Kündigung wegen Erweiterung der Nachbarwohnung rechtens?

  • Die Tochter meines Vermieters wohnt in der Nachbarwohnung (gehört auch dem Vermieter). Heute hab ich die Kündigung bekommen - Grund: Die Tochter des Vermieters will ihre aktuelle Wohnung vergrößern, dazu braucht sie meine Wohnung.
    Es soll die Wohnung der Tochter und meine zusammengelegt werden.
    Ist eine Kündigung rechtens oder kann ich Widerspruch einlegen, da die Tochter ja schon eine Wohnung hat (überzogener Eigenbedarf )?

  • Was genau steht denn in dem Kündigungsschreiben?

    Tochter will Wohnung vergrößern wäre kein berechtigter Kündigungsgrund.

    Begründeter Eigenbedarf dagegen schon.

  • Es steht drin, dass Frau xyz (die Tochter) jetzt 25 Jahre alt wäre und sich sich aus privaten Gründen räumlich vergrößern wolle. Deshalb solle die Wand zu meiner Wohnung durchbrochen werden, so dass aus beiden Wohnungen eine entstehen würde.

  • Ich bin vor 15 Monaten in meine Wohnung eingezogen und die Tochter des Vermieters zufälligerweise auch vor 15 Monaten. wir sind also zum selben Zeitpunkt eingezogen. Jetzt nach einem Jahr fällt der Tochter ein, dass sie eine größere Wohnung braucht. Beide nebeneinanderliegende Wohnungen sind ca 35 Quadratmeter groß. bei Durchbruch der Mauer hätte sie dann 70 Quadratmeter und ich keine Wohnung. Der Vermieter hat im Haus noch mehrere auch größere, aber vermietete Wohnungen. Kann der Vermieter mir wegen Eigenbedarfs der Tochter kündigen, obwohl die Tochter ja eine Wohnung hat?

  • Es steht drin, dass Frau xyz (die Tochter) jetzt 25 Jahre alt wäre und sich sich aus privaten Gründen räumlich vergrößern wolle. Deshalb solle die Wand zu meiner Wohnung durchbrochen werden, so dass aus beiden Wohnungen eine entstehen würde.

    Meine Meinung ist, dass das als Grund nicht ausreichen wird. 25 Jahre alt ist völlig irrelevant. Und der blanke Wunsch, einfach nur etwas geräumiger wohnen zu wollen, darf m.E. nicht dazu führen, dass andere Leute ausziehen müssen. Etwas anderes wäre es m.E. z.B. wenn die Tochter mit Vierlingen schwanger wäre. Dann würde sie (möglicherweise) mehr Raum benötigen.

    Es muss m.W. bei der Eigenbedarfskündigung beschrieben werden, aus welcher Not heraus ("Not" von "benötigen") die Wohnung in Besitz genomen und der derzeitige Bewohner ausziehen soll.

  • Ich bin vor 15 Monaten in meine Wohnung eingezogen und die Tochter des Vermieters zufälligerweise auch vor 15 Monaten. wir sind ... obwohl die Tochter ja eine Wohnung hat?

    Solltest Du Dir gut überlegen wie das in Zukunft abgeht.... und ggfs. mit VM absprechen, vllt räumt er Dir genehmen Auszugstermin an ZB. ggfs sofort bei anderem Angebot?

    und nur mM.: der Grund könnte ausreichend sein. gogl fragen?

  • Zitat

    Und der blanke Wunsch, einfach nur etwas geräumiger wohnen zu wollen, darf m.E. nicht dazu führen, dass andere Leute ausziehen müssen. Etwas anderes wäre es m.E. z.B. wenn die Tochter mit Vierlingen schwanger wäre. Dann würde sie (möglicherweise) mehr Raum benötigen.

    Es muss m.W. bei der Eigenbedarfskündigung beschrieben werden, aus welcher Not heraus ("Not" von "benötigen") die Wohnung in Besitz genomen und der derzeitige Bewohner ausziehen soll.


