Ist das rechtens was die Vermieterin mit uns macht?

  • Hallo... wir haben Februar 2007 bis Dezember 2013 in einem Mietshaus gewohnt. Der Auszug erfolgte aufgrund verschiedener Mängel am Haus (SCHIMMEL,FEUCHTIGKEIT)
    Es wurde uns gesagt das wir die Wohnung nicht nachbereiten müssten da dieses Objekt nicht mehr vermietet wird und abgerissen werden soll. Jetzt nach einem halben Jahr haben sie doch eine doofe gefunden die in die Baracke einzieht. Prompt stand unsere ehemalige Vermieterin hier auf der matte. Und fragte ob wir das nachbereiten möchten oder die neue Mieterin das machen soll wie sie es gleich haben möchte. Es stellte sich heraus das die neue Mieterin sich das so machen möchte wie sie da gern wohnen möchte. Wir ihr aber das Material bezahlen aber nur die grundsachen zb.mittel teure rauhfaser, farbe usw. Ich muss dazu sagen wir haben damals 1200€ Kaution hinterlegt und davon sollte das bezahlt werden. Seh ich ja auch voll ein. Aber nicht 500€ arbeitslohn.
    Sie als machelohn dann das laminat und die steinmauer die beides zusammen wert 2000€ (halbes jahr alt) sind behalten darf. Nun kam unsere ehemalig Vermieterin gestern zu uns und rechnete uns vor das die neue Mieterin knappe 300€ an materialkosten verbraucht hat. Und meint das sie sich überlegt hat doch noch machelohn zu nehmen 5€ die Stunde x50 Stunden ohne uns zu fragen!!!!!! Weil hätte ich das gewusst hätte ich das selber gemacht. Man muss doch vorher fragen. Und wir bekommen jetzt nur 400€ von der Kaution wieder. Prima. Und verschenken laminat und eine top chic gemachte bude. Ist das rechtens? Das Problem wir haben nichts schriftlich. Nur zeugen.
    Ich war bereit dazu es sofort zu renovieren. Aber nein jetzt darf ich arbeitslohn zahlen. Super.

    Vielen Dank die Rückmeldung !

  • Und fragte ob wir das nachbereiten möchten oder die neue Mieterin das machen soll wie sie es gleich haben möchte. Es stellte sich heraus das die neue Mieterin sich das so machen möchte wie sie da gern wohnen möchte.

    Ich hätte geantwortet, dass ich das nicht möchte.

    was stand denn im Abnahmeprotokoll für die Wohnung? Forderungen aus Schönheitsreparaturen verjähren nach 6 Monaten.
    Steht also die Vermieterin nach 6 Monaten "vor der Matte", hätte ich sie wieder weggeschickt.

    Zitat

    Und verschenken laminat und eine top chic gemachte bude. Ist das rechtens?

    Wenn Du dich mündlich mit der Vermieterin über eine Kostenübernahme geeinigt hast, ist das wohl rechtens.
    Gibt es eine Vereinbarung, wonach ihr lediglich die Materialkosten übernehmt? Wenn ja, müsst Ihr die Arbeitszeit nicht zahlen.
    Aber wie gesagt: Ihr hättet wohl gar nichts machen müssen, da die Forderungen längst verfristet sind.
    Dafür dürfte es aber zu spät sein.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Im Abnahmeprotokoll hat die Vermieterin sich alles offen gelassen. Sie hat rein geschrieben das falls sie noch jemanden finden der dort einziehen möchte das wir dann 4 Wochen zum nachbereiten haben.

    Hätte sie die Wohnung erst in 3 Jahren vermietet, wäre sie dann auch noch zu Euch gekommen?

    Ich würde in diesem Falle erst einmal einen schriftlichen Widerspruch einreichen (also in Form eines Briefes) und auf die Verjährungsfristen verweisen.

    Im Zweifel würde sich ein Gang zum Fachanwalt lohnen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo... wir haben Februar 2007 bis Dezember 2013 in einem Mietshaus gewohnt. Der Auszug erfolgte aufgrund verschiedener Mängel am Haus (SCHIMMEL,FEUCHTIGKEIT)
    Es wurde uns gesagt das wir ...


    Bitte GENAUE Infos, bspw.:
    Datum, wann Ihr ausgezogen seid.
    Wortwörtliche Widergabe des von beiden Seiten unterschriebenen Abnahmeprotokolls.

  • BGB § 548 - Verjährung der Ersatzansprüche und des Wegnahmerechts

    (1) Die Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem er die Mietsache zurückerhält. Mit der Verjährung des Anspruchs des Vermieters auf Rückgabe der Mietsache verjähren auch seine Ersatzansprüche.

    (2) Ansprüche des Mieters auf Ersatz von Aufwendungen oder auf Gestattung der Wegnahme einer Einrichtung verjähren in sechs Monaten nach der Beendigung des Mietverhältnisses.

    Die Sache wäre also noch nicht verjährt (30. Juni 2014).
    Jedoch hätte die Vermieterin Ihnen Gelegenheit geben müssen, diese Arbeiten selbst durchzuführen.
    Da sehe ich Verhandlungsbedarf.

  • mal ne (eventuell dumme) Frage meinerseits:
    muss der VM Nachbesserungsansprüche nicht zumindest schriftlich geltendmachen? Ich konnte da jetzt nicht wirklich erkennen ob es was Schriftliches gab...
    Einfach mal so auf Zuruf Geld lockermachen bzw. darauf zu verzichten würde ich mir nicht bieten lassen.
    Desweiteren glaube ich kaum das der VM damit durchkommt die Ex-Mieter vor vollendete Tatsachen zu stellen ohne die geringste Chance auf eigene (kostengünstigere) Nachbesserung. Gab es eine schriftliche Aufforderung mit Fristsetzung?
    Ich glaube kaum und von daher würde ich in der Situation einfach die Verjährung abwarten (1 Woche noch) und dann die volle Kaution schriftlich einfordern dann ist der Drops gelutscht.

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