Mietvertrag vorrangig?

  • Wir wohnen seit kurzem in einer neu sanierten Wohnung. Die Bauarbieten halten noch an was uns bekannt war und uns nicht weiter stören. Ebenfalls bekannt war, dass an der Außenfassade des Hauses ein Aufzug angebracht wird. Allerdings wurde uns vom Makler mitgeteilt, dass dieser aus Glas angefertigt werden würde uns somit kaum Einschränkungen zu rechnen ist. Im Mietvertrag stand nun allerdings:
    "Vor den Fenstern der Wohnungen ... wird der Aufzugschacht errichtet. Die derzeitigen Fenster dienen dann lediglich zur Be- und Entlüftung, der derzeitige Fenstercharakter wird deshalb nicht aufrecht erhalten. Dieser Rechts- und Sachmangel löst weder eine Mietminderung noch einen Schadenersatz aus"
    Wir gingen aber weiter von der Annahme aus, dass es bei einem Glasaufzug bleiben würde da es nicht nur unsere Wohnung betrifft sondern noch 4 weitere. Nun mussten wir aber von den Bauarbeitern erfahren, dass es kein Glasaufzug werden würde, sondern eine komplette Betonfassade entstehe. Der Vermieter hat sich diesbezüglich zwar im Mietvertrag abgesichert aber wir gingen nach wie vor davon aus, dass es ein Glasaufzug werden würde.
    Können wir uns hinsichtlich dieser Täuschung rechtlich wehren?

  • Der Vermieter hat sich diesbezüglich zwar im Mietvertrag abgesichert aber wir gingen nach wie vor davon aus, dass es ein Glasaufzug werden würde.
    Können wir uns hinsichtlich dieser Täuschung rechtlich wehren?


    Täuschung? Spätestens beim Lesen des Mietvertrags hättet Ihr absolut hellhörig werden müssen und nicht [Zitat:] "weiter von der Annahme aus[gehen], dass es bei einem Glasaufzug bleiben würde".

    Dass die Aussage des Maklers somit kein Täuschungsversuch des Vermieters darstellt, ist für mich persönlich sehr klar - warum auch immer der Makler das so erzählt hatte.

    Mich wundert allerdings, dass der Mietvertrag selbst den neuen [Zitate:] "Fenstercharakter" als "Rechts- und Sachmangel" deklariert. Das könnte vielleicht zum Eigentor werden. Die Bemerkung dass dieser [Zitat:] "weder eine Mietminderung noch einen Schadenersatz aus[löst]", schließt m.E. nicht aus, dass der Mieter so etwas trotzdem fordern könnte. Schließlich ist es selbsterklärend, dass ein Mangel für sich eine Mietminderung nicht automatisch auslöst/durchführt, sondern (möglicherweise) lediglich zu einer berechtigt. Aber das könnte jetzt auch alles nur Wortklauberei sein.

    Eure Chancen, erfolgreich eine Täuschung auf den Richtertisch zu legen, sehe ich jedenfalls als sehr gering an.

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