Hallo zusammen, ich brauche wegen eines sich anbahnenden Rechtsstreites mit meiner ehemaligen Vermieterin die § 4 - § 15 Einheitsmietvertrag 2849 vor dem Jahr 2010. Im Internet sind nur die neuesten Verträge mit entsprechenden Umstellungen zu finden.
Vielleicht kann mir das jemand per Mail übermitteln, wäre da recht dankbar denn meine ehemalige Vermieterin - hatte da eine kleine möblierte Wohnung wegen der Arbeitsstelle - hat nach meinem Auszug, obwohl sie eine Begehung mit mir und meiner Frau gemacht hat und da war nichts zu bemängeln, eine Firma beauftragt den Teppichboden der mind. schon 10 Jahre alt war/ist, zu reinigen und mir von der Kaution mal schnell über 200 € abgezogen. Die Rechnung hat sie mir als Kopie beigefügt. Da bin ich doch mal sauer über das Verhalten. Ich möchte mir das nicht bieten lassen und vor Gericht mein Recht einklagen - hab Rechtsschutz:o -, aber leider habe ich nur noch die Vorder- und Rückseite des Mietvertrages, das Innenteil fehlt. Es ist ein 4seitiger Vertrag mit Hausordnung auf der Rückseite.
Wer kann mir helfen....????
MfG
Heinrich![]()
![]()
Brauche Kopie Mietvertrag
-
Deformer -
7. Juli 2014 um 09:56 -
Erledigt
-
-
-
Hm, ich habe so ein Ding leider nicht und habe speziell die auch noch nicht gesehen, aber woher nimmst Du dann die Eintragungen und Kreuzchen, die Ihr seinerzeit gemacht habt?
Davon abgesehen, dass sogar bei Übergabe nichts festgestellt wurde, hätte Deine Vermieterin m.W. Dir Gelegenheit geben müssen, Deinen (angeblichen - also falls wirklich so vereinbarten) Pflichten nachzukommen. Wenn ich mich da nicht irre, könntest Du also die 200 € zurückverlangen.
-
Davon abgesehen, dass sogar bei Übergabe nichts festgestellt wurde, hätte Deine Vermieterin m.W. Dir Gelegenheit geben müssen, Deinen (angeblichen - also falls wirklich so vereinbarten) Pflichten nachzukommen. Wenn ich mich da nicht irre, könntest Du also die 200 € zurückverlangen.AjaxMH: Wenn bei der Übergabe nichts festgestellt wurde, kann man nicht "davon absehen". Unglücklich formuliert.
Eben genau deswegen, wurden ja keine Mängel erkannt und die Forderung der Vermieterin ist zurückzuweisen.
An und für sich kein Thema für ein Gerichtsverfahre zum jetzigen Zeitpunkt. Aber wenn man mal schon eine Versicherung hat, sollte man diese auch nutzen.
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!