Vertragsbedingungen - Schönheitsreperaturen

  • Hallo zusammen,

    da wir bald aus unser jetzigen Wohnung ausziehen wollen hab ich mir mal den Vertrag genauer angeschaut.
    Wir wohnen dort seit dem 01.07.2009 also etwas über 5 Jahre.
    Ich habe die beiden relevanten Seiten angehängt und möchte wissen ob wir wirklich alles so machen müssten
    wie es dort steht oder ob einige Punkte nicht wirksam sind.

    Vielen Dank fürs lesen und antworten :)

    Unter Rückgabe bei Beendigung steht noch folgendes:

    Zitat

    Bei Ende des Vertrages hat der Mieter die Mietsache ungeachtet seiner Verpflichtungen zur Durchführung von Schönheitsreparaturen gemäß 3 der Vertragsbedingungen vollständig geräumt und sauber zurückzugeben. Der Mieter haftet für alle Schäden, welche dem Vermieter oder einem Mietnachfolger die aus Nichtbefolgung dieser Pflichten bestehen.

  • Ich erkenne hier nichts unwirksames. Ist meiner Meinung nach alles OK.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Unter Rückgabe bei Beendigung steht noch folgendes:


    Halte ich für albern. Da steht, dass die Bude bei Rückgabe vollständig geräumt und sauber sein muss. Gut. Aber wenn das nicht der Fall ist, haftet der Mieter, wenn der Nachmieter auf einem Krümmel Dreck ausrutscht oder auf eine versehentlich im Garten zurückgelassene Harke tritt, oder was? :confused:

    Da Du den Unsinn bei Abschluss des Vertrags unterzeichnet hast, muss man befürchten, dass tatsächlich später jemand z.B. behauptet, es sei bei Deinem Auszug eine Flüssigkeit auf dem Boden verblieben, die nun den Fußboden völlig ruiniert hat. Man hat schließlich schon Pferde vor der Apotheke rückwärts essen sehen. ;)

    Ich würde mir daher an Deiner Stelle unbedingt bei Rückgabe bescheinigen lassen, dass die Mietsache "sauber und vollständig geräumt" ist.

  • AjaxMH. Letzter Satz: Beifall.


    Ich weiß jetzt nicht, wie bzw. ob das ironisch gemeint ist.

    Zur Erklärung:
    Ich würde mir genau die Worte "sauber und vollständig geräumt" unterschreiben lassen, da genau die Worte in der Haftungsklausel im Mietvertrag auftauchen.
    Weitere Ausführungen dazu, warum ich genau da so viel Wert drauf legen würde, befinden sich in den beiden Absätzen davor im vorherigen Posting.

  • Was ist daran starr, wenn es heißt, dass Schönheitsreparaturen im Allgemeinen und nur bei Renovierungsbedarf auszuführen sind.

    Also mache ich nichts, da ich nicht der Meinung bin das ein Renovierungsbedarf besteht?
    Oder muss ich es machen wenn der Vermieter meint es besteht Bedarf?

    Es Betrifft ja z.B. die Küche.
    Da sieht alles noch ganz gut aus. Nur um den Lichtschalter ist es ein bissel schmutzig, aber nur dadrum "malern" sieht auch mist aus.

    @AjaxMH
    Deinen Hinweis werde ich beherzigen :)

    Einmal editiert, zuletzt von PhelanWard (18. Juli 2014 um 12:33)

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