Beiträge von PhelanWard

    Was ist daran starr, wenn es heißt, dass Schönheitsreparaturen im Allgemeinen und nur bei Renovierungsbedarf auszuführen sind.

    Also mache ich nichts, da ich nicht der Meinung bin das ein Renovierungsbedarf besteht?
    Oder muss ich es machen wenn der Vermieter meint es besteht Bedarf?

    Es Betrifft ja z.B. die Küche.
    Da sieht alles noch ganz gut aus. Nur um den Lichtschalter ist es ein bissel schmutzig, aber nur dadrum "malern" sieht auch mist aus.

    @AjaxMH
    Deinen Hinweis werde ich beherzigen :)

    Hallo zusammen,

    da wir bald aus unser jetzigen Wohnung ausziehen wollen hab ich mir mal den Vertrag genauer angeschaut.
    Wir wohnen dort seit dem 01.07.2009 also etwas über 5 Jahre.
    Ich habe die beiden relevanten Seiten angehängt und möchte wissen ob wir wirklich alles so machen müssten
    wie es dort steht oder ob einige Punkte nicht wirksam sind.

    Vielen Dank fürs lesen und antworten :)

    Unter Rückgabe bei Beendigung steht noch folgendes:

    Zitat

    Bei Ende des Vertrages hat der Mieter die Mietsache ungeachtet seiner Verpflichtungen zur Durchführung von Schönheitsreparaturen gemäß 3 der Vertragsbedingungen vollständig geräumt und sauber zurückzugeben. Der Mieter haftet für alle Schäden, welche dem Vermieter oder einem Mietnachfolger die aus Nichtbefolgung dieser Pflichten bestehen.

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