Beiträge von EliCarol

    Hallo liebe Forumbenutzer,
    ich ziehe nach 18 Monaten aus meiner Wohnung aus und bin mir unsicher, ob ich streichen muss/nur die Löcher zuspachteln/überhaupt was machen muss.

    In meinem Mietvertrag heißt es:
    "Der Mieter ist verpflichtet, die Schönheitsreperaturen zu tragen.
    Die Schönheitsreperaturen sind fachgerecht auszuführen. Schönheitsreperaturen umfassen nur das Tapezieren, Anstreichen der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden, der Heizkörper einschließlich der Heizrohre, der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen.
    Hat sich der Mieter zur Durchführung der Schönheitsreperaturen verpflichtet, und beabsichtigt der Vermieter, nach Beeindigung des Mietverhältnisses bauliche Veränderungen, insbesondere Moderinisierungsmaßnahmen durchzuführen, ist der Mieter, sofern Schönheitsreparaturen fällig sind, die durch einen Umbau nach Vertragsende alsbald wieder zerstört würden, zur Zahlung einer angemessenen Entschädigung anstelle der geschuldeten Leistung verplfichtet."

    Im Anhang außerdem:
    "Falls bei Auszug aus der Wohnung Anstriche erforderlich sind, sind diese vorzunehmen."

    Der Vermieter wird nach meinem Auszug nicht umbauen, aber was heißt denn "Hat sich der Mieter zur Durchführung der Schönheitsreperaturen verpflichtet" ? habe ich meiner Kenntniss nach nie getan.

    Die üblichen Fristen für Wohnräume betragen ja 5 Jahre, die ich hier nicht gewohnt habe. Muss ich dann überhaupt was machen? Löcher zu, drüber streichen, ganze Wand streichen oder gar nichts?

    Danke schonmal für die Hilfe!

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