    Man muss als Vermieter nicht nahezu auf der Strasse sitzen um Eigenbedarf anzumelden. Dann käme man mit fast keiner Eigenbedarfskündigung mehr durch, denn nach dieser Logik könnte jeder Vermieter einfach irgendwo eine Wohnung anmieten.
    Mir reicht es auch als Grund den Wunsch nach einer grösseren Wohnung anzugeben. Der ist durchaus verständlich. 35 Quadratmeter ist wirklich winzig. Jedem Hartz IV-Empfänger steht mehr Platz zu.
    Nur handelt es sich hier ganz klar um vorhersehbaren Eigenbedarf. An dieser Stelle wäre dann so ne Sache mit Vierlingen hilfreich. Die wären eher nicht vorhersehbar gewesen.

  • Man muss als Vermieter nicht nahezu auf der Strasse sitzen um Eigenbedarf anzumelden. Dann käme man mit fast keiner Eigenbedarfskündigung mehr durch, [...]


    Das wäre sicherlich korrekt, aber so war das nicht gemeint. "Not" oder "aus der Not heraus" oder "benötigen" heißt ja nicht gleich "gegebene Verwahrlosung und Armut". ;)

    Ich meine nur, dass Tochters Wunsch alleine nach Vergrößerung nicht als Grund ausreichen könnte. Es muss z.B. erläutert werden, warum es genau diese und keine andere Wohnung sein muss. Das fällt hier ja vielleicht auch ganz leicht, muss aber m.W. geschrieben stehen.

    Bei eventuellem Widerspruch gegen die Kündigung wegen Härte mit der nachfolgenden Härteabwägung zählen nur die Gründe, die auch in der Kündigung angegeben sind. Weitere Gründe werden nicht bewertet (es sei denn, sie entstünden erst später).

    Mir reicht es auch als Grund den Wunsch nach einer grösseren Wohnung anzugeben. Der ist durchaus verständlich. 35 Quadratmeter ist wirklich winzig. Jedem Hartz IV-Empfänger steht mehr Platz zu.


    In dem Fall bekommt der Wunsch schon wieder mehr Gewicht, ja. (Das Posting des TEs mit den 35 m² hatte sich mit meinem ersten überschnitten.) Aber auch das muss dann drinstehen in der Kündigung.

    Daher denke ich, dass "Töchterchen wird 25 und möchte geräumiger wohnen" alleine nicht reicht. :)

  • Meine Meinung ist, dass das als Grund nicht ausreichen wird. 25 Jahre alt ist völlig irrelevant. Und der blanke Wunsch, einfach nur etwas geräumiger wohnen zu wollen, darf m.E. nicht dazu führen, dass andere Leute ausziehen müssen. ...
    Es muss m.W. bei der Eigenbedarfskündigung beschrieben werden, aus welcher Not heraus ("Not" von "benötigen") die ....

    Das wäre sicherlich korrekt, aber so war das nicht gemeint. "Not" oder "aus der Not heraus" oder "benötigen" heißt ja nicht gleich "gegebene Verwahrlosung und Armut". .... Ich meine nur, dass Tochters Wunsch alleine nach Vergrößerung nicht als Grund ausreichen könnte. Es muss z.B. erläutert werden, warum es genau diese und keine andere Wohnung sein muss. Das fällt hier ja vielleicht auch ganz leicht, muss aber m.W. geschrieben stehen.
    ... wegen Härte mit der nachfolgenden Härteabwägung zählen nur die Gründe, die auch in der Kündigung angegeben sind. Weitere Gründe werden nicht bewertet ....In dem Fall bekommt der Wunsch schon wieder mehr Gewicht, ja. (Das Posting des TEs mit den 35 m² hatte sich mit meinem ersten überschnitten.) Aber auch das muss dann drinstehen in der Kündigung. Daher denke ich, dass "Töchterchen wird 25 und möchte geräumiger wohnen" alleine nicht reicht. :)

    Meine Güte, in dem Thread kannste deine zahllosen Freiinterpretationen, -Erfindungen und Phantastastereien selber nachlesen.

    ein gog zum Wort und der Fisch ist gegessen. Plonk!

    ;)

  • Meine Güte, in dem Thread kannste deine zahllosen Freiinterpretationen, -Erfindungen und Phantastastereien selber nachlesen.


    Bennene sie! Sage, was Deiner Meinung nach daran falsch ist.

    Der Threadersteller hört sicherlich gerne jede Meinung dazu. Und da niemand die Weisheit mit Löffeln gefressen hat, werden diese Meinungen auch differieren. In dem Fall kann man sie auch diskutieren. Kannst Du diskutieren?

    Deine "Hilfe" in diesem Thread beschränkt sich bisher auf große Weisheiten wie "Wohnung verlassen" und "googeln":

    ich würde mir was neues suchen... :rolleyes:

    [...] vllt räumt er Dir genehmen Auszugstermin an ZB. ggfs sofort bei anderem Angebot?

    und nur mM.: der Grund könnte ausreichend sein. gogl fragen?

    ein gog zum Wort und der Fisch ist gegessen. Plonk!

    Das ist etwas wenig ...

  • Ja ich kann dikutieren und mit dir wahrscheinlich tagelang um des Kaiser's Bart... ;)

    Was Du schreibst ist zwar amüsant aber oft gar nicht zielführend, insbesondere für den/die TE. Versuche mal nicht so weit auszuscheifen und philosophieren, und auf's wesentliche gehen. Fast alles steht in #11 markiert drin

    Es ist zwar irrelevant "25J." aber die Begründung an sich, um die geht es. Und diese ist, auf die eine oder andere Art, zu 99,9% wasserdicht. Desweiteren, im Kontext sehen, dass die Position hier für den TE sehr ungünstig ist.

    Ableitung Not->benötigen.... :rolleyes: und was Deiner Meinung nach drin stehen muss / sollte, alles OT und ohne jede Quelle. usw. usw.

    Denk auch mal dran was so ein Streit für Konsequenzen hat. Ich finde grade in diesem Thread sind deine Tipps ein Schuss in Ofen. Die Tochter ist (mM. bzw. Quellen) eindeutig schutzbedürftig und das Ding ist gelaufen!

    saludos
    :p


  • Was Du schreibst ist zwar amüsant aber oft gar nicht zielführend, insbesondere für den/die TE. Versuche mal nicht so weit auszuscheifen und philosophieren, und auf's wesentliche gehen.

    Sie auch ? Ich dachte schon, ich wäre der Einzige, der mit dieser Plage zu tun hat.
    Einer hört sich gern reden und manch Anderer sieht sich gern schreiben.

  • ... Einer hört sich gern reden und manch Anderer sieht sich gern schreiben.

    wieder andre führen Selbstgespräche, obwohl sie nix zu sagen haben (anwesende ausgeschlossen) :p

  • Zitat

    Die Tochter ist (mM. bzw. Quellen) eindeutig schutzbedürftig und das Ding ist gelaufen!


    Das Ding ist eben nicht gelaufen. Und zwar aufgrund der Vorhersehbarkeit des Eigenbedarfs.
    Hier sollten vielleicht auch mal die Wörter: "Vorhersehbarkeit Eigenbedarf" g3googelt werden. Ruckzuck hat man da haufenweise Urteile.

  • Das Ding ist eben nicht gelaufen. ....

    Vor Gericht und auf hoher See... sogesehen haste recht, muss jeder selber seine Entscheidungen treffen. Das eine Urteil mit der 2.5 Zi Whg ist aber recht komplex mit Vorgeschichte. Finde auch das Verhalten des Vermieters nicht korrekt.... aber sei's drum.

    Was ich auf die schnelle fand, war eindeutig (Familienangehörige).

    ciao
    :rolleyes:

  • Sie auch ? Ich dachte schon, ich wäre der Einzige, der mit dieser Plage zu tun hat.


    Hatte mich schon gefragt, wann Du auftauchst und Deine Sympathien bekundest. :D

    Wie schätzt Du das ein. Reicht der Grund, so wie er für sich alleine da steht, aus? --->

    Es steht drin, dass Frau xyz (die Tochter) jetzt 25 Jahre alt wäre und sich sich aus privaten Gründen räumlich vergrößern wolle.

  • Töchterchen des Vermieters findet ohne äussere Gründe plötzlich ihre bisherige Wohnung zu klein (35 Quadratmeter) und will meine danebenliegende Wohnung für sich dazunehmen. Sie ist vor 15 Monaten eingezogen, genau wie ich. Wie kann es sein, dass der Vermieter mir die Wohnung unbefristet vermietet hat, wenn seiner Tochtern schon nach 15 Monaten ihre frisch bezogene Wohnung zu klein ist. Die Frage ist, ob nicht unter "Vorhersehbarkeit des Eigenbedarfs" Widerspruch eingelegt werden kann.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!