Hallo,
bei uns steht die Kündigung bald an, aber uns ist jetzt aufgefallen dass wir (und der Vermieter) die jährliche Mieterhöhung von 25 EUR (ohne Gegenleistung seitens des Vermieters) im Vertrag vergessen haben und jetzt Angst haben dass der Vermieter die zwölfmal 25 und zwölfmal 50 EUR von uns fordert (wir wohnen fast drei Jahre in der Wohnung (Erhöhungen vom zweiten und dritten Jahr).
Welche Ansprüche hat der Vermieter überhaupt? Gibt es eine Verjährung? Im Mietvertrag steht die Regelung drin, jedoch hat er uns nie dazu aufgefordert den Dauerauftrag zu erhöhen.
Vielen Dank für alle Hilfreichen Tipps!
Grüße,
Ruhri