Therapiehund

  • Hallo ich bin neu hier und möchte mich über die Haltung eines Hundes informieren.

    Ich schrieb am Anfang des Jahres unsere Hausverwaltung an und bat um Erlaubnis, einen Hund anzuschaffen / halten zu dürfen. Dieser soll die emotionale und soziale Lage meines Sohnes stabilisieren, der an einer Verhaltensstörung leidet.

    Unser Mietvertrag sagt aus, dass die Haltung eines Haustieres erst durch die Hausverwaltung abgesegnet werden muss.

    Ich frage also nach und bekam ein Nein. Begründung: Die Situation im Wohngebiet lässt wohl keine weiteren Hunde mehr zu. Ich fragte mal nach, welche Situation das wäre, beantwortet wurde diese Frage aber nicht. Es solle auch nicht im Interesse der Nachbarn sein. Befragt wurden unsere Nachbarn aber nicht. Es wurde in dem nächsten Schreiben der Hausverwaltung formuliert, dass ich weitere Anfragen zu dem Thema bitte unterlassen soll.

    Ich konnte über den Arzt meines Sohnes ein Schreiben zur Genehmigung eines "Therapiehundes" bekommen. Ich weiß nicht ob ich damit bei der Hausverwaltung etwas erreichen kann.

    Es gibt viele Mietparteien hier im Haus die sich einfach einen Hund ohne Genehmigung zulegen. Kontrolliert wurde das bis jetzt noch nicht.

    Könnte ich in der jetzigen Situation ohne Anwalt etwas erreichen, oder wäre ein Rechtsbeistand von Nöten?

    Viele Grüße

    Mike H

  • Die Hausverwaltung muss und kann nicht die Situation im Wohngebiet beurteilen. Der Unsinn ist also der schriftliche Ablehnungsgrund der Hausverwaltung? Schönes Eigentor. Damit hat sie m.E. bewiesen, dass sie keine vernünftigen Gründe gegen den Hund vorbringen kann.

    Noch dazu kommt, dass Therapiehunde m.W. noch schlechter abgelehnt werden können also "normale" Hunde (suche dazu doch mal im Internet).

    Ich weiß jetzt nicht (und da wäre vielleicht anwaltlicher Rat nicht schlecht) ob Du tatsächlich die Einwilligung einklagen müsstest oder ob es reicht, die Hausverwaltung nur noch zu informieren, dass Du jetzt mangels Ablehnungsgründe einen Hund anschaffst. Ich befürchte ersteres.

  • Eine Einwilligung ist in jeden Falle erforderlich. Wenn diese nicht gegeben wird, muß man Sie notfalls einklagen.
    Es mag sicherlich in manchen Fällen berechtigte Gründe geben (z.B. Blindenhund).
    Ob Ihre Begründung hier ausreicht, kann ich nicht beurteilen, ebensowenig der freundlicher Herr im weißen Kittel um die Ecke.
    Ein Arzt ist Humanist und wird Ihrer Bitte schon aus diesen Gründen entsprechen.

  • Interessant wäre wohl auch der genau Wortlaut der Klausel im Mietvertrag. Daran sind schon manche Tierverbote gescheitert ...

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