Nebenkostenbrechnung

  • Was bitte bedeute dann Umlage/anteilig 96,590?

    Also um es genau zu nehmen: Die Wohnung hat lt. Abrechnung 49,83 m².
    Das steht deutlich in den Abrechnungsblättern des Abrechnungsunternehmens.

    Das was Du da meinst, anitari, ist das Abrechnungsblatt der Wohnungseigentümergesellschaft. Dort sind die Anteile möglicherweise nach Nutzfläche oder umbauten Raum ermittelt. Wer weiß das schon ...

  • Also muss es expliziet im Mietvertrag festgehalten werden! Ok!

    Und wie sieht es denn jetzt aus? Müssen die beiden Beträge(Ablesungsgebühr, Nutzerwechsel) von den geforderten 143,.....Euro
    abgezogen werden oder muss ich die 143,...Euro doch überweisen?

    Gruß

  • Und wie sieht es denn jetzt aus? Müssen die beiden Beträge(Ablesungsgebühr, Nutzerwechsel) von den geforderten 143,.....Euro
    abgezogen werden oder muss ich die 143,...Euro doch überweisen?


    Ich würde eine Rechnung nicht einseitig kürzen, ohne die Gegenseite informiert/gehört zu haben. Ich würde einer Abrechnung, in der ich meine, Fehler festgestellt zu haben, unter Angabe der mir aufgefallenen Fehler widersprechen und um eine korrigierte Abrechnung bitten.

    Wenn dann der Vermieter schriftlich antworten sollte, dass man ja der Einfachheit wegen doch einfach den Betrag einbehalten kann, so sähe die Welt ja schon wieder anders aus.

  • Hallo Leute,

    habe der gnedigen Frau ein Schreiben geschickt in dem ich sie informiert hatte, warum ich nur einen Anteil zu zahlen habe und ihr das Geld überwiesen.

    Bis jetzt ist Ruhe und ich denke Sie hat es eingesehen.

    Vielen Dank für euere Hilfe!

    Grüße

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