Nachbar lässt ganzjährig Fenster gekippt, auch im Winter / Mietminderung?

  • Hallo,
    diesbezüglich konnte ich keine Urteile finden, wer kann helfen?

    Die Nachbarin unter mir läßt bei jeder Temperatur ihr Schlafzimmerfenster unter meinem
    Arbeitszimmer gekippt, vergangenen Winter hab ich deswegen erstmals eine Liste mit Aussentemperaturen morgens und abends als Anhaltspunkt mitgeschrieben (kleiner Temperaturgeber hängt direkt an der Aussenwand, um eine möglichst "echte" Aussentemperatur zu dokumentieren).
    Das Fenster bleibt schon seit einigen Jahren ganzjährig gekippt, nur in Urlaubszeiten ist es geschlossen, die Nachbarin braucht dauerhaft nachts frische Luft.

    Mittlerweile hat sich meine ökologische Einstellung geändert - auch wg. Einführung des gesetzlichen Energiepasses - und es ärgert mich, dass durch das gekippte Fenster dauerhaft jegliche Wärme entweichen kann und winters natürlich die gesamte Hausfront auskühlt. Dadurch muss ich mehr heizen, um auf meine vorgeschriebene sowie Wohlfühl-Raumtemperatur zu kommen.

    Der Zustand ist der Vermieterin bekannt, jedoch egal (Ehemann der Vermieterin liefert das Heizöl und verdient daran und somit ist sie wohl indirekt nicht an einem geringeren Heizölverbrauch interessiert).

    Wo kann ich ein eventuell passendes Urteil zu so einem Fall finden?
    Ein gekipptes Fenster kann auch die Vermieterin der Mieterin nicht verbieten, jedoch möchte ich gerne abhängig von den niedrigen Aussentemperaturen im Winter und damit erhöhten Heizkosten die Miete anteilig mindern.
    Die Vermieterin wurde bereits auf die Mietminderung hingewiesen - aber wie kann sinnvoll ein prozentualer Betrag errechnet werden, wenn sich die Temperaturen ja täglich / stündlich ändern?

    Wär vielleicht folgendes denkbar: Durchschnittstemperatur unter 0 Grad = 50 Ct. / Tag Minderung, unter 10 Grad = 1 Euro / Tag Minderung, unter 15 Grad = 1,50 Euro / Tag oder etwas ähnliches?
    Oder eine Pauschale? Aber woran festmachen?

    Mein Mieterverein-Anwalt will sich damit nicht befassen, "hat für sowas keine Zeit"...(!)
    Die Vermieterin aussert sich zur Sache garnicht (s.o.).
    Die Nachbarin ist sauer, weil sie sich in ihrer Privatsphäre angegriffen fühlt - es ginge mich doch überhaupt nichts an, wie sie lüftet und das Fenster bleibt auf. Immer. Basta. Und jetzt erst recht!

    Leider findet sich im Internet kaum was, nur Urteile bei Einbrüchen bei ständig gekippten Fenster usw.

    Nochmal: bei über 10 Grad Aussentemperatur ists mir auch egal - aber darunter müsste sich doch ein Mieter auch an gewisse Gepflogenheiten richten, oder nicht? Mir ist dabei allerdings unbekannt, ob die Mieterin vielleicht sogar heizt - nachts ist allerdings ein schwerer Vorhang zu erkennen, wohl damit es im Schlafzimmer nicht zu kalt ist...

    Pikanterweise hatte der Raum schon bei zwei (!) früheren Mietern Schimmelbefall (der letzten Mieterin wurde deswegen sogar anteilig die Kaution einbehalten...) - wie jetzt dort die Wände aussehen, weiss ich nicht. Aber der Schimmel steckt noch in den Wänden, weil nie eine richtige Sanierung vorgenommen wurde. Drübergestrichen und gut.

    Danke und Gruß,
    WernerO.

  • Vergessen Sie alles. Genausogut könnte Ihr Nachbar Ihnen Vorschriften über alles Mögliche machen wollen.
    Das geht nicht. Sie werden dazu auch nichts im Internet finden. Rechtlich schon garnicht.
    Ihnen bleibt nur anpassen oder ausziehen.
    Nachbarschaftsplänkeleien sind hier im Forum nicht gern gesehen. Warum: Weil immer die Darstellung der Gegenseite fehlt.
    Sie können nur vor Ort eine Lösung suchen.

  • in Deiner Frage fehlt ein wesentlicher Aspekt und zwar die Angabe der Temperaturen innerhalb deiner Wohnung.
    Die allgemeine Rechtsprechung besagt, dass eine Mindestraumtemperatur von 18-21 °C erreicht werden muss. Hierbei ist es aber unerheblich, ob die Heizung hierfür auf höchster Stufe läuft.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Ich schließe mich beiden Vorrednern an.

    Das mit der Hausfront habe ich zudem nicht verstanden. Wieso wird die ganze Front des Hauses kühler?

    Du hast keinen Anspruch drauf, dass Deine Wohnung von der darunter liegenden Wohnung mitbeheizt wird. Demnächst sagt der Mieter über Dir dann auch noch, dass Du doch bitte schön etwas mehr (oder auch weniger) heizen möchtest, weil's ihm zu kalt oder zu warm ist. ;) Also dürfte es auch mit der Mietminderung ein schwieriges Thema werden, wenn nicht so drastische Folgen wie das Unterschreiten der von Leipziger82 angesprochenen erreichbaren Mindesttemperatur aufgetreten sind.

    Die Thematik des Schimmels wäre vielleicht noch ein Punkt, um mit dem Vermieter ins Gespräch zu kommen. Dem kann ja eigentlich nicht an Schimmel in der Wohnung gelegen sein; und ein ständig auf Kipp stehendes Fenster ist eine wunderbare Voraussetzung zur Bildung von Schimmel. Muss nicht passieren, kann aber passieren. Vielleicht kannst Du über das Thema etwas Bewegung beim Vermieter erzeugen ...?

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