Nachbar schließt alle Hausflurfenster fest zu

  • Meine Frau und ich sind vor wenigen Monaten in eine neue Wohnung gezogen die wir mieten. Im Haus gibt es etwa 20 Parteien, von denen die meisten Wohnungseigentümer sind. Der eine Nachbar (der besitzt 2 Wohnungen im Haus) verhält sich als würde ihm das ganze Haus gehören. Er hat kleine Schlösse an den Griffen der Hausflurfenster eingebaut damit man die Fenster nicht öffnen oder ankippen kann. Er behauptet nur er und die Hausverwaltung haben dazu einen Schlüssel. In der Hausordnung steht nichts darüber wie es mit den Fenstern geregelt wird.

    Da die Luft im Hausflur sehr stickig ist habe ich die Hintertür zum Haus aufgelassen damit frische Luft reinkommt. Schon am gleichen Tag hing ein Zettel am schwarzen Brett dass alle Türe und Fenster immer zu sein müssen.

    Ist sowas überhaupt rechtens dass nur er ein Schlüssel zu den Fenstern hat? Und darf er mir verbieten die Hintertür oder sonstige Fenster aufzumachen?

    Vielen Dank im Voraus für die Hilfe!

  • Hallo Alltimegreat,

    niemand ausser einem Richter kann Dir etwas "verbieten". Deine Rechte und Pflichten sind in Deinem Mietvertrag und im BGB §§535-580 nachzulesen. Dein alleiniger Ansprechpartner ist Dein Vermieter.

  • In der Hausordnung steht nichts darüber wie es mit den Fenstern geregelt wird.


    Du musst sie dann auch nicht reinigen, nehme ich an(?). Das Treppenhaus und seine Fenster dürfte zudem auch nicht zur Mietsache gehören. Somit gehen Dich also die Fenster direkt erst einmal nichts an.

    Grundsätzlich könntest Du aber Deinen Vermieter ansprechen und ihm um Abhilfe in Deinem Sinne bitten.

    Da die Luft im Hausflur sehr stickig ist habe ich die Hintertür zum Haus aufgelassen damit frische Luft reinkommt.


    Ob "nur" stickige Luft zum Mietmangel werden kann, weiß ich nicht. Aber es wären wegen der ständig geschlossenen Fenster andere Geruchsbelästigungen denkbar, die dann bis zu Dir in die Wohnung reichen könnten und zum Mangel an der Mietsache (Deiner Wohnung) werden könnten. Dann wäre auch wieder Dein Vermieter Dein Ansprechpartner. Wäre ja denkbar, wenn die ollen Fenster überhaupt gar nie zum Lüften geöffnet werden ...

    Ist sowas überhaupt rechtens dass nur er ein Schlüssel zu den Fenstern hat?


    Och, es könnte sogar aus Brandschutzgründen verboten sein (je nach Art, Lage und Größe der Fenster), sie abzuschließen: Feuerwehr - keine Verriegelung von Treppenhausfenstern (klick hier)

    Und darf er mir verbieten die Hintertür oder sonstige Fenster aufzumachen?


    Sowas steht primär im Mietvertrag oder in der Hausordnung. Eine Tür zu öffnen ist dabei das eine, sie über einen längeren Zeitraum offen stehen zu lassen das andere. (Stichworte dazu: Zutrittsschutz, Brandschutztür, etc.)

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