Hallo,
mein erster Beitrag. Hoffentlich mache ich nicht zu viele Fehler.
Ich lernte mal den Satz "Eine Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung".
Meine Frage soll hier nur um diese "Empfangsbedürftigkeit" gehen.
Sachverhalt:
Ich erhielt eine Räumungsklage. Dieser liegt ein Kündigungsschreiben bei. Über dem Adressfeld steht "Einwurf-Einschreiben". Den Erhalt eines solchen Kündigungsschreibens habe ich bestritten.
Nun die konkrete Frage: Gilt diese Kündigung als zugegangen?
Ich meine NEIN. Weil, um beim erwähnten Einschreiben zu bleiben, es ein Übergabe-Einschreiben hätte sein müssen. Aber rechtlich begründen kann ich es nicht.
Und nun lassen Sie mal ein bißchen Ihre grauen Zellen in Bewegung bringen - und mir die richtige Lösung.
Ihr Teufel von Gegenueber
(Wer will schon in den Himmel?