Wohnflächenverordnug- Schrägen - konkrete Frage BGH Urteile

  • Hallo

    ich habe eine DG whg welche absichtlich vom Vermieter (Gesellschaft) etwa 20% zu gross angegebn wurde, Wegen der massiven Schrägen. Wer hat dsbzl. konkrete Erfahrungen gemacht? Es geht um Kündigung, Einforderung der 20% rückwirkend mindestens 3 Jahre. Ich habe bereits viel nachgelesen! Stichwort: Wohnflächenverordnung / Schrägen / innentreppe

    BGH Urteile dazu:

    --- 10%=MANGEL
    =======================================================
    Der Bundesgerichtshof (BGH) stellt am 24.3.2004 in seinen Entscheidungen
    VIII ZR 133/03 und
    VIII ZR 295/03 wie folgt fest:

    Weist eine gemietete Wohnung eine Wohnfläche auf, die mehr als 10 % unter der im Mietvertrag angegebenen Fläche liegt, stellt dieser Umstand grundsätzlich einen Mangel der Mietsache im Sinne des § 536 Abs. 1 Satz 1 BGB dar, der den Mieter zur Minderung der Miete berechtigt. Einer zusätzlichen Darlegung des Mieters, daß infolge der Flächendifferenz die Tauglichkeit der Wohnung zum vertragsgemäßen Gebrauch gemindert ist, bedarf es nicht.


    Dachgeschoos AZ mehr als -10% Abweichung ==> Nachzahlung
    =======================================================
    4 Jahre Nachzahlung §157 und 812!
    Insgesamt .... Nur wenn die Wohnfläche über zehn Prozent geringer ausfällt als im Mietvertrag angegeben, ist eine Mietminderung möglich
    BGH,
    Az. VIII ZR 244/08 und
    Az. VIII ZR 142

    keine Angabe im MV, dennoch Klage des Mieters erfolgreich, es gilt Info bzw. Abrechnung
    =======================================================================================
    BGH
    Az. VIII ZR 256/09


    Ist eine Eifnorderung hier sinnvoll und sicher erfolgreich? M.M. sind die Urteile genau passend auf meinen Fall.

    Danke für alle Infos
    . Alle Web-links sagen das gleiche, nämlich dass der VM zahlen muss.

    Desweiteren gibt es ein Sonderkündigungsrecht?


    :confused:

    Einmal editiert, zuletzt von Tiger888 (10. Juli 2014 um 23:03) aus folgendem Grund: satz

  • Steht im Mietvertrag eine Angabe, nach welcher Norm genau die Fläche errechnet wurde?
    Das muss nämlich nicht die Wohnflächenverordnung sein, sondern auch anderes wäre möglich. Wenn nichts angegeben ist, wird m.W. aber seit 2004 die Wohnflächenverordnung zugrunde gelegt. (2004 wurde sie gültig.)

    20% Abweichung sind ziemlich sicher zuviel und eine zukünftige Mietminderung - also quasi nach Mangelmeldung und Ankündigung per sofort - m.E. gerechtfertigt.

    Von einem etwaigen Sonderkündigungsrecht weiß ich jetzt so nichts.

  • ja Vertrag aus 2009 mM.mit Absicht so gemacht. das wäre weitere Detail Frage: gilt die WflO immer ?

    Das Sonderkündigungsrecht fand ich beim DMB (müsste nachsehen), allerdings ist dies sekundär

    Ich will für 3-4 JAhre 20% einfordern (bzw. verrechnen).... ggfs. per RA alles andere dürfte nix bringen

    thx

    PS: diese D....en haben absichtlich keine Fläche in den Vertrag geschrieben, jedoch im Inserat und NK Abrechnung

    PS2: gogd man die Urteile, findet man schnell die Artikel dazu

    2 Mal editiert, zuletzt von Tiger888 (11. Juli 2014 um 00:14) aus folgendem Grund: ps2

  • ja Vertrag aus 2009 mM.mit Absicht so gemacht. das wäre weitere Detail Frage: gilt die WflO immer ? [...]
    PS: diese D....en haben absichtlich keine Fläche in den Vertrag geschrieben, jedoch im Inserat und NK Abrechnung


    Verstehe ich jetzt nicht ...

    Wenn nichts anderweitiges irgendwo steht, gilt m.W. die Wohnflächenverordnung, ja. Aber wie gesagt - es existieren auch andere Normen, die man heranziehen kann.

