Mieter hat bei Einzug Bad und Küche renoviert. Jetzt will Vermieter renovieren

  • Hallo,
    meine Mutter ist vor 6 Jahren umgezogen und hat in Absprache mit dem Vermieter das alte Bad und die Küche renoviert.
    Das Bad wurde gefliest (nicht die billigsten Fliesen), neue Armaturen, Badewanne, Waschbecken und Toilettenbecken wurden eingebaut. Tapeziert und gestrichen. In die Küche ließ sie sich mehr und hochwertige Schränke einbauen und der Vermieter zahlte einen neuen Gasherd, da der alte bereits Roststellen hatte.
    Nun möchte der Vermieter renovieren und Bad und Küche auf Strom umstellen. Die Gasleitungen werden entfernt. Dazu soll das Bad komplett erneuert werden. Neu gefliest (mit minderwertigen Fliesen), neue Badewanne, andere Anschlüsse (da ja von Gas auf Fernversorgung umgestellt wird). Meine Mutter möchte gern ihre hochwertigeren Fliesen behalten und auf Grund ihres Alters, eine Dusche eingebaut bekommen. Der Vermieter zahlt keine Dusche. Diese soll sie komplett selbst bezahlen. Hat sie ein Recht auf gleichwertige Fliesen oder kann sie sich bessere Fliesen durch den Vermieter einbauen lassen und diese mit dem Preis der Billig-Fließen verrechnen lassen? Kann sie sich den Preis einer Dusche mit dem Preis einer neuen Badewanne verrechnen lassen? Sie muss sich, durch die Umstellung von Gas auf Strom einen neuen Herd zulegen. Diesen soll sie selbst zahlen, obwohl vom Vermieter für diese Wohnungen generell ein Herd gestellt wurde. Ist das rechtens? Gibt es für solche Fälle bestimmte Paragraphen zum einsehen?

    Einmal editiert, zuletzt von kirsebaer72 (14. Juli 2014 um 14:05)

  • Hallo,
    meine Mutter ist vor 6 Jahren umgezogen und hat in Absprache mit dem Vermieter das alte Bad und die Küche renoviert.

    Was heißt denn in Absprache? Gab es eine schriftliche Vereinbarung oder hat der Vermieter nur sein OK gegeben.

    Zitat

    Hat sie ein Recht auf gleichwertige Fliesen ?

    Nein, hat sie nicht. Angenommen der Mieter baut in Eigeninitiative Marmorfliesen in das Bad, kann von dem Vermieter nicht erwartet werden, dass er irgendwann gleichwertigen Ersatz stellt. Das ist Sache des Mieters.
    die Pflichten des Vermieters ergeben sich aus dem § 535 BGB.

    Zitat

    kann sie sich bessere Fliesen durch den Vermieter einbauen lassen und diese mit dem Preis der Billig-Fließen verrechnen lassen?

    Die Frage kann nur der Vermieter beantworten. Ich persönlich würde es machen, da hierdurch die Attraktivität der Wohnung gesteigert wird.

    Zitat

    Kann sie sich den Preis einer Dusche mit dem Preis einer neuen Badewanne verrechnen lassen?

    Das selbe wie oben. Das kann nur der Vermieter beantworten.

    Zitat

    obwohl vom Vermieter für diese Wohnungen generell ein Herd gestellt wurde.

    was heißt denn "gestellt"? Ist der Herd Teil des Vertrags oder stand der bei Mietbeginn einfach in der Wohnung?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Vielen Dank für die schnelle Antwort. Die Renovierung des Bades und der Küche durch den Mieter bei Einzug wurde schriftlich festgehalten. Ein Gasherd gehörte generell zur Wohnung bei jedem Mieterwechsel.
    Auf jeden Fall half mir die Antwort weiter. Meine Mutter wird mit dem Vermieter verhandeln. Danke für die Hilfe.

  • Ein Gasherd gehörte generell zur Wohnung bei jedem Mieterwechsel.

    Das Wörtchen "generell" ist nicht aussagekräftig. Ist er mitgemietet, ist es ein Geschenk des Vermieters oder hat ihn der Vormieter einfach stehen lassen?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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