Was ist daran starr, wenn es heißt, dass Schönheitsreparaturen im Allgemeinen und nur bei Renovierungsbedarf auszuführen sind.
Also mache ich nichts, da ich nicht der Meinung bin das ein Renovierungsbedarf besteht?
Oder muss ich es machen wenn der Vermieter meint es besteht Bedarf?
Es Betrifft ja z.B. die Küche.
Da sieht alles noch ganz gut aus. Nur um den Lichtschalter ist es ein bissel schmutzig, aber nur dadrum "malern" sieht auch mist aus.
@AjaxMH
Deinen Hinweis werde ich beherzigen ![]()