    Ein Mietvertrag ohne Flächenangabe wäre m.W. zunächst mal legitim. Gemietet wie gesehen. Spätestens in der Abrechnung sollte man dann natürlich auch eine Flächenangabe erwarten, wenn Nebenkosten nach Flächen aufgeteilt werden. Diese Flächenangabe sollte dann natürlich stimmen. Auch hier gilt m.E.: Wenn nichts anderes angegeben ist, gilt die Wohnflächenverordnung.


  • ich habe eine DG whg welche absichtlich vom Vermieter (Gesellschaft) etwa 20% zu gross angegebn wurde, Wegen der massiven Schrägen.

    Wenn die Fläche im Mietvertrag angegeben wurde, Sie diese anhand der Wohnflächenverordnung geprüft haben und sie als fehlerhaft festgestellt haben, könnten die zitierten BGH-Urteile nützlich sein.
    Wie bereits gesagt, gilt das aber nur wenn eine solche Angabe fixiert ist. Ansonsten gemietet wie gesehen.

  • Hallo

    ja Danke. eine Vermietungsgesellschaft, die etwa 1000 Objekte betreut, vergisst die QM im Mietvertrag (6 Seiten).... ja wer's glaubt.

    Lt. og. Urteil gilt aber die Angabe der Daten in der NK Abrechnung. bzw. imm Inserat (20% zu hoch).

    Daher nochmals die Frage: kann ich davon ausgehen, dass die Wohnflächenverordnung angewendet werden muss? Ich denke ja.

    Wenn ja, geht die Sache zum RA. Es geht um ca. 6 Riesen.

    Danke nochmals allen.
    :cool:


    PS: -KEINE Angabe Qm im MV (aber in NK Abrechnung), natürlich auch nichts von der Wfl-Verorordnung

    Einmal editiert, zuletzt von Tiger888 (11. Juli 2014 um 07:43)

  • eine Vermietungsgesellschaft, die etwa 1000 Objekte betreut, vergisst die QM im Mietvertrag (6 Seiten).... ja wer's glaubt.


    Es ist wurscht, ob sie es vergessen haben oder ob nur der Füllfederhalter gerade leer war oder sie es absichtlich taten. Es ist m.E. legitim. Dahinter eine böse Absicht zu vermuten, erscheint mir gerade bei einer so großen Gesellschaft jetzt eigentlich etwas abwegig. Dass bei 1000 Objekten in einer der vielen Unterlage auch mal die Lottozahlen anstatt korrekter Werte auftauchen, kann und wird sicherlich immer mal passieren.

    Daher nochmals die Frage: kann ich davon ausgehen, dass die Wohnflächenverordnung angewendet werden muss?


    Sorry, anders wie geschehen kann ich es nicht beschreiben. Frage bitte speziell, welchen Satz in meinen Postings Du nicht verstanden hast.

  • hej Ajax

    bitte nicht Dinge frei interpretieren.... thx

    Es nicht wurscht, sondern Vorsatz gewesen, das ist doch wohl klaro. Gerade in diesem Fall!
    Ich weiss ja wie die mit Mietern umspringen, die punktlich zahlen usw.; hatte einmal die NK Nachzahlung von 100,- vergessen anzuweisen (statt einzug) - meine Güte!

    Bist Du wirklich so dermassen naiv zu glauben, der Vermieter scheibt die Wflo zu seinen ungunsten explizit rein???

    egal

  • Zitat

    Desweiteren gibt es ein Sonderkündigungsrecht?

    Meinst damit ob Du außerordentlich kündigen kannst?

    Nein, eine falsche Wohnfläche ist zwar ein Mangel macht die Wohnung aber nicht unbewohnbar.

    Wurden beim Vermessen auch alle Räume und Flächen berücksichtigt? Abstell-/Besenkammer innerhalb der Wohnung und/oder Balkon/Terrasse/Loggia falls vorhanden?

  • bitte nicht Dinge frei interpretieren.... thx


    :confused: Worauf genau beziehst Du Deine Bitte?

    Es nicht wurscht, sondern Vorsatz gewesen, das ist doch wohl klaro.


    Im Moment ist nur Dir das "klaro". Aber es steht Dir selbstverständlich frei, Deine Angelegenheiten so zu bewerten, wie sie halt für Dich ausschauen.

    Bist Du wirklich so dermassen naiv zu glauben, der Vermieter scheibt die Wflo zu seinen ungunsten explizit rein???


