Wir wohnen seit kurzem in einer neu sanierten Wohnung. Die Bauarbieten halten noch an was uns bekannt war und uns nicht weiter stören. Ebenfalls bekannt war, dass an der Außenfassade des Hauses ein Aufzug angebracht wird. Allerdings wurde uns vom Makler mitgeteilt, dass dieser aus Glas angefertigt werden würde uns somit kaum Einschränkungen zu rechnen ist. Im Mietvertrag stand nun allerdings:
"Vor den Fenstern der Wohnungen ... wird der Aufzugschacht errichtet. Die derzeitigen Fenster dienen dann lediglich zur Be- und Entlüftung, der derzeitige Fenstercharakter wird deshalb nicht aufrecht erhalten. Dieser Rechts- und Sachmangel löst weder eine Mietminderung noch einen Schadenersatz aus"
Wir gingen aber weiter von der Annahme aus, dass es bei einem Glasaufzug bleiben würde da es nicht nur unsere Wohnung betrifft sondern noch 4 weitere. Nun mussten wir aber von den Bauarbeitern erfahren, dass es kein Glasaufzug werden würde, sondern eine komplette Betonfassade entstehe. Der Vermieter hat sich diesbezüglich zwar im Mietvertrag abgesichert aber wir gingen nach wie vor davon aus, dass es ein Glasaufzug werden würde.
Können wir uns hinsichtlich dieser Täuschung rechtlich wehren?
Beiträge von pear25
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