Betriebskosten - Eigentlich ganz einfache Frage

  • Hallo liebe Forengemeinde,

    eigentlich habe ich eine ganz einfache Frage:

    Thema: Betriebskostenabrechnung
    Punkt: Allgemeinstrom

    So:
    Stromverbrauch: 150 € (br.)
    Abschläge: 280 €
    Guthaben: 100€ +


    Mein Vermieter, hat auf der BKA aufgezählt, er bekäme 280€ insgesamt von allen Mietparteien.

    Ich halte dagegen, und sage, nur die tatsächlich gezahlten Stromkosten darf er berechnen.

    Also nur 150€.


    Was ist nun Korrekt?


    Viele Grüße!

    MfG,
    Slide

    LL.B. Laws

  • Weiß nicht, ob ich das richtig verstanden habe, weil es wirklich zu einfach klingt ... :)

    Der Vermieter darf nur den Allgemeinstrom auf die Mieter umlegen, der im Abrechnungszeitraum im Haus tatsächlich verbraucht wurde. Den hat er an den Stromversorger bezahlt; und den kann er auf die Mieter umlegen.

    Ob und wie der Vermieter es schafft, den umzulegenden Anteil korrekt aus der Stromrechnung des Versorgers herauszurechnen, ist vielleicht ein anderes Thema, aber Abschlagszahlungsbeträge sind dabei in jedem Fall nur Schall und Rauch.

  • Der Vermieter darf nur die tatsächlichen Kosten umlegen. Die Abschläge die er gezahlt hat sind irrelevant.

    Würde die Auffassung des VM richtig sein hätte er ja 200 € gut gemacht. 100 € vom Versorger und 100 € von den Mietern.

    Was nach dem Mietrecht unrechtmäßige Bereicherung wäre/ist.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!