Beiträge von anonymaus

    Liebes Forum,

    mich wuerde Eure Einschaetzung interessieren, ob in folgender Konstellation die Gruende fuer eine Eigenbedarfskuendigung "vernuenftig und nachvollziehbar" sind.

    Nehmen wir folgende Situation an:
    Der Vermieter kuendigt mit der Begruendung, dass ein enger Angehoeriger einziehen soll. Der Angehoerige besitzt und bewohnt aber im selben Haus eine in Groesse und Schnitt sehr, sehr aehnliche Wohnung. Weiter wird die Kuendigung nicht begruendet.

    Was haltet Ihr davon?

    Ich habe dazu BVerfG AZ 1 BvR 416/90 gefunden. Das handelt zwar vom Vermieter selbst und leerstehenden Wohnungen, scheint mir aber im Kern sehr aehnlich zu sein.

    Bin auf Eure Meinungen gespannt.

    Gruessle,
    AM

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