Sehr geehrte Damen und Herren,
vor zwei Tagen ist unser Backofen kaputtgegangen. Die Einbauküche gehört der Vermieterin und meines Wissens muss für größere Reparaturen der Vermieter aufkommen.
In einem Telefonat sagte uns die Vermieterin jedoch, dass sie dafür nicht aufkommen wird und verweist auf den Vertrag. In diesem steht:
Die Einbauküche steht dem Mieter zur Nutzung zur Verfügung. Gegenstände/Einbauteile werden jedoch bei Beschädigung oder Ausfall vom Vermieter nicht ersetzt.
Wir fragen uns, ob diese Klausel überhaupt gültig ist? Da wir in einer WG wohnen und viele ein und ausgezogen sind, haben wir auch den Überblick verloren und den ersten Vertrag erst uns heute angeschaut.
Ich wäre für Ihre Hilfe sehr dankbar
M. Blechschmidt