Umlage Betriebskosten

  • Hallo,
    ich brauch dringend einen Rat. Ich habe das Problem, dass ich einen Vermieter habe, der generell nur handgeschriebene Forderungen mit inkorrektem Datum, oder handgeschriebene Rechnungen ohne Nachweis wie die sich begründen etc. , Anlündigungen die nicht nachvollziehbar sond, keine Aufklärung nichts. Jetzt aktuell habe ich das Problem, dass wir (4 Mietparteien) eine handschriftliche Forderung bzgl. Trinkwasserkontrollen auf Grund der Trinkwasserverordnung erhielten, die wir bis zum 12.07.2014 zahlen sollen, natürlich ohne Nachweis ohne Begründung etc. Ich habe meinen Vermieter im November bereits daruaf aufmerksam gemacht, dass bzgl. der Zapfstellen die Kosten nicht auf die Mieter umzulegen sind und habe ihn entsprechend die Norm benannt. Nun macht er es wieder so, dass er die einmaligen Kosten für der Wärmemengenzähler Monatage auf die Mieter , 50,00 Euro pro Mieteinheit,umlegt auch die Probeentnahmestellen (Zapfstellen) sollen wir als einmalige Kosten a' 50,00 Euro pro Mieteinheit tragen. Die Trinkwasseruntersuchung auf Legionellenbefall kann auf die Betriebskosten (nicht mehr Jährlich sondern alle 3 Jahre) umgelegt werden. Das interessiert ihn anscheinend wenig. Ich bin es leid mich diesen Schikanen weiter auszusetzen, bin auch schon so weit, eine Außerordentliche Kündigung zu fertigen, da ein weiteres bestehendes Mietverhältnis nicht möglich ist. Er findet immer wieder was neues und ich muss jedesmal Stunden recherchieren, um widerspruch einzulegen und zu begründen und kriege dann das nächste. Nun meine Frage, ich lege einen Widerspruch ein, darf er die Kosten die umzulegen auf die Betriebskosten sind außerhalb einer Betriebskostenabrechnung so einfordern? Die Betriebskostenabrechnung 2013 ist schon längst gelaufen. Die einmaligen Kosten die er uns auferlegt sind Kosten die der Vermieter tragen muss, aber auch der Betrag für die trinkwasserkontrollen beträgt lt. Internet bei 8 Mietparteien max. 200,00 Euro im Jahr. Wer kann mir schnellstmöglich helfen?

  • Wo ist das Problem? Betriebsosten die nicht vertraglich vereinbart und nicht im § 2 der BK-Verordnung stehen, darf der Vermieter nicht umlegen/verlangen. Widerspruch, da die Forderungen unberechtigt sind, daher unnötig.

    Zitat

    bin auch schon so weit, eine Außerordentliche Kündigung zu fertigen, da ein weiteres bestehendes Mietverhältnis nicht möglich ist.

    Womit Du aber nicht durchkommen wirst. Oder ist die Wohnung wegen der unberechtigten Forderungen unbewohnbar?

  • Das problem ist, dass der Vermieter das nicht begreift und uns echt Schikaniert, das geht schon seit 1,5 Jahre so zumal die anderen Mieter sich nie gewehrt haben und ich es aber mach. Die außerordentliche Kündigung ist dahingehend zu begründen das dass Mietverhältnis unter diesen gestörtem Verhältnis nicht mehr weiter gehen kann. Der Vermieter belegt nie welche Kosten angefallen sind. Das aktuellste ist, ich habe einen defekten Außenrolladen gehabt, den Vermieter informiert, er hat ne Fa. beauftragt und die haben die Reparatur vorgenommen, daraufhin erhielt ich wieder so ein handgeschriebenen Zettel mit eine Forderung btr. Kleinrparaturklausel Mietvertrag und Zahlung bis... Ich habe die Rechnung angefordert, da sagte er mir er habe keine, er habe dies mündlich mitgeteilt bekommen, 2 Tage später meinte er er habe sich mit der Firma entzürnt, aber eine Rechnung bzw. einen Nachweis mit den ausgewiesenen Kosten habe ich noch nicht. Da habe ich ihn auch auf den Inhalt des Mietvertrages hingewiesen und zum Dank kommt nun das. Er will es einfach nicht verstehen und reißt nach jeder Gegenwehr was neues auf.