    Ich muss hier nichts glauben - weder naiv noch messerscharf analysierend. Ich weiß, dass der Vermieter die Wohnfläche in den Mietvertrag reinschreiben oder es lassen kann. Beides ist legal.

    Versuchst Du etwa, nur aus dem Fehlen der Wohnflächenangabe im Mietvertrag einen Betrugsversuch zu konstruieren?

    Falls ja: Erwarte nicht, dass hier jeder Deine Ansichten teilt und Dir seelisch beisteht. Es besteht nunmal die Möglichkeit, dass andere Menschen die Dinge anders sehen als Du, ob Dir das nun gefällt oder nicht.

    Aber keine Bange - wenn Du auf Deine Bewertung der Angelegenheit bestehst, wird wahrscheinlich niemand hier versuchen, Dich von etwas anderem zu überzeugen. :cool: Viel Spaß dabei, wenn der gegnerische Anwalt Dich auseinandernimmt, falls Du mit Deinen Unterstellungen falsch liegst. :eek:

    Nichts für ungut ...

    egal


    Mir ab jetzt ganz sicher. :)

    Einmal editiert, zuletzt von AjaxMH (11. Juli 2014 um 11:37)

  • Bei der Betriebskostenabrechnung ist zwangsläufig eine m² - Angabe erforderlich, da hiernach bestimmte Betriebskosten umgelegt werden. Eine Angabe im Mietvertrag ist nicht vorgeschrieben.
    Die Berechnungsgrundlage der Betriebs- und Heizungskosten muß aber stimmen, ansonsten würden Sie zuviel oder zuwenig bezahlen.

    Zwei Möglichkeiten:
    1. Sie akzeptieren die m² in der Betriebskostenabrechnung
    oder
    2. Sie haben Bedenken, das die m²-Angabe nicht in Ordnung ist. Dann müssen Sie, unter Zuhilfenahme der Wohnflächenverordnung, die angegebe m²-Zahl neu bestimmen. Sollte die Differenz größer als 10 % sein (man korrigiere mich notfalls) müssen Sie beim Vermieter Widerspruch einlegen.
    Der Grund hierfür ist genau anzugeben. Ein Bla-bla hilft hier nicht.

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (11. Juli 2014 um 14:39)

  • :: Worauf genau beziehst Du Deine Bitte?
    ... Nichts für ungut ... Mir ab jetzt ganz sicher. :)

    Ständig deine freien Fehlinterpretationen. und immer pro Vermieter....

    lass es einfach, jeder 2.Satz ein Fehler dirn!

    zB. in #2 der 1. Satz, da kann man sich nur an Kopf langen. Somit der 1. Satz den du schreibst falsch oder zumindest seltsam....

    ich hatte gesagt ich habe micht eingelesen in #1


    PS: es tut auch nichts zur Fragestellung, ob ich der Vermietungsgesellschaft schlechtes unterstelle. Ich hab da meine eigenen Erfahrungen gemacht. Und immer die Miete pünktlich bezahlt!

    Einmal editiert, zuletzt von Tiger888 (11. Juli 2014 um 17:20) aus folgendem Grund: ps

  • Bei der Betriebskostenabrechnung ist zwangsläufig eine m² - Angabe erforderlich, da hiernach bestimmte Betriebskosten umgelegt werden. .... Ein Bla-bla hilft hier nicht.


    Exakt getroffen. Alles Wiederholungen meiner Statemnets und Off-Topic. Das ist ja der Trick, eine DG Wohnung trotz WFLo mit überhöhter Qm Angabe im Inserat überteuert an den Mann zu bringen.

    Nochmal, die in #1 genannten BGH Urteile, wer mag hier noch was beisteuern?

    dies wären
    -rückwirkende Mangel Rückzahlung
    -Anwendung der Wfl
    -kein Angabe im Mietvertrag: dennoch zugunsten des Mieters

    Es geht um die Rückzahlung rückwirkend der 20% Überzahlung für 3 - 4 Jahre lt. BGH.

    Gruss an Alle .... :rolleyes:

  • und übrigens Alex

    individualvereinbarungen gehen in den meisten Fällen nicht über die gesetzlichen Mindestregelungen, man kann sie meist nur grosszugiger gestalten

    trotzdem Danke für die Hinweise zur Wflo

    noch ein Nachtrag:

    ein standard MietVertrag 2009, in dem lediglich die QM Angabe fehlt ohne jegliche Sonderregelungen

  • Nochmals... :cool:

    Wer kann was konkretes zu den BGH Urteilen sagen oder war in ähnlicher Situation? Kann ich sicher davon ausgehen, dass die Wfl-Verordnung angewendet wird. Standard Vertrag, Sdt Wohnung.... nur ohne angabe der Qm....

    thx
    ;)

  • zB. in #2 der 1. Satz, da kann man sich nur an Kopf langen. Somit der 1. Satz den du schreibst falsch oder zumindest seltsam....


    Du machst Scherze, oder? :confused:
    In #2 der 1. Satz war eine Frage! Eine wichtige Frage, die Du nicht einmal beantwortet hast (und wie Du sehr deutlich zeigst auch nicht verstanden hast). Was kann an einer Frage falsch sein???

    Weiter:
    Du redest von den Urteilen, die wortwörtlich von [Zitat] "der im Mietvertrag angegebenen Fläche" reden.
    Erst ein paar Postings später kommt heraus, dass bei Dir im Mietvertrag die Fläche aber gar nicht angegeben ist. Hallo?! ;)

    Du hast Deine feste Vorstellung von dem, was andere auf Deine Fragen antworten sollten. Du gibst Dir keine wirkliche Mühe, unsere Antworten zu verinnelichen und ggf. nachzufragen, was Du daran nicht verstanden hast.

    Dass Du anscheinend nicht richtig hinsiehst, zeigt Posting #15, in welchem Du von anderer Stelle ebenfalls wegen Deines Verhaltens kritisiert wirst und Du da noch ein Like draufsetzt. :D

    und übrigens Alex

    individualvereinbarungen gehen in den meisten Fällen nicht über die gesetzlichen Mindestregelungen, man kann sie meist nur grosszugiger gestalten


    Wer ist Alex und wo war hier von irgendwelchen Individualvereinbarungen die Rede? :confused:

  • Du machst Scherze, oder? ::
    In #2 der 1. Satz war eine Frage! Eine wichtige Frage, ... Was kann an einer Frage falsch sein???
    Weiter: Du redest von den Urteilen, die wortwörtlich von [Zitat] "der im Mietvertrag angegebenen Fläche" reden. Erst ein paar Postings später kommt heraus, dass bei Dir im Mietvertrag die Fläche aber gar nicht angegeben ist. Hallo?! ;)
    Du hast Deine feste Vorstellung von dem, was andere auf Deine Fragen antworten sollten. Du gibst Dir keine wirkliche Mühe, unsere Antworten zu verinnelichen und ggf. nachzufragen, was Du daran nicht verstanden hast.
    Dass Du anscheinend nicht richtig hinsiehst, zeigt Posting #15, ... ein Like draufsetzt.
    Wer ist Alex und wo war hier von irgendwelchen Individualvereinbarungen die Rede? ::

    moin

    nee, keine Scherze :D
    Mein Post #1 ist scheinbar weitläufig, aber nur wegen der BGH Urteile, welche eine Argumentationskette bilden, und zu etwa 99% auf meinen Fall passen. Daher gab ich noch 3 Sätze dazu, inkl. des Hinweises mich eingel. zu haben :o

    Deine Frage in #2 war "gut" gemeint, kam aber seltsam an. Eine anderweitige Flächenberechnung hätte ich ja wohl angegeben (sollen). Ich hatte & habe den Eindruck, Du bist pro Vm.... :confused: -später mehr dazu-

    Dein Zitat meines Posts war ein Satz aus dem BGH Urteil, nach dem Doppelpunkt.... :mad: Da hätte man vllt nochmal nachfragen können...

    Und nein, mir kamen die Antworten zwar subjektiv eingefärbt vor, aber ich erwarte keine festen Vorgaben oÄ.

    #15 da habe ich den Scherz dankend zurückgegeben :cool:

    Alex hat sich soeben gmeldet und erneut das meiste nicht verstanden :rolleyes:


    Und nochwas.
    Fachwissen ist gut , aber man soll mit offenen Augen durchs Leben gehen. Und NEIN, es ist NICHT wurscht, sondern sehr ernst. Ich seh was auf den Strassen in unserem Land los ist. Und wenn Du nicht begreifst, warum eine Vermietungsgesellschaft die Fläche ins Inserat reinschreibt, und in die NK Abrechnung, aber nicht in den 7 Seiten Vertrag, dann soll Dir das jemand anders erklären warum solche Dinge so sind wie sie sind...

    Saludos!
    :p

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