Probleme mit Nebenkostenabrechnung

  • Hallo zusammen,

    bevor ich zum Mieterschutzbund oder zum Anwalt gehe erhoffe ich mir hier ein wenig Hilfe.
    Folgende Situation:
    Ich zahle 150€ Nebenkosten davon 60€ Betriebskosten und 90€ für Wasser-und Heizung. So steht es im Mietvertrag.

    Im April 2013 rief mein Vermieter mich an, da ich 602€ an Nebenkosten zurück bekomme und er mir dies Überweißen wollte sowie die Abrechnung zukommen lasse. Habe mich natürlich gefreut und die Abrechnung in die Ecke getan.

    Im Februar 2014 rief mein Vermieter mich wieder an, da er einen Fehler in der Abrechnung von 2012 entdeckt hatte. Er habe mir zu viel an Nebenkostenvorauszahlung (200€ anstatt 150€) angerechnet und fordert 600€ zurück. Darauf meinte ich es sei nicht mein Fehler und ich müsste mir das erst anschauen. Nach paar Wochen hat er wieder angerufen und gefragt wann ich Zahle. Darauf hin hab ich gesagt das mir noch ein weiterer Fehler aufgefallen ist und wenn er nur 450€ bekommen müsste, aber ich es nicht einsehe und nicht zurück Zahle, da die gesetzliche Frist abgelaufen ist. Darauf hin habe ich am Samstag ein Brief von seinem Anwalt bekommen, dass ich Zahlen soll dabei war auch dann eine neue Abrechnung für 2012 anbei. Wie gehe ich hier jetzt vor? Laut Gesetz muss ich nicht Zahlen hat der Anwalt auch geschrieben, aber gesagt es gibt auch Ausnahmen und sich auf irgendwelche Beispiel Prozesse bezogen.

    Vor einem Rechtverdreher mache ich mir bestimmt nicht ins Hemd. Ziehe im Herbst mit meiner Freundin zusammen daher würde ich die Wohnung so oder so im August kündigen. Muss ich die 600€ von 2012 jetzt Zahlen? Kann mir hier einer helfen?

    Desweiteren gab es einen 2. Brief für die Nebenkostenabrechnung 2013. Hier soll ich 180€ nachzahlen. Habe mir die Abrechnung angeschaut und festgestellt, dass die Nachzahlung aus den Betriebskosten kommt. Diese sind nicht wie im Mietvertrag angegeben 60€ sondern 80€ je Monat. Das macht eine Erhöhung um 30%. Ich habe kein Problem die 180€ zu Zahlen jedoch will ich wissen, ob auch das rechtens ist. Sogesehen ist das eine verarsche vom Vermieter. Ich kann nicht X angeben an Betriebskosten und dann Y am Ende verlangen, weil er zu blöd zum rechnen ist.

  • Ich zahle 150€ Nebenkosten davon 60€ Betriebskosten und 90€ für Wasser-und Heizung. So steht es im Mietvertrag.
    [...] Nebenkostenabrechnung 2013. Hier soll ich 180€ nachzahlen. Habe mir die Abrechnung angeschaut und festgestellt, dass die Nachzahlung aus den Betriebskosten kommt. Diese sind nicht wie im Mietvertrag angegeben 60€ sondern 80€ je Monat. [...] Sogesehen ist das eine verarsche vom Vermieter. Ich kann nicht X angeben an Betriebskosten und dann Y am Ende verlangen, weil er zu blöd zum rechnen ist.


    Warum fragst Du denn überhaupt noch hier nach, wenn Deine Urteile "Verarsche" und "Blödheit" schon feststehen? :rolleyes:

    Du hast doch Nebenkostenvorauszahlungen im Mietvertrag vereinbart, oder? So etwas bringt dann mit sich, dass die endgültige Summe erst mit der Jahresabrechnung feststeht und bekannt wird. Die Summe kann höher oder niedriger als die bereits geleisteten Vorauszahlungen sein, und entsprechend wird vom Vermieter nachgefordert oder zurückgezahlt. Da hat niemand etwas erhöht. Und ja, das ist rechtens; und nein, das ist kein Verarsche.

    Anders wäre es, wenn Du eine fixe Pauschale für die Betriebskosten vereinbart hättest. Aber dann gäbe es darüber normalerweise gar keine Abrechnung.

    Im Februar 2014 rief mein Vermieter mich wieder an, da er einen Fehler in der Abrechnung von 2012 entdeckt hatte. [...] Darauf hin hab ich gesagt das mir noch ein weiterer Fehler aufgefallen ist und wenn er nur 450€ bekommen müsste, aber ich es nicht einsehe und nicht zurück Zahle, da die gesetzliche Frist abgelaufen ist. [...] Laut Gesetz muss ich nicht Zahlen hat der Anwalt auch geschrieben, aber gesagt es gibt auch Ausnahmen und sich auf irgendwelche Beispiel Prozesse bezogen. [...] Muss ich die 600€ von 2012 jetzt Zahlen?


    :confused: Wenn sogar der gegnerische Anwalt Dir Deine Ansicht schon bestätigt hat, dass Du normalerweise nicht zahlen musst, dürfte der Grundsatz doch schon mal geklärt sein. Wenn er mit irgendwelchen Urteilen "droht", so hinterfrage die doch etwas genauer bei ihm und entscheide selbst, ob da Urteile bei sind, die ähnlich Deinem Fall sind und die einen Richter im Ernstfall bewegen könnten, die eigentlich ja verfristete Korrektur der Abrechnung doch noch anzuerkennen.

    Sollte es so weit kommen, würde natürlich auch der von Dir entdeckte weitere Fehler in der Abrechnung zur Sprache kommen. Wenn der tatsächlich vorhanden ist, müsstest Du ja eh keine 600,--€ nachzahlen, sondern weniger.

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