Kaution unvollständig zurückbezahlt : Vermieter verlangt Instandsetzung des Gartens

  • Hallo zusammen,

    ich habe folgendes Problem:

    Ich war 7,5 Jahre lang Mieter eines Reihenhausen mit Garten.
    Der Garten war zwar mietvermietet, jedoch wurde die Instandhaltung/Pflege des Gartens im Mietvertrag nicht explizit vereinbart, d.h. Pflicht-Pflegemaßnahmen des Gartens wurden im Mietvertrag nicht aufgenommen.
    In den 7,5 Jahren habe ich regelmäßig die üblichen Gartenarbeiten durchgeführt:
    Rasen mähen, Unkraut jäten, die Büsche nicht fachgerecht schneiden. Außerdem habe ich in diesem Zeitraum zweimal Fachleute zum schneiden der Bäume beauftragt und dafür auch selbst bezahlt. Mein Vermieter hat sich im Garten um nichts gekümmert.
    Der Vermieter war alle die Jahre zufrieden mit den Dingen so wie wir sie gemacht haben.

    Anfang 2014 hat mir unser Vermieter telefonisch mitgeteilt, dass er das Haus verkaufen möchte und mir angeboten, das Haus zu kaufen. Ich habe auf den Kauf verzichtet und
    begonnen, mir eine neue Mietwohnung zu suchen. Nachdem ich einen neuen Mietvertrag unterschrieben habe, habe ich fristgerecht zum 30.04.2014 mein Mietshaus gekündigt.
    Als der Mietvertrag gekündigt wurde, war das freundliche Verhältnis mit dem Vermieter beendet.
    Er hat von mir eine komplette Instandsetzung des Gartens auf meine Kosten verlangt. Es sollten sämtliche Gehölze (Hecken und Bäume) gekürzt werden, Beete mit Rindenmulch abgedeckt werden und der Holzschnitt entsorgt werden. Ich habe ihm sofort mündlich diese Leistungen abgesagt, da diese Arbeiten im Mietvertrag nicht vereinbart sind.
    Außerdem, gemäß der aktueller Rechtlage haben die Parteien lediglich die Pflege des Gartens vereinbart, ohne die geschuldeten Pflegemaßnahmen im Einzelnen zu beschreiben, sind hierunter gem. §§ 133, 157, 242 BGB nur einfache Pflegearbeiten zu verstehen, die weder besondere Fachkenntnisse des Mieters noch einen besonderen Zeit- oder Kostenaufwand erfordern. Hierzu zählen etwa Rasen mähen, Unkraut jäten und das Entfernen von Laub; andere Arbeiten unterfallen der Instandhaltungspflicht des Vermieters.

    Vor Hausübergabe habe ich ausführlich den Gartenzustand fotografiert.
    Für die Hausübergabe hat mein Vermieter einen Herrn beauftragt, den er mir als „Fachmann“ vorgestellt hat. Im Übergabeprotokoll hat dieser „Fachmann“ den Garten als in einem „verwahrlosten Zustand“ beschrieben. Ich war damit nicht einverstanden und habe das Übergabeprotokoll nicht unterschreiben. Meinerseits habe ich außerdem Zeugen zur Hausübergabe mitgenommen. Außer dem Zustand des Garten wurden bei der Übergabe keine Mängel festegestellt.

    Etwa einen Monat nach der Übergabe, habe ich von meinem Ex- Vermieter ein Schreiben erhalten. Er hat mir vorgeschlagen, dass ich ein Drittel der Rechnung für die „Instandsetzung“ des Gartens übernehme bzw. der Betrag vom Kaution abziehen wird. Eine Rechnung der Gartenfirma in Höhe von 1178,- EUR war mit dabei. „Ein Drittel der Rechnung“ beträgt in diesem Fall EUR 380,-

    Ich habe meinem Ex –Vermieter geantwortet, dass ich ihm keine Kosten für die Arbeiten am Garten schulde. Die Gründe dafür sind :

    - keine Vereinbarung für Gartenpflege gemäß Mietvertrag.
    - Nebenkosten sind pauschal aufgeführt. Eine Vereinbarung, wonach ein Betriebskostenvorschuss gezahlt wird, ist nicht getroffen worden. Das heißt, dass ich
    neben den monatlichen Beträgen keine weitere Zahlungen, welche Nebenkosten auch immer, schuldig bin

    Der Ex- Vermieter besteht doch auf seine Meinung.
    Sein Argument ist (Zitat) : „Es ist zwar richtig, dass eine Verpflichtung des Mieters zur Pflege und Instandhaltung von Gärten nur dann gegeben ist, wenn sie in den Mietvertrag explizit geregelt ist. Dessen Bedarf ist aber nach herrschender Auffassung immer dann nicht, wenn ein „Einfamilienhaus nebst Garten“ vermietet wird.“

    Nun habe ich mein Kaution unvollständig zurückgezahlt erhalten, d.h. mit Abzug von 380,- EUR
    Meiner Meinung nach ist das unzulässig.
    Was soll ich tun, um meine Kaution vollständig zurück zu erhalten ?
    Für einen Rechtsanwalt ist der Streitwert 380,- EUR eher gering und kein Anwalt hat daran Interesse.
    Kann ich vielleicht gegen meinen Ex- Vermieter ein privates Mahnverfahren einleiten ? Diesem kann er natürlich sehr einfach wiedersprechen.
    Soll ich zum Mieterschutzbund gehen ? Kostet auch 80,- EUR jährlich.
    Einfach nachzugeben und 380,- EUR verschenken will ich eigentlich nicht.
    Also was kann ich weiter tun ?

    Vielen Dank für Ihre Meinungen und Tipps....

  • Du kannst - wenn Du im Recht bist, was ich zwar annehme, aber natürlich nicht unterschreiben kann - sehr wohl mit Fristsetzung aus den von Dir genannten Gründen den Rest der Kaution verlangen.

    Bin da jetzt nicht sooo sattelfest, aber wenn die Gegenseite einem Mahnbescheid widerspricht oder erst später gegen einen Vollstreckungsbescheid Einspruch einlegt, so muss das ja nichts schlimmes bedeuten. Im Zweifel wird aus der Angelegenheit dann eine normale Klage (siehe hier (klick)). Wenn Du eindeutig im Recht bist, hast Du eigentlich ja nichts zu befürchten.

    Wie Du das alles durchsetzt, also ob mit oder ohne Anwalt, bleibt wohl alleine Dir überlassen. Mit jedem Schritt steigt auch das Kostenrisiko. Verlierer bezahlt.

  • AjaxMH
    Danke ! Das ist für mich auch Frage der Fragen - ob ich 100 % eindeutig im Recht bin.


    Ich befürchte, diese 100%ige Gewissheit hat man im deutschen Mietrecht immer erst nach dem letzten Richterspruch. :rolleyes:

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