  • Der Vermieter belegt nie welche Kosten angefallen sind.

    Dann musst Du diese auch nicht zahlen. Viel mehr Möglichkeiten hast Du da nicht. Einen Grund für eine außerordentliche Kündigung sehe ich hier nicht.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.


  • Jetzt aktuell habe ich das Problem, dass wir (4 Mietparteien) eine handschriftliche Forderung bzgl. Trinkwasserkontrollen auf Grund der Trinkwasserverordnung erhielten, die wir bis zum 12.07.2014 zahlen sollen, natürlich ohne Nachweis ohne Begründung etc.

    Diese Kosten sind in der Betriebskostenabrechnung geltend zu machen. Extra Wurst gibt es da nicht.

    Zitat

    Nun macht er es wieder so, dass er die einmaligen Kosten für der Wärmemengenzähler Monatage auf die Mieter , 50,00 Euro pro Mieteinheit,umlegt auch die Probeentnahmestellen (Zapfstellen) sollen wir als einmalige Kosten a' 50,00 Euro pro Mieteinheit tragen.


    Gilt hier genauso.

    Zitat

    Das interessiert ihn anscheinend wenig.


    Sein alleiniges Problem

    Zitat

    .....ich bin auch schon so weit, eine Außerordentliche Kündigung zu fertigen, da ein weiteres bestehendes Mietverhältnis nicht möglich ist.

    Dazu freunden Sie sich zuerst mal mit BGB § 543 an.
    Da werden Sie auf die Nase fallen. Sollten Sie aber vermeiden. Wer im Glashaus sitzt sollte nicht mit Steinen werfen.

    Zitat

    Nun meine Frage, ich lege einen Widerspruch ein, darf er die Kosten die umzulegen auf die Betriebskosten sind außerhalb einer Betriebskostenabrechnung so einfordern?

    Ja, würde ich auch so tun. Wenn Ihnen die Abrechnung für 2013 schon zugegangen ist, kann er nachträglich nichts mehr fordern.

  • Ich habe meinen Vermieter im November bereits daruaf aufmerksam gemacht, dass bzgl. der Zapfstellen die Kosten nicht auf die Mieter umzulegen sind und habe ihn entsprechend die Norm benannt. Nun macht er es wieder so, dass er die einmaligen Kosten für der Wärmemengenzähler Monatage auf die Mieter , 50,00 Euro pro Mieteinheit,umlegt


    Erstmontagen, egal ob Wärmemengenzähler, Wasserzähler etc. sind sowieso nicht auf die Mieter umlegbar.
    Im Rahmen der BK-Abr. dürfen ohnehin nur regelmässig wiederkehrende Kosten, welche dem VM tatsächlich entstanden sind, auf die Mieter umgelegt werden. Bei mir würde der VM wohl auf Granit beissen.
    Je nach der Wohnungsmarktsituation würde ich evtl. zum nächstmöglichen Termin kündigen.
    Ausserdem solle der VM mir einen in der Grösse angemessenen Bilderrahmen spendieren, worin seine Zettelchen hineinpassen... als Abschreckung...:cool:

  • Erstmontagen, egal ob Wärmemengenzähler, Wasserzähler etc. sind sowieso nicht auf die Mieter umlegbar.
    Im Rahmen der BK-Abr. dürfen ohnehin nur regelmässig wiederkehrende Kosten, welche dem VM tatsächlich entstanden sind, auf die Mieter umgelegt werden.


    Ganz genau so ist das.

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