Beiträge von iensu

    Hallo zusammen,

    Ich bin vor ca 2 Jahren in eine Eigentumswohnung im 3.OG gezogen.
    Seit dem werde ich regelmäßig durch ein tieffrequentes Brummen gestört, welches ich in der gesamten Wohnung wahrnemen kann. Man kann dies sogar im gesamten Treppenhaus hören. Auch im Erdgeschoss.

    Meine und die 3 unter mir liegenden Wohnungen haben ein innenliegendes Bad und Toilette.
    Dort gibt es einen Lüftungsschacht mit Kamineffekt, welcher laut Hausverwaltung Gemeinschaftseigentum darstellt, In der Teilungserklärung wird dieser allerdings nicht erwähnt.

    Durch dieses Brummen bin ich des Öfteren Nachts um 5 aufgewacht und konnte dann erst wieder einschlafen, nachdem das Brummen aufgehört hat.
    Die Nachbarn unter mir waren letzte Woche 2 Wochen in Urlaub und in dieser Zeit war das Brummen dauerhaft da.
    Dies war der Zeitpunkt an dem ich herausgefunden habe, dass das Brummen wohl von einer Lüftung, welche sich mein Nachbar eingebaut hat kommt.
    Vorher ging ich davon aus, dass das Geräusch etwas mit der Heizung im Keller zu tun hat.

    Ich werde Meinen Nachbarn bitten die Lüftung auszubauen oder auszumachen. Ich schätze meinen Nachbarn allerdings so ein, dass er das nicht tun wird.
    Dazu kommt, dass er diese ja bereits eingebaut hatte, als ich hier eingezogen bin. (Vermutlich bei einer Renovierung 2 Jahre zuvor)

    Nun zur Frage.
    Da der Lüftungsschacht ja Gemeinschaftseigentum darstellt - Benötigt mein Nachbar einen Beschluss der WEG? Ich habe Zugriff auf sämtliche Beschlüsse seit 2007. Ein solcher Beschluss wurde nicht gefasst.
    Welche Möglichkeiten habe ich in meiner Situation, dafür zu sorgen, dass dieses Brummen aufhört?

    Hallo,

    Ich bin Wohnungseigentümer in einem Mehrparteienhaus.

    Wie kann ich herausfinden ob das Gebäude das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom 16. August 1994 (BGBl. I S. 2121) erfüllt?

    Laut aktuell gültigem Energieausweis hat das Gebäude einen einen Energieverbrauchskennwert von 126 kWh/(m²*a)
    Energieverbrauch für Warmwasser ist enthalten.

    ? Oder bedarf dies extra einer aufwändigeren Prüfung durch einen Sachverständigen?

    https://de.wikipedia.org/wiki/Energiestandard
    Wenn ich den Wikipeda-Artikel richtig verstehe, muss der Energieverbrauchskennwert ≤ 100 kWh/(m²·a) sein um das Anforderungsniveau zu erfüllen. Gilt dieser Wert exklusive Energieverbrauch für Warmwasser?

    Anbei noch ein Screenshot des Energieausweises.

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    Über eine schnelle Antwort würde ich mich freuen, da ich am 01.04. der Heizkostenabrechnung zustimmen oder wiedersprechen muss. Dies ist abhängig davon.


    freundliche Grüße

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