Lüftung des Nachbarn raubt mir den Schlaf

  • Hallo zusammen,

    Ich bin vor ca 2 Jahren in eine Eigentumswohnung im 3.OG gezogen.
    Seit dem werde ich regelmäßig durch ein tieffrequentes Brummen gestört, welches ich in der gesamten Wohnung wahrnemen kann. Man kann dies sogar im gesamten Treppenhaus hören. Auch im Erdgeschoss.

    Meine und die 3 unter mir liegenden Wohnungen haben ein innenliegendes Bad und Toilette.
    Dort gibt es einen Lüftungsschacht mit Kamineffekt, welcher laut Hausverwaltung Gemeinschaftseigentum darstellt, In der Teilungserklärung wird dieser allerdings nicht erwähnt.

    Durch dieses Brummen bin ich des Öfteren Nachts um 5 aufgewacht und konnte dann erst wieder einschlafen, nachdem das Brummen aufgehört hat.
    Die Nachbarn unter mir waren letzte Woche 2 Wochen in Urlaub und in dieser Zeit war das Brummen dauerhaft da.
    Dies war der Zeitpunkt an dem ich herausgefunden habe, dass das Brummen wohl von einer Lüftung, welche sich mein Nachbar eingebaut hat kommt.
    Vorher ging ich davon aus, dass das Geräusch etwas mit der Heizung im Keller zu tun hat.

    Ich werde Meinen Nachbarn bitten die Lüftung auszubauen oder auszumachen. Ich schätze meinen Nachbarn allerdings so ein, dass er das nicht tun wird.
    Dazu kommt, dass er diese ja bereits eingebaut hatte, als ich hier eingezogen bin. (Vermutlich bei einer Renovierung 2 Jahre zuvor)

    Nun zur Frage.
    Da der Lüftungsschacht ja Gemeinschaftseigentum darstellt - Benötigt mein Nachbar einen Beschluss der WEG? Ich habe Zugriff auf sämtliche Beschlüsse seit 2007. Ein solcher Beschluss wurde nicht gefasst.
    Welche Möglichkeiten habe ich in meiner Situation, dafür zu sorgen, dass dieses Brummen aufhört?

  • Ich werde Meinen Nachbarn bitten die Lüftung auszubauen oder auszumachen. Ich schätze meinen Nachbarn allerdings so ein, dass er das nicht tun wird.


    Wenn das eine unzumutbare Lärmbelästigung ist, wird er das m.E. aber tun müssen.

    Dazu kommt, dass er diese ja bereits eingebaut hatte, als ich hier eingezogen bin. (Vermutlich bei einer Renovierung 2 Jahre zuvor)


    Das muss ja noch nichts heißen. Dass Du es Dir allerdings 2 Jahre lang angehört hast, ohne es als Lärmbelästigung bei der WEG kundzutun, das könnte man Dir vielleicht entgegenhalten. Ob man aber eine (unterstellt) unzumutbare Lärmbelästigung (weiterhin) ertragen muss, nur weil das Geräusch bereits seit 2 Jahren zu hören war, weiß ich nicht.

    Da der Lüftungsschacht ja Gemeinschaftseigentum darstellt - Benötigt mein Nachbar einen Beschluss der WEG?


    Weiß ich nicht. Aber Dir könnte es sicherlich nicht schaden, das dort bei denen mal alles vorzutragen.

    Welche Möglichkeiten habe ich in meiner Situation, dafür zu sorgen, dass dieses Brummen aufhört?


    Siehe oben.

  • § 14 WEG - Pflichten des Wohnungseigentümers
    Jeder Wohnungseigentümer ist verpflichtet:
    1. die im Sondereigentum stehenden Gebäudeteile so instand zu halten und von diesen sowie von dem gemeinschaftlichen Eigentum nur in solcher Weise Gebrauch zu machen, daß dadurch keinem der anderen Wohnungseigentümer über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus ein Nachteil erwächst;
    ............

    Hierin sehe ich einen Grund in der folgenden Eigentümerversammlung das zur Debatte zu stellen

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