Hallo,
Vorgeschichte:
Vermieter genehmigt den Hund im Herbst 2012 telefonisch (ja ich weiß schriftlich wäre besser). Zeuge zugegen.
Bis Mai 2014 passiert nichts. Dann kommt am 19.05.2014 eine Abmahnung mit der Aufforderung den Hund zu entfernen.
Die Abmahnung erhilt keine Frist. Am 11.06.2014 erfolge die fristlose Kündigung.
Folgendes habe ich bisher dazu im Netz egfunden habe aber keine Ahnung ob das richtig ist oder relevant ist.
ZitatDie Kündigung ist dann erst zulässig, wenn der Mieter sein Verhalten nicht innerhalb einer gesetzten Frist ändert, so dass keine vertragliche Pflichtverletzung mehr vorliegt.
Die au
ZitatDer Vermieter braucht nicht ausdrücklich der Tierhaltung zuzustimmen, sondern kann dieses auch stillschweigend tun (Duldung). Hat zum Beispiel der Vermieter die Haltung eines Hundes über längere Zeit stillschweigend geduldet, so kann er seine auf diese Weise erteilte Zustimmung nicht ohne triftigen Grund wieder zurücknehmen. Ein gelegentliches Bellen des Hundes ist kein triftiger Grund. BGH VIII ZR 168/12
Was ist hier zutreffend und wie kann man sich wehren ?