Hallo zusammen,
ich bin in eine neue Wohnung gezogen. Seit Mietbeginn 01.05. lag ein Wasserschaden vor. Ein Rohr war undicht und somit wurde die Wand nass. Die Wand wurde aufgeschlagen und die Dusche sowie Warmwasser (Durchlaufhitzer wurde abgestellt vom Handwerker) konnte nicht genutzt werden. Das ganze dauerte 1,5 Monate bis die Firma die von der Wohngesellschaft geschickt wurde den Schaden reparierte.
Ich hatte somit bis zum 17.06.2014 eine offene, nasse Wand mit leichtem Schimmel und keine Dusche und kein Warmwasser in der Küche.
Ich klärte dass mit der Wohngesellschaft soweit ab das ich für den Mai keine Miete zahlen musste.
Die Frage ist jetzt wie das für den Juni berechnet wird, da die Dusche bis Mitte des Monats (17.06.2014) nicht nutzbar war. Heißt das dass ich die Hälfte der Miete für Juni erlassen bekomme?
Ich habe mich bereits mit der Wohngesellschaft in Verbindung setzen wollen aber von denen kommt keine Antwort. Da ich der Wohngesellschaft auch im Mai ständig hinterher laufen musste und ich meinen zuständigen Sachbearbeiter eine Frist von eine Woche gesetzt habe und er weder auf meine email noch auf meine sms reagiert hat, möchte ich das jetzt mit dem Vermieter direkt klären da der Juni auch schon fast um ist und ich immer noch nicht weiß wie viel ich zahlen muss.
Wie kann ich jetzt am besten vorgehen und wie viel Prozent der Miete wird mir rechtlich gesehen erlassen?. Ich bezahle 710€ für meine Wohnung. Habe im Mietvertrag die Asnchrift vom Vermieter.
Bedanke mich im Voraus für jede hilfreiche Antwort
Mietminderung wegen Wasserschaden
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Spyro -
27. Juni 2014 um 22:34 -
Erledigt
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Hallo Spyro,
grundsätzlich ist Dein Vermieter Dein Vertragspartner. Mit dem sollteste auch über eine Mietminderung verhandeln nicht mit irgendeinem Sachbearbeiter.
Der VM ist lt. § 535 BGB verpflichtet, die Mietsache i.O. zu halten. -
Danke für die Info.
Soll ich jetzt am besten den Vermieter einen Brief schreiben und ihn fragen, was er da vorschlägt, da ich ja bis zum 17 keine dusche und warmwasser in der küche hatte ? Und die Miete für Juli nicht überweisen, bis ich ne Antwort vom Vermieter bekomme?.. Ich bitte euch um eine ausführlich Antwort, dass ist alles Neuland für mich. Danke! -
Danke für die Info.
Soll ich jetzt am besten den Vermieter einen Brief schreiben und ihn fragen, was er da vorschlägt, da ich ja bis zum 17 keine dusche und warmwasser in der küche hatte ? Und die Miete für Juli nicht überweisen, bis ich ne Antwort vom Vermieter bekomme?.. Ich bitte euch um eine ausführlich Antwort, dass ist alles Neuland für mich. Danke! -
[...] und er weder auf meine email noch auf meine sms reagiert hat, [...]
E-Mail und SMS? Warum nicht auch Rauchzeichen?
"Per Einschreiben", rät der freundliche Apotheker ...[...] möchte ich das jetzt mit dem Vermieter direkt klären da der Juni auch schon fast um ist und ich immer noch nicht weiß wie viel ich zahlen muss.
Heißt das, Du hast für Juni noch gar nichts bezahlt? Entweder habt Ihr einen außergewöhnlichen Mietvertrag oder aber bei der Verwaltung sind die tatsächlich etwas müde.Wie kann ich jetzt am besten vorgehen und wie viel Prozent der Miete wird mir rechtlich gesehen erlassen?
Vom Stichwort Mietminderung ist das Internet voll. Da gibt's aber keine festen Regelsätze per Gesetz. Schau Dir die ganzen Auflistungen und Beispielfälle an. Daran könnte man dann die eigenen Mietminderungsansprüche festmachen.Am besten bringt man Vereinbarungen, Feststellungen und Willenserklärungen zu Papier und sorgt für einen sicheren Zugang dieses Papiers an die andere Partei. Das ist übrigens nicht E-Mail und SMS ... nur nochmal so nebenbei erwähnt ...

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