Hallo,
Folgender Fall:
Mehrfamilienhaus mit 8 Parteien.
Im Mietvertrag steht folgender Passus:
Zitat
§3 Miete, Betriebskosten
Der Mieter zahlt ferner: für den Breitbandkabelanschluss die Betriebsgebühr, zur Zeit monatlich 17,- €
Die Nebenkostenabrechnung zeigt lediglich:
Zitat
Umzulegende Kosten
Kabel Deutschland: 11 x 17 € .... 187,- €
(11, weil 1 Monat stand die whg frei, ich bin dort 7 Monate, und der Vormieter 4 Monate gemeldet)
Ich nahm an, dass die 17€ eingezogen werden, jedoch am Jahresende mit den tatsächlich anfallenden Kosten gegengerechnet werden.
Nun habe ich gerade mit dem Vermieter telefoniert und erhielt folgende Antwort:
- Das ist alles rechtens, weil es so im Mietvertrag steht (Also keine Gegenrechnung)
- Der Betrag beinhaltet ebenso die Installation der Anlage, die zu DM Zeiten eingebaut wurde (Kosten ca 25.000 DM damals)
Nach meiner Auffassung gehört die Installation nicht zu den Betriebskosten, sondern ist eine Modernisierung, die dann über eine Mieterhöhung erfolgen kann.
Außerdem steht im Mietvertrag "... die Betriebsgebühr, zur Zeit ... ", nicht Betriebskosten + Installationskosten
Der Ausdruck "Zur Zeit" ist ein weitere Indiz für mich, dass die Betriebskosten variiren und angepasst werden können.
Also, mein Wunsch ist es, nur die tatsächlich anfallenden Betriebskosten zu zahlen.
Ist das in meinem Fall möglich? Und wie kann ich das meinem Vermieter am besten darlegen?