschaft einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft oder das Nutzungsentgelt
    für eine nicht zu dem Gebäude gehörende Antennenanlage sowie die Gebühren, die nach dem
    Urheberrechtsgesetz für die Kabelweitersendung entstehen,
    oder
    b)
    des Betriebs der mit einem Breitbandnetz verbundenen privaten Verteilanlage; hierzu gehören
    die Kosten entsprechend Buchstabe a, ferner die laufenden monatlichen Grundgebühren für
    Breitbandanschlüsse

    Die Installationskosten sind keine Betriebskosten, sondern hätten in die Kaltmiete einfließen müssen.

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (17. Juli 2014 um 20:09)

  • Verweise ich schriftlich auf § 2 Nr. 15 BetrKV und bitte um Änderung der Nebenkostenabrechnung mit den tatsächlich angefallenen Kosten?
    Mein Vermieter ist ein Anwalt, deswegen möchte ich es schon etwas fundierter darlegen.

  • "... den tatsächlich angefallenen Betriebskosten", würde ich deutlich schreiben, denn dieser Hinweis darauf, dass Installationskosten nichts in den Betriebskosten zu suchen haben und augenscheinlich auch nirgendwo im Mietvertrag stehen, wird sicherlich nicht schaden.

    Zudem hast Du ja das Recht, die der Abrechnung zugrundeliegenden Rechnungen zu sehen. Wäre ja interessant, was wirklich an Wartung- und Betriebskosten an die Kabel-TV-Firma gezahlt wird.

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