Allgemeinstrom, was darf abgerechnet werden?

  • Hallo liebe Forengemeinde,

    eigentlich habe ich eine ganz einfache Frage:

    Thema: Betriebskostenabrechnung
    Punkt: Allgemeinstrom

    So:
    Stromverbrauch: 150 € (br.)
    Abschläge: 280 €
    Guthaben: 100€ +


    Mein Vermieter, hat auf der BKA aufgezählt, er bekäme 280€ von jedem Mieter.

    Ich halte dagegen, und sage, nur die tatsächlich gezahlten Stromkosten darf er berechnen.

    Also nur 150€.


    Was ist nun Korrekt?


    Viele Grüße!

    MfG,
    Slide

    LL.B. Laws

  • die Kosten der Beleuchtung,
    hierzu gehören die Kosten des Stroms für die Außenbeleuchtung und die Beleuchtung der von den
    Bewohnern gemeinsam genutzten Gebäudeteile, wie Zugänge, Flure, Treppen, Keller, Bodenräume,
    Waschküchen;

    Das Auswechseln von Glühbirnen etc. gehört nicht dazu

    Diese müssen anhand von Belegen nachgewiesen werden.

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