Mietkaution übertragen - nicht zustimmen - was passiert?

  • Hallo Forum,

    als Mieter eines Mehrfamilienhauses gab es 2014 einen Eigentümerwechsel.
    Nun hatte ich einen Brief im Kasten, bei dem meine Einwilligung zur Übertragung der Mietkaution verlangt wurde.

    Was passiert, wenn ich dieser Übertragung nicht zustimme?
    Muss mir der alte Vermieter die Kaution auszahlen und der neue Vermieter eine Kautionszahlung vereinbaren?

    Vielen Dank für eure Antworten.

    ps: Es geht ein bisschen darum, dass, wenn ich zustimme, ich das Geld vom neuen Vermieter nicht wiedersehen werde (die Gründe dafür seien erst einmal dahingestellt)

  • Die Kaution geht automatisch auf den neuen Vermieter über. Durch den Vermieterwechsel wird der Vertrag für Sie nahtlos weitergeführt, das gilt auch für die gezahlte Kaution. Der neue Vermieter hat Anspruch auf die Übertragung der Kaution vom alten Vermieter. Wie die das regeln, ist nicht Ihre Angelegenheit.


    Mietkaution beim Eigent

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (25. Juni 2014 um 12:45)


  • Aber wieso bekomme ich dann einen Brief, bei dem es meiner Zustimmung bedarf?

    Es kommt auf die Kautionsform an. Hast Du beispielsweise ein Sparbuch hinterlegt, darf die Bank die Kaution erst mit Zustimmung des Mieters an den neuen Eigentümer übertragen. Schließlich ist es Dein Sparbuch, dass nur verpfändet wurde.
    Demnach müsstest Du sogar zustimmen (BGH vom 7.12.2011 - VIII ZR 206/10)

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Nein, ich habe kein Sparbuch hinterlegt.
    Ich habe Summe X einfach zu Begin des Mietverhältnisses auf ein Konto überwiesen und dann nichts mehr davon gehört.

    Aber was passiert denn jetzt, wenn ich den Brief einfach in der Ecke liegen lasse und nicht zustimme?

  • MenschGuenther:

    "Ich habe Summe X einfach zu Begin des Mietverhältnisses auf ein Konto überwiesen und dann nichts mehr davon gehört."
    - Also auf das Konto des damaligen Vermieters?

    "Aber was passiert denn jetzt, wenn ich den Brief einfach in der Ecke liegen lasse und nicht zustimme?"
    - So würde ich es jedenfalls machen.

  • Nein, ich habe kein Sparbuch hinterlegt.
    Ich habe Summe X einfach zu Begin des Mietverhältnisses auf ein Konto überwiesen und dann nichts mehr davon gehört.

    Aber was passiert denn jetzt, wenn ich den Brief einfach in der Ecke liegen lasse und nicht zustimme?

    Eigentlich nichts. Sollte Dich der neue VM auf die Kaution ansprechen lege ihm den Zahlungs-/Überweisungsbeleg, den Du ja sicher noch hat, vor.

  • "Aber was passiert denn jetzt, wenn ich den Brief einfach in der Ecke liegen lasse und nicht zustimme?"
    - So würde ich es jedenfalls machen.

    Ich nicht! ich hatte eigentlich gehofft, dass sich der eine oder andere User das von mir benannte Urteil mal durchliest.

    Da dem nicht so ist, fasse ich das zusammen:
    Im vorliegenden Fall hatte der Mieter seine Mitwirkung bei der Übertragung der Kaution an den neuen Vermieter verweigert. Der alte Vermieter hat demnach das Kautionskonto aufgelöst und den Betrag an den Mieter ausgezahlt.
    Der neue Vermieter hat nun den Mieter aufgefordert, die vertraglich vereinbarte Kaution erneut zu überweisen, was er allerdings nicht tat.
    Der BGH spricht hier tatsächlich von einer Mitwirkungspflicht des Mieters und hat den Mieter verdonnert, die Kaution an den neuen Eigentümer zu zahlen.

    Warum die Zustimmung zur Kautionsübertragung? Das ist meist eine Haftungssache:
    Stimmt der Mieter einer Übertragung zu, ist der alte Vermieter nicht haftbar zu machen, sofern der neue Eigentümer die Kaution bei Mietende nicht an den Mieter zahlt. Die Pflichten des alten Vermieters gemäß 566a BGB wären somit ausgehebelt.
    Auf der anderen Seite kannst Du bei Nichtzustimmung aber auch den neuen und alten Vermieter zur Verantwortung ziehen, wenn du mal ausziehst.
    Allerdings sind mir aber auch Fälle bekannt, in denen Mietsicherheiten nicht Teil des Kaufvertrags gewesen sind, heißt der neue Vermieter durfte sich die Kautionen gar nicht unter den Nagel reißen. In solchen Fällen greift dann also die vom BGH genannte Mitwirkungspflicht.

    Wie Du siehst, gibt es hier viele Eventualitäten, die wir hier nicht beantworten können.

    Deshalb:

    Zitat

    Dann fragen Sie gefälligst bei den Leuten nach, welche damit zu tun haben.

    Zitat

    Aber was passiert denn jetzt, wenn ich den Brief einfach in der Ecke liegen lasse und nicht zustimme?


    Gegenfrage: Was passiert, wenn Du zustimmst?
    Im schlimmsten Fall wird Dir der alte Vermieter die Kaution zurückzahlen und der neue Vermieter entsprechende Forderungen gelten machen. Was ist einfacher: Einen Brief zu unterschreiben oder eine neue Kaution an den neuen Vermieter zu zahlen?

    Was ich machen würde: Zustimmung erteilen und in nach erfolgtem Eigentumsübergang an den Vermieter einen entsprechenden Nachweis über die Anlage der Kaution fordern.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Danke für eure Antworten.

    Ich muss bei meinen Vermieter(n) leider davon ausgehen, dass sie mir maximalen Schaden zufügen wollen.
    Es ist eben nicht immer alles Friede, Freunde, Eierkuchen.

    Ich bin aus der Wohnung schon ausgezogen und bei der Übergabe meinte der neue Vermieter: "Nö, ich habe deine Kaution nicht. Als ich das Haus gekauft habe, habe ich kein Kautionskonto bekommen. Ich bin auch nicht dafür Verantwortlich dir die Kaution zu zahlen. Ich habe sie schließlich auch nicht bekommen".

    Wie wir wissen, ist diese Aussage falsch.

    Ich möchte einfach vermeiden, wie Leipziger82 schon richtig gesagt hat, auch der alte Vermieter nicht mehr "haftbar" ist, weil ich etwas unterschrieben habe und ich dann keinen einzigen Cent sehen.

    Da wäre mir lieber, ich erhalte die Kaution zurück und zahle sie (mit entsprechenden Beleg) an den neuen Vermieter.

    Das "Dann fragen Sie gefälligst bei den Leuten nach.." hätte ich schon lange gemacht, wenn ich nicht wüsste, dass alle anderen Mieter mit unserem Vermieter nur über Anwälte kommunizieren.

    Ich hätte nicht gedacht, dass es da so viele Möglichkeiten gibt.
    Dachte es gibt für so nen Brief klare Regelungen:

    Unterschreiben -> Man tritt seine Rechte vom alten Eigentümer ab und hofft, dass man die Kaution vom neuen Eigentümer irgendwann wiedersieht.
    Nicht unterschreiben -> Man bekommt seine Kaution wieder und überweist sie einfach an den neuen Eigentümer.

  • Zitat

    "Nö, ich habe deine Kaution nicht. Als ich das Haus gekauft habe, habe ich kein Kautionskonto bekommen. Ich bin auch nicht dafür Verantwortlich dir die Kaution zu zahlen. Ich habe sie schließlich auch nicht bekommen".


    Insofern ist er im Recht.

    Weise ihm per Zahlungs-/Überweisungsbelag nach das Du sie gezahlt hast und gut ist.

    Dann muß er sich mit dem ehemaligen Vermieter auseinander setzen.

    Normalerweise muß der alte Eigentümer die Kaution, in welcher Form auch immer, dem neuen Eigentümer übergeben.

  • Mit Eigentümerwechseln habe ich (leider, da stressig) öfters zu tun.

    Verweigert ein Mieter die Kautionsübertragung, wird dem Mieter die Kaution ausgezahlt. Der neue Eigentümer darf sie dann vom Mieter einfordern. Zahlt der Mieter nicht, darf der neue Eigentümer klagen /wird garantiert erfolgreich sein) und darf sogar kündigen (jedoch nicht fristlos), da der Mieter eine wesentliche vertragliche Pflicht nicht erfüllt.

    Mein Tipp: Unterschreiben, denn die Kaution gelangt so oder so zum neuen Eigentümer.

  • Insofern ist er im Recht.


    Meiner Ansicht nach ist er das nicht.

    Nach BGH-Urteil VIII ZR 304/10 zahlt immer der letzte Erwerber die Kaution zurück - ganz egal, ob überhaupt und, falls ja, auf welche Art und Weise er sie erhalten hat.

    Das alles ist ja überhaupt nur so entschieden worden, damit eben der Mieter sich keine Gedanken machen muss, wo jetzt eigentlich seine einstmals gezahlte Kaution abgeblieben ist.

    Einmal editiert, zuletzt von AjaxMH (28. Juni 2014 um 21:48)

  • Guten Abend zusammen,

    Ich hatte dazu bis ins vorige Jahr einen längeren Rechtsstreit.

    Der Verkäufer hatte uns die Kaution eines Mieters nach Grundbucheintragung (Mitte 2012) nicht übertragen, weil er diese mit der Nebenkostenabrechnung (2012 aus 2011) und Mietausfall (Anfang 2012) aufgerechnet hatte.

    Beim Auszug (Ende 2012) mussten wir wegen nicht gezahlter Mieten Klage einreichen, weil die Kaution bereits weg war. Der Mieter forderte dagegen die Kaution zurück, weil er die NK-Abrechnung aus 2012 monierte und der Meinung war, dass die Kaution nicht im Laufenden Mietverhältnis aufgerechnet werden könne und somit hätte an uns als neuen Eigentümer hätten übertragen werden müssen.

    Der Richter folgte dieser Auffassung erst einmal, so dass der Verkäufer seine Ansprüche auf uns übertragen "musste" damit wir rechtmäßig aufrechnen konnten und dann noch unsere eigentliche Forderung wegen nicht gezahlter Mieten geltend machen konnten.

    Erst dann gab es die entsprechenden Urteile (3 an der Zahl, wegen Wiederspruch und einem gerichtlichen Fehler) und letztlich nauch den Titel.

    Ich hoffe ich habe es verständlich geschildert. Das ganze würde übrigens so vor dem Amtsgericht entschieden.

    LG CunaBaby

  • Ich hoffe ich habe es verständlich geschildert.


    Für mich nicht wirklich. :o
    Bezogen auf diesen Thread muss die Kaution hier ganz für sich betrachtet werden.

    Ich habe verstanden, dass Ihr Käufer eines Mietobjektes ward und Euch die Kaution des vorhandenen Mieters - warum auch immer - nicht übertragen wurde.
    Musstet Ihr die Kaution jetzt bei Auszug dieses Mieters an ihm auszahlen (ungeachtet der Tatsache, dass Ihr sie nie gesehen habt) oder seid Ihr aus der Nummer rausgekommen (eben weil ihr sie nie bekommen hattet)?

    Das Verrechnen verschiedenster Forderungen in Eurem Fall verwirrt (mich) hier etwas.

  • Guten Morgen,

    Ja wir hätten Sie auszahlen müssen und hätten Sie im Gegenzug vom Verkäufer einklagen müssen. Da er seine Ansprüche gegen den Mieter auf uns übertragen hatte konnten wir sie dann aufrechnen und mussten sie somit nicht auszahlen

    Ich hoffe so ist es verständlicher. Auf den TE bezogen bedeutet das, dass er die Kaution beim neuen Eigentümer nach dem Auszug einklagen müsste, wenn dieser die nicht raus rückt. Es ist nämlich nicht das Problem des Mieters, wenn der Käufer Ansprüche gegenüber dem Verkäufer hat. Der Verkäufer übernimmt die Mietverträge mit allen Rechten und Pflichten, also ist er auch für die Kaution zuständig.

    VG Cunababy

  • Ja wir hätten Sie auszahlen müssen und hätten Sie im Gegenzug vom Verkäufer einklagen müssen. Da er seine Ansprüche gegen den Mieter auf uns übertragen hatte konnten wir sie dann aufrechnen und mussten sie somit nicht auszahlen


    Okay, ich wollte es nur mal ganz ohne Verrechnungsaktivitäten geklärt haben. Also habt Ihr dem Mieter die Kaution geschuldet, obwohl Ihr sie nie gesehen habt. (Dass sie dann verrechnet werden konnte, ist ja ein anderer Hut.)

    Danke. :)

    Auf den TE bezogen bedeutet das, dass er die Kaution beim neuen Eigentümer nach dem Auszug einklagen müsste, wenn dieser die nicht raus rückt. Es ist nämlich nicht das Problem des Mieters, wenn der Käufer Ansprüche gegenüber dem Verkäufer hat. Der Verkäufer übernimmt die Mietverträge mit allen Rechten und Pflichten, also ist er auch für die Kaution zuständig.


    Genau.

    Auf den Thread bezogen verstehe ich dann allerdings nicht, wieso und wer da jetzt eine Übertragungserklärung vom Mieter verlangt. Was hat denn der Mieter in diesem Fall damit zu tun, wenn Verkäufer und Käufer die Kaution nicht transferriert haben?? :confused:

    Hat dann vielleicht doch noch etwas mit der Anlageform der Kaution bei der Bank zu tun ...?

    Kann mir mal jemand den Schlauch unter den Füßen wegziehen, auf dem ich stehe? Danke. :)


  • Hat dann vielleicht doch noch etwas mit der Anlageform der Kaution bei der Bank zu tun ...?

    Ich denke auch, dass es nur darum geht.
    Und zusätzlich, dass der alte Vermieter seinen Kopf aus der Schlinge zieht, wenns hinterher um irgendwelche Ansprüche geht.

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