Hallo,
ich hätte eine Frage zu erlaubten Abrechnungszeiträumen bei Nebenkosten.
Wenn ich zum 15.05.2012 in eine Wohnung gezogen bin und bekomme dann eine Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum vom 01.07.2012 - 30.06.2012 und eine separate für die eineinhalb Monate 15.02.2012 - 31.03.2012 - ist dies zulässig? Es geht darum dass mir die Abrechnung ganz haarscharf an der Grenze zur "Nachzahlungsverjährung" (2 Jahre) zugestellt wurde, nämlich Ende Juni diesen Jahres. Sprich es wurde einfach der Zeitraum abgerechnet, so dass eine Nachzahlung noch erfolgen muss und der Zeitraum davor, für den keine Nachzahlung mehr gefordert werden kann, separat.
Zur Information: Die Vormieter wurden ganz normal bis zum 14.05.2012 abgerechnet, es gibt also keine festgelegte Abrechnungsperiode oder ähnliches im Haus.
Danke für jede Hilfe!