Beiträge von TinaWilli

    Ok, sorry.

    Ich bin zum 1. Mai 2014 ausgezogen. Nun soll ich die Betriebskosten-Nachzahlung für die ersten vier Monate dieses Jahres an meinen Vermieter überweisen. Die Betriebskosten-Abrechnung kriegen wir aber erst Anfang des nächsten Jahres.
    Als ich gefragt habe, ob er diesen Betrag nicht auf dem Kautionskonto einbehalten und mir den Rest der Kaution schon auszahlen kann, meinte er, ich kriege die Kaution nur, wenn ich die Betriebskosten-Nachzahlung auf sein Konto überweise.

    Ist es jetzt klarer?

    Hallo,
    eine kleine Frage zum Thema Kaution:

    Damit ich die zurückgezahlt bekomme, verlangt mein früherer Vermieter, dass ich die Betriebskosten für das laufende Jahr im Voraus auf sein Konto überweise. Die Abrechnung wird natürlich erst in einem Jahr kommen, deshalb soll ich einen von ihm geschätzten Betrag überweisen (der im übrigen 2,5 mal so hoch ist, wie das was ich im letzten Jahr für den gleichen Zeitraum nachzahlen musste).

    Ich glaube, er kann solch einen Betrag im Kautionskonto einbehalten bis die Abrechnung kommt, aber nicht von mir verlangen, das auf sein eigenes Konto im Voraus zu überweisen. Stimmt das? Und um dagegen zu halten würd ich mich gern direkt auf irgendwelche Paragraphen oder Gerichtsurteile beziehen können. Kann mir da jemand Hinweise geben?

    Danke!

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