Wie verhält es sich, wenn der neue Eigentümer den Mietvertrag bei Kauf übernimmt, kann er dann danach Eigenbedarf anmelden ?
Und wenn ja, sofort oder erst nach einer gewissen Zeit ?
Wie verhält es sich, wenn der neue Eigentümer den Mietvertrag bei Kauf übernimmt, kann er dann danach Eigenbedarf anmelden ?
Und wenn ja, sofort oder erst nach einer gewissen Zeit ?
Hallo zusammen ![]()
Folgender Sachverhalt:
Wir wohnen zur Miete in einem Doppelbungalow (anzusehen wie eine Doppelhaushälfte), der Vermieter verkauft jetzt das komplette Haus, also beide Bungalows. Beim Imobilienmaktler steht zwar in der Anzeige mit drin, das wird hier als Mieter wohnen bleiben, aber das ist ja nicht wirklich ein Vertrag.
Zusätzlich kommen hier jede Woche 5-6 leute in unsere Wohnung zur Besichtigung.
Jetzt zu meinen Fragen:
1. Kann man eine Mietminderung beantragen, wegen der ständigen Besichtigungen in unser Wohnung ?
2. Angenommen, das Haus wird verkauft und wir dürfen drin wohnen bleiben. Kannder neue vermieter dann nicht theoretsich sagen, das er das haus jetzt privat nutzt und uns dann die Kündigung ausschreibt ?
Danke für eure Hilfe und Informationen
Ich habe mir den Mietverrag noch einmal genau durchgelesen und folgendes steht darin:
Unter §1: Mietsache: Dort stehehn dann Zimmer und unter anderem auch der Auto-Stellplatz. Zusätzlich steht dort: Mietvermietet wird 1 Stellplatz auf dem Nachbarsgrundstück.
§ 6 Miete: unter b Garage/Stellplatz: durchgestrichen, steht also kein Betrag.
Und wenn wir umziehen wollen, müssen wir dann die 3 Monatsfrist einhalten ? Wenn man zu Grunde ziehen würde, das sie 15 euro für den Stellplatz will.
Gibt es dazu irgendwo ein Gesetz, das sie die 15 euro mehr nicht einfach schreiben kann ?
Der Vermieter wohnt unten drunter und es gab mal ein Disput, weil Freunde (mehrere Personen und Autos) der Vermieterin zu Besuch waren und ein Auto auf unserem Stellplatz stand. Der Besuch war im Keller in einer Partylounge und wir hatten dann 2-3 mal geklingelt weil es keiner hörte. Am nächsten Tag meinte dann die vermieterin wie wir denn nur sturmklingeln könnte wegen dem Stellplatz, es wären ja ihre Freunde gewesen. daraufhin kam sie uns dann auch damit, das wir ja angeblich mündlich vereinbart hätten, das dort nur ein Roller stehen dürfte. 3,5 Jahre war es egal und jetzt auf einmal nach diesem Vorfall kommt dann so etwas ![]()
Dazu mal eine andere Frage, wenn sie das durchsetzen will/würde, wäre das dann ein Grund für eine fristlose Kündigung unsererseits (also dem Mieter) ?
Hallo zusammen ![]()
Folgender Sachverhalt, wir wohnen seit knapp 3,5 Jahren in einer Mietwohnung. Heute kam die Nebenkostenabrechnung, wo drin steht, das die Vermieterin ab 01.07.2014 15 euro für den Autostellplatz verlangt. Sie sagt/Sei der meinung, dass wir bei Mietvertragsabschluss mündlich vereinbart hätten, das dort nur ein Roller steht und kein Auto (Ich/Wir können uns daran nicht erinnern).
Im Mietvertrag steht: 1 Auto-Stellplatz und den haben wir auch bis heute immer genutzt mit dem Auto und Roller(hat beides draufgepasst).
Darf sie jetzt einfach nach 3,5 Jahren 15 euro zusätzlich dafür verlangen ?
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