Vermieter verlangt nach 4 Jahren Betriebskosten von mir

  • Hallo,

    heute morgen kam meine alte Vermieterin zu mir und hat mir Nebenkostenabrechnungen von 2010-2013 vorgelegt. Eine Satte Summe von 1500 € soll ich nachzahlen. So gutgläubig wie ich bin, habe ich mich damit einverstanden und auf nem Schmierzettel unterschrieben, dass ich das nachzahlen werde.
    Erst danach habe ich erfahren, dass es eine Verjährungsfrist gibt. Ich suche mir die Tage einen Anwalt auf, da ich natürlich auf mein Recht bestehe. Ich hoffe allerdings, dass meine Unterschrift mir nicht zum Verhängnis wird.

    Wer hat solche Erfahrungen bereits gemacht und kann mir sagen, wie ich mich verhalten soll, bzw welche Schritte ich nun gehen muss, damit ich eben nicht Nebenkosten von 2010 zahlen muss :(

    Liebe Grüße

  • Ist der Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr müssen Sie bestenfalls die Abrechnung 2013, wenn sie denn eine Nachzahlung ergibt, zahlen.

    Die anderen Abrechnungen wären verfristet. Sprich die VMn hätte keinen Anspruch mehr auf evtl. Nachzahlungen.

    Alles weitere wird Ihnen ein Anwalt, hoffentlich für Mietrecht, erklären.

  • Ist der Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr müssen Sie bestenfalls die Abrechnung 2013, wenn sie denn eine Nachzahlung ergibt, zahlen.

    Die anderen Abrechnungen wären verfristet. Sprich die VMn hätte keinen Anspruch mehr auf evtl. Nachzahlungen.

    Alles weitere wird Ihnen ein Anwalt, hoffentlich für Mietrecht, erklären.

    Im Grundsatz hast Du Recht, und zu 90 % dürfte Dein Szenario auch zutreffen.
    Ausnahmen gibt es, wenn man rückwirkende Korrekturen an BK-Abrechnungen durchführen muss, weil ungeplante, nicht vorhersehbare Rechnungen ins Haus geflattert sind, deren Verspätung der Vermieter nicht zu vertreten hat.
    Uns hat das Finanzamt Berlin jetzt im April 2014 für 2011, 2012 und 2013 rückwirkende Steuerbescheide für Anpassung der Grundsteuer zugesandt, wo pro jahr 4.700 Euro nachgezahlt werden müssen. Das dürfen wir als Nachtrag zur BK-Abrechnung 2011, 2012 und 2013 auf die Mieter weitergeben. Aber nur innerhalb von drei Monaten, wo uns die Bescheide zugeflattert sind.

  • Suchen Sie den Anwalt auf!


    Dem stimme ich zu!

    Vielleicht hat der Schmierzettel keine Bedeutung, wenn er als Vereinbarung angesehen werden kann, die nach §556 Abs 4 BGB ausgeschlossen ist.

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