Hallo Leute!
Ich habe, lt. Nebenkostenabrechung 2013, ein Guthaben von knapp 900 Euro (ja, richtig gelesen). Dieses wollte ich mir auszahlen lassen. Ich habe dem Verwalter am 12. Mai 2014 telefonisch meine Kontodaten mitgeteilt und um die Auszahlung des Guthabens gebeten. Der Verwalter sagte mir, er teile es dem Vermieter umgehend mit.
Nachdem nach 30 Tagen keine Auszahlung erfolgte, habe ich den Verwalter am 16. Juni 2014 schriftlich (per Einschreiben mit Rückschein) erneut um die Auszahlung des Guthabens innerhalb von 14 Tagen gebeten (also bis zum 30. Juni 2014). Nun ist schon der 2. Juli, und von meinem Guthaben fehlt noch jede Spur.
Die Nebenkostenabrechnung scheint nicht strittig oder vom Vermieter in Frage gestellt worden zu sein. Das habe ich den Verwalter extra noch gefragt.
Wie kann ich nun weiter vorgehen? Ich nehme mal an, dass ich durch meinen Brief vom 16. Juni die Forderung ordnungsgemäß "angemahnt" habe, oder? Soll ich weiterhin den Verwalter kontaktieren, oder mich direkt an der Vermieter wenden? Laut Verwalter möchte der Vermieter keinen Kontakt zu den Mietern, sondern alles über den Verwalter erledigen lassen. Allerdings wäre für Auszahlungen der Vermieter zuständig, so der Verwalter.
Soll ich erneut einen Brief aufsetzen? Wieder mit 14-tägiger Frist oder diesmal vll. etwas knapper bemessen? Kann ich in diesem Schreiben mit Rechtsmitteln drohen? Welche stehen mir da zur Verfügung? Eine Aufrechnung des Guthabens auf die Nebenkosten oder gar die gesamte Miete, wird im Mietvertrag nicht gestattet. Das ist allerdings auch gar nicht mein Ziel. Bis ich die 900 Euro mit den Nebenkosten verrechnet habe, vergehen 7 Monate! Ich wünsche die Auszahlung des gesamten Betrags.
Vielen Dank! ![]()
