Wasseruhren vorhanden, nicht korrekt abgerechnet

  • Hallo zusammen,

    und zwar haben wir in einem Mehrfamilienhaus für jede Wohnung Wasseruhren.
    Laut Mietvertrag müssen die Abrechnungen auch über die Wasseruhren erfolgen, die Wartungskosten sind in den Nebenkosten enthalten.
    Nun hat der Vermieter seit 2011 die Uhren nicht abgelesen und wir sind natürlich in den Widerspruch gegangen. Er hat nach qm abzüglich 15% berechnet.
    Da wir wenig Wasser verbrauchen, ist die Abrechnung so natürlich um einiges höher als sonst.

    Der Vermieter hat die Wasseruhren jedoch die ganze Zeit nicht eichen lassen, wir haben erst im Januar 2014 neue Wasseruhren bekommen.
    Müssen wir nun tatsächlich die Berechnung nach qm zahlen, auch wenn es im Vertrag anders steht, weil die Herrschaften es verpasst haben, die Uhren eichen zu lassen?

    Müssen die sich nicht als Vermieter an Regeln, Gesetze und Verträge halten?

    Ratlose Grüße,
    Tuellmotte, die sich wahnsinnig über Antworten freuen wird :)

  • Ungeeichte Wasserzähler dürfen für die Abrechnung nicht verwendet werden.
    Das heißt: Es muß ein anderer Maßstab zugrunde gelegt werden, z. B. die Wohnfläche

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (2. Juli 2014 um 18:36)

  • dieser maßstab kostet aber mehr und steht nicht im vertrag.
    muss er dann nicht dafür sorgen, dass die uhren geeicht werden?
    ich muss deutlich mehr zahlen als sonst :(

  • dieser maßstab kostet aber mehr und steht nicht im vertrag.

    Muß auch nicht. Er wird nur dann angewandt, wenn eine Erfassung nicht möglich ist. Sagen Sie jetzt bloß nicht, das eine Erfassung stattgefunden hat. Es hat keine stattgefunden, siehe #3 meinen ersten Satz

    Zitat

    muss er dann nicht dafür sorgen, dass die uhren geeicht werden?

    Ja, das muß er. Wurde übrigens 2014 auch gemacht. Ob eine Anzeige wegen einer Ordnungswidrigkeit Sinn macht, wage ich zu bezweifeln und bringt Ihnen nichts als Ärger ein.

    Zitat

    ich muss deutlich mehr zahlen als sonst


    Das ist möglich, nur beweisen können Sie das, ohne ein Meßverfahren, sicher nicht. Behauptungen allein vergessen Sie!

  • und zwar haben wir in einem Mehrfamilienhaus für jede Wohnung Wasseruhren.
    Laut Mietvertrag müssen die Abrechnungen auch über die Wasseruhren erfolgen, [...]


    Dann müsste nach diesen Uhren aufgeteilt werden. Aber - ungeeichte Uhren dürfen nicht verwendet werden (es sei denn der Vermieter kann nachweisen, dass die Dinger noch korrekt messen (BGH VIII ZR 112/10)).

    Wenn Wasseruhren in den Wohnungen vorhanden sind, diese aber nicht (mehr) geeicht sind, dann hat sich der Vermieter immer in eine dumme Lage manövriert. Dass die Verwendung der Uhren sogar im Mietvertrag steht, macht die Lage noch eindeutiger und für den Vermieter nicht besser. Aber er darf die Uhren nun mal eben nicht verwenden ...

    Dennoch kann er ja nicht die Abrechnung ganz sein lassen. In diesem Fall hat er dann die Aufteilung nach Wohnfläche gewählt. Ich halte das für die richtigste von vielen falschen Lösungen. ;)

    [...] die Wartungskosten sind in den Nebenkosten enthalten.


    Die Wartungskosten für diese Wasseruhren würde ich jetzt als Mieter nicht zahlen. Ich schätze, da kann verlangt werden, dass die Kosten herausgerechnet werden.

    Nun hat der Vermieter seit 2011 die Uhren nicht abgelesen und wir sind natürlich in den Widerspruch gegangen. Er hat nach qm abzüglich 15% berechnet.


    Fragen dazu:

    1.) Wie hat er denn ab 2011 abgerechnet? Und welche Widersprüche hat es da gegeben?
    2.) Wovon genau hat er 15% abgezogen?

    Da wir wenig Wasser verbrauchen, ist die Abrechnung so natürlich um einiges höher als sonst.


    ... Was unter Beachtung der 15% und den Verhältnissen von Eurer Wohnfläche zur Gesamtwohnfläche und Eurem Wasserverbrauch zum Gesamtwasserverbrauch zu beweisen wäre.

    Müssen wir nun tatsächlich die Berechnung nach qm zahlen, auch wenn es im Vertrag anders steht, weil die Herrschaften es verpasst haben, die Uhren eichen zu lassen?


    Ich vermute, dass Ihr nicht einfach gar nichts an Wasserkosten zahlen dürft. Wieviel genau zu zahlen wäre und ob der Vermieter mit der 15%-igen Kürzung schon alles rechtlich Erforderliche getan hat, weiß ich nicht.

  • Frage
    alle Mieter unsres Hauses haben Wasseruhren welche ländere Zeit nicht geeicht wurden.
    Der Vermieter berechnet die Differenzen zum Hauptwasserzähler auf alle Mietparteien um. Darf er das und wenn wie darf er das umlegen? Wir wissen doch nicht ob die Uhren noch den Eichstandard haben. Aussage Vermieter...Klempner hat gesagt es gibt keine genau geeichten Kalwasseruhren für Mietwohnungen. Der Eichpflicht unterliegt nur der Hauptzähler! Ist der Vermieter gesetzlich dazu verpflichtet die Zähler in den Wohnungen nach 6 Jahren zu tauschen oder neu zu eichen? Danke für eure Antworten

  • Hätten Sie meinen Beitrag #2 gelesen, so wäre Ihre Frage schon beantwortet gewesen.

    Wann die Uhren neu geicht werden müssen, steht auf den Uhren drauf.

    Was der Vermieter da für Ausflüchte hat, ist absoluter Nonsens.

  • Vielen Dank für die Antwort, so habe ich es ebenfalls gelesen= alle 6 jahre neu eichen oder Wasseruhr tauschen, aber auch andererseits eben im Internet das nur die Hauptwasseruhr geeicht sein muss, da Sie wohl genauere Messdaten anzeigt.

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