Im Mietvertrag steht (gekürzt) drin:
Die Grundmiete kann entweder gemäß Paragraph 558 bis 559b BGB oder gemäß der folgenden Regel angepasst werden:
Die Vertragsparteien vereinbaren folg. gestaffelte Mieterhöhungen, wobei die Grundmiete mind. ein Jahr unverändert bleibt:
Ab 1.1.09 +25 EUR
Ab 1.1.10 +25 EUR
Während der Laufzeit der Staffelmiete ist eine Erhöhung gemäß 558 bis 559b BGB ausgeschlossen.