Beiträge von MieterausMünchen

    Töchterchen des Vermieters findet ohne äussere Gründe plötzlich ihre bisherige Wohnung zu klein (35 Quadratmeter) und will meine danebenliegende Wohnung für sich dazunehmen. Sie ist vor 15 Monaten eingezogen, genau wie ich. Wie kann es sein, dass der Vermieter mir die Wohnung unbefristet vermietet hat, wenn seiner Tochtern schon nach 15 Monaten ihre frisch bezogene Wohnung zu klein ist. Die Frage ist, ob nicht unter "Vorhersehbarkeit des Eigenbedarfs" Widerspruch eingelegt werden kann.

    Ich bin vor 15 Monaten in meine Wohnung eingezogen und die Tochter des Vermieters zufälligerweise auch vor 15 Monaten. wir sind also zum selben Zeitpunkt eingezogen. Jetzt nach einem Jahr fällt der Tochter ein, dass sie eine größere Wohnung braucht. Beide nebeneinanderliegende Wohnungen sind ca 35 Quadratmeter groß. bei Durchbruch der Mauer hätte sie dann 70 Quadratmeter und ich keine Wohnung. Der Vermieter hat im Haus noch mehrere auch größere, aber vermietete Wohnungen. Kann der Vermieter mir wegen Eigenbedarfs der Tochter kündigen, obwohl die Tochter ja eine Wohnung hat?

    Die Tochter meines Vermieters wohnt in der Nachbarwohnung (gehört auch dem Vermieter). Heute hab ich die Kündigung bekommen - Grund: Die Tochter des Vermieters will ihre aktuelle Wohnung vergrößern, dazu braucht sie meine Wohnung.
    Es soll die Wohnung der Tochter und meine zusammengelegt werden.
    Ist eine Kündigung rechtens oder kann ich Widerspruch einlegen, da die Tochter ja schon eine Wohnung hat (überzogener Eigenbedarf )?

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