Hallo,
ich bin zum 31.10.2010 aus meiner alten Wohnung ausgezogen. Habe allerdings dem Jobcenter nicht rechtzeitig Bescheid gegeben, so das die die Miete für November 2010 wieder direkt an die Vermieterin gezahlt haben. Jetzt habe ich letzte Woche (fast 4 Jahre später!!!!!!) einen Brief vom Hauptzollamt bekommen das die das Geld wiederhaben möchten. Ich habe da angerufen und denen gesagt das die ja die Miete direkt an die Vermieterin gezahlt haben und die sich das da wiederholen sollen. Die meinten das geht nicht weil ich ja den Vertrag mit der Vermieterin hatte. Ich soll doch versuchen ob ich mir das von der damaligen Vermieterin wiederholen kann. Die wohnt allerdings auch gar nicht mehr da und ich hab keine Ahnung wo die jetzt wohnt. Hat jemand einen Tipp????
LG Svenja![]()
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Miete vom Jobcenter zu Unrecht an die Vermieterin gezahlt
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Svenja -
12. Juli 2014 um 15:28 -
Erledigt
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Zitat
etzt habe ich letzte Woche (fast 4 Jahre später!!!!!!) einen Brief vom Hauptzollamt bekommen
Bevor der kommt müssen schon etliche andere Briefe, z. B. vom Jobcenter, gekommen sein.
ZitatIch habe da angerufen ...
Anruf beim Hauptzollamt nutzt nichts, das ist nur Erfüllungsgehilfe des Jobcenters. Mit dem mußt Du das klären.
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Das hab ich ja. Und die vom Amt haben mir gesagt das ich mir das Geld von der damaligen Vermieterin holen muß und ich dem Amt das Geld zahlen muß. Und Nein, es kam kein Schreiben vom Amt über diese Summe. Ich habe mir die Kopie von dem besagten Bescheid schicken lassen und den hatte ich vorher noch nie gesehen. Ich habe nämlich die ganzen Bescheide von damals noch.
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Von wann ist denn der Bescheid?
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Vom 17.11.2010
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Da müsstest Du mal bei den Verjährungsfristen nachsehen. Sehr tricky das Ganze. Hast Du keine Nachrichten erhalten, natürlich hättest Du das Jobcenter informieren müssen.... hmmmm die Vermieterin dürfte üebr alle Berge sein ich vermute fast Du musst das blechen die werden sonst unangenhem.
Wieviel ist es denn? Vllt akzeptieren sie 50%, schreib denen das nochmal. Die Vermieterin hat sich bereichert an sich strafbar aber bringt Dir jetzt nix
ciao
PS: hattest Du damals einen Nachsendeantrag gestellt???
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Ja, Nachsendeantrag hatte ich gestellt. Das sind 570 Euro. Das die über alle Berge ist glaube ich nicht. Die wollte das Haus schon abreißen als ich da noch drin gewohnt habe. Ich weiß halt nur nicht wo sie jetzt wohnt. Und dem Amt habe ich das ja alles schon am Telefon erklärt. Die sagen ich muß bezahlen. Nun habe ich gestern beim Hauptzollamt angerufen um eine Ratenzahlung zu vereinbaren, und der sagt zu mir er hat das erstmal wieder zu den Akten gelegt weil ich unter der Pfändungsgrenze liege. Aber irgendwann wird das Jobcenter wieder auf mich zu kommen. Aber solange hab ich erstmal Zeit die Sache zu klären. Also sowas nettes der Herr Streim vom Hauptzollamt. Werde ich mir wohl nen Anwalt nehmen müssen wa? Ich kriege auch nicht raus wo die jetzt wohnt.
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die rennen sich auch keinen ab wenn....
tja seltsam ich denk immer das würd ich abstottern all die Rennerei mit dem RA usw. kost Geld etc.
Akteull bist Du nicht pfändbar sogesehen....Haste mal den namen gegogd, alte BV/Bank o.Ä.? Gibt auch Suchseiten (grade den link vergessen), die haben paar mehr Infos. Aber ich rechne hier mit Widerstand(?). Emaa Anfrage auch denkbar. Das könnte aber auch der Kollege vom Zoll machen.... das würde sicherlich wirken :eek:
Verj-Fristen im WEB (dachte 3 JAhre ca.)

ciao
PS: war die Whg fristgerecht gekündigt?
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Ja, die Wohnung war fristgerecht gekündigt. Die Verjährungsfrist ist 4 Jahre. D.h. sie haben sich gerade noch rechtzeitig gemeldet. Verdammt.....
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ja das war kein zufall.
Für sowas gibt's eine gute IT....
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Nachsendeauftrag nützt aber auch nix, wenn das Jobcenter z.B. per TNT sendet
Die Gerichte hier tun das, da gab es auch schon oft genug "Aber ich hab doch einen Nachsendeauftrag"... -
Wie wäre denn die Idee auf das Grundbuchamt und / oder das Einwohnermeldeamt zuzugehen, dass für die inzwischen abgerissene Immobilie zuständig ist.
Es muss ja einen Notarvertrag geben, wenn das Haus veräußert wurde und mit der darin genannten Adresse sollte die Vermieterin doch aufzutrieben sein.
Notfalls auch über das o.g. Einwohnermeldeamt (Ummeldung falls sie umgezigen ist...)
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