Fristlose Kündigung wegen Hund

  • Hallo,

    Vorgeschichte:
    Vermieter genehmigt den Hund im Herbst 2012 telefonisch (ja ich weiß schriftlich wäre besser). Zeuge zugegen.
    Bis Mai 2014 passiert nichts. Dann kommt am 19.05.2014 eine Abmahnung mit der Aufforderung den Hund zu entfernen.
    Die Abmahnung erhilt keine Frist. Am 11.06.2014 erfolge die fristlose Kündigung.

    Folgendes habe ich bisher dazu im Netz egfunden habe aber keine Ahnung ob das richtig ist oder relevant ist.

    Zitat

    Die Kündigung ist dann erst zulässig, wenn der Mieter sein Verhalten nicht innerhalb einer gesetzten Frist ändert, so dass keine vertragliche Pflichtverletzung mehr vorliegt.
    Die au

    Zitat

    Der Vermieter braucht nicht ausdrücklich der Tierhaltung zuzustimmen, sondern kann dieses auch stillschweigend tun (Duldung). Hat zum Beispiel der Vermieter die Haltung eines Hundes über längere Zeit stillschweigend geduldet, so kann er seine auf diese Weise erteilte Zustimmung nicht ohne triftigen Grund wieder zurücknehmen. Ein gelegentliches Bellen des Hundes ist kein triftiger Grund. BGH VIII ZR 168/12

    Was ist hier zutreffend und wie kann man sich wehren ?

  • M.E. kann ein Vermieter einen Hund so oder so nicht pauschal verbieten. Wenn der Hund schon da ist, kann der Vermieter (schon gar) nicht seine Abschaffung fordern, nur weil er ihm nicht gefällt. Dabei ist es m.W. egal, ob er ihm jemals ausdrücklich zugestimmt oder ihn nur stillschweigend geduldet hat. Der Hund hat also womöglich etwas angestellt ...(?)

    Wenn also der Hund ein extremes Risiko darstellt, etwa weil er beispielsweise den Vermieter (und/oder andere) bereits mehrfach gebissen hat, so sieht die Sache wahrscheinlich schon ganz anders aus - wiederum egal, ob und wie dem Hund zuvor zugestimmt wurde.

    Nicht jede Abmahnung kann eine Frist enthalten. Wenn also beispielsweise in einer Abmahnung verlangt würde, den Hund nicht mehr frei herumlaufen zu lassen, wäre eine Frist ja Quatsch. Für die Forderung der Abschaffung des Hundes hingegen, wäre eine Frist sicher angemessen. Ob eine fehlende Frist in der Abmahnung hier nun gleich zur Unwirksamkeit der Kündigung führt, weiß ich nicht.

    Mal unter uns Pastorentöchtern, @Svitanok: Was hat Dein Hund denn nun verbrochen, was stand in der Abmahnung genau drin und warum hast Du auf die Abmahnung (so klingt es zumindest für mich) nicht reagiert?

  • Mal unter uns Pastorentöchtern, @Svitanok: Was hat Dein Hund denn nun verbrochen, was stand in der Abmahnung genau drin und warum hast Du auf die Abmahnung (so klingt es zumindest für mich) nicht reagiert?

    Also zuerst einmal hat der Hund gar nichts angestellt. Es ist eine knapp 2 Jahre alte Golden Retriever Hündin die extrem verspielt ist und auf der mein 5 jähriger schläft, reitet, sie an den Ohren zieht etc. Der Hund wurde extra als Welpe für unseren Sohn angeschafft.

    Vor knapp 5 Wochen war der Vermieter hier und ich traf Ihn an der Haustür. Mein 5jähriger war auch dabei. Nun hat der Vermieter wohl Angst vor Hunden, oder weiß nicht wie er sich verhalten soll, jedenfalls wollte unsere Hündin Ihm wie jedem anderen auch begrüßen und die Hand lecken was ihm unangenehm war.

    So weit so gut. In der Abmahnung schreibt er nun: "Er fühlte sich von dem Hund bedroht"

    In der Kündigung heißt es:
    in unserem Mietvertrag vom xx.xx.2010 haben wir ausdrücklich das Verbot der Tierhaltung mit Ausnahmen von Kleintieren vereinbar §19). Da Sie meiner Aufforderung vom 19.05.2014, den extrem großen Hund nicht in Ihrer Wohnung zu halten, nicht nachgekommen sind, verhalten Sie sich somit vertragswidrig.
    Hiermit kündige ich Ihnen das mit Ihnen bestehende Mietverhältnis über die oben angeführte Wohnung fristlos

    Alleine einen Goldie groß zu nennen, na ja. Es ist hinlänglich bekannt das dies sehr gutmütige Hunde sind und zu den Kampfhunden zählen sie auch nicht. Der Hund hat noch nie jemanden gebissen oder sonstiges. Es gibt auch nicht aktenkundiges. Im Gegenteil der Hund spielt mit den Kindern des Hauses und alle Kinder lieben