Nebenkostenabrechnung nicht nachvollziehbar

  • Hallo,

    hätte gerne die aktuelle NK-Abrechnung eingestellt, doch mein Scanner spinnt gerade. Ich bin Mieter bei der Annington und habe Ende Mai eine Abrechnung der NK für 2013 bekommen. Da ich krank war konnte ich mich bisher nicht um die NK kümmern. Ich soll eine Nachzahlung von knapp 70 Euro zahlen und jeden Monat 6 Euro mehr zahlen. Das ist nicht das eigentliche Problem, sondern die fehlende nachvollziehbare Darstellung warum eine Nachzahlung zu leisten ist. Bisher musste ich keine Erhöhung/Nachzahlung in der Vergangenheit leisten. Gibt es eine Frist bis wann man die Abrchnung monieren kann? Welche rechtlichen Mindestanforderungen muss ein Widderspruch haben? Die Annington hat meines Wissens nur noch eine Niederlassung in D, und zwar in Bochum, ich wohne in bei Mainz, da ist eine Inaugenscheinnahme von Unterlagen im Büro des Vermieters schwierig. Was kann man da machen?
    Gruß

  • Zitat

    sondern die fehlende nachvollziehbare Darstellung warum eine Nachzahlung zu leisten ist.

    Wenn eine Abrechnung der Betriebskosten eine Nachzahlung für den Mieter ergeben hat, dann ist der Vermieter berechtigt für die Zukunft die monatlichen Vorauszahlungen entsprechend zu erhöhen. Und 7,- € pro Monat verhindern, dass wieder ein Minus in Höhe von 70,- € entsteht.

    Zitat

    Gibt es eine Frist bis wann man die Abrchnung monieren kann?

    Der Mieter hat 12 Monate Zeit nach Erhalt der Abrechnung für die Prüfung.

    Zitat

    Was kann man da machen?

    In diesem Fall fordert man Kopien der infrage kommenden Belege und bezahlt pro Kopie bis zu 50 Cent.

  • Zitat

    Ich bin Mieter bei der Annington und habe Ende Mai eine Abrechnung der NK für 2013 bekommen.

    ...

    Bisher musste ich keine Erhöhung/Nachzahlung in der Vergangenheit leisten.

    Was daran liegen kann das der Winter 2012/13 sibirisch kalt und lang war. Schon vergessen?

    Da sind 70 € Nachzahlung ein Klacks.

    Zitat

    Gibt es eine Frist bis wann man die Abrchnung monieren kann?

    Bis 12 Monate nach Erhalt der Abrechnung.

  • Gibt es eine Frist bis wann man die Abrchnung monieren kann?


    Wie schon andere geschrieben haben: Bis 12 Monate nach Erhalt der Abrechnung.
    Das bedeutet aber nicht, dass Du 12 Monate mit dem Begleichen der Nachforderung warten darfst. Du musst nach 30 Tagen erst einmal gezahlt haben, wenn Du bis dahin keinen Widerspruch eingelegt hast.

    Welche rechtlichen Mindestanforderungen muss ein Widderspruch haben?


    Vor allem muss ein Widerspruch begründet sein und die angeführten Gründe sollten dann auch zutreffen.

    Aber das kannst Du alles im Internet oder hier im Forum suchen. Das steht schon gefühlte 1 Mio mal da. Schau mal selbst; und wenn Du dann speziellere Nachfragen hast - nur zu.

    P.S.: Was macht Dein weniges Wasser in der Küche und Dein Badezimmerfenster?
    Man hört immer so wenig von Dir, nachdem Du Deine Antworten von uns bekommen hast ... :rolleyes:

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