Beiträge von kirsebaer72
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Vielen Dank für die schnelle Antwort. Die Renovierung des Bades und der Küche durch den Mieter bei Einzug wurde schriftlich festgehalten. Ein Gasherd gehörte generell zur Wohnung bei jedem Mieterwechsel.
Auf jeden Fall half mir die Antwort weiter. Meine Mutter wird mit dem Vermieter verhandeln. Danke für die Hilfe. -
Hallo,
meine Mutter ist vor 6 Jahren umgezogen und hat in Absprache mit dem Vermieter das alte Bad und die Küche renoviert.
Das Bad wurde gefliest (nicht die billigsten Fliesen), neue Armaturen, Badewanne, Waschbecken und Toilettenbecken wurden eingebaut. Tapeziert und gestrichen. In die Küche ließ sie sich mehr und hochwertige Schränke einbauen und der Vermieter zahlte einen neuen Gasherd, da der alte bereits Roststellen hatte.
Nun möchte der Vermieter renovieren und Bad und Küche auf Strom umstellen. Die Gasleitungen werden entfernt. Dazu soll das Bad komplett erneuert werden. Neu gefliest (mit minderwertigen Fliesen), neue Badewanne, andere Anschlüsse (da ja von Gas auf Fernversorgung umgestellt wird). Meine Mutter möchte gern ihre hochwertigeren Fliesen behalten und auf Grund ihres Alters, eine Dusche eingebaut bekommen. Der Vermieter zahlt keine Dusche. Diese soll sie komplett selbst bezahlen. Hat sie ein Recht auf gleichwertige Fliesen oder kann sie sich bessere Fliesen durch den Vermieter einbauen lassen und diese mit dem Preis der Billig-Fließen verrechnen lassen? Kann sie sich den Preis einer Dusche mit dem Preis einer neuen Badewanne verrechnen lassen? Sie muss sich, durch die Umstellung von Gas auf Strom einen neuen Herd zulegen. Diesen soll sie selbst zahlen, obwohl vom Vermieter für diese Wohnungen generell ein Herd gestellt wurde. Ist das rechtens? Gibt es für solche Fälle bestimmte Paragraphen zum einsehen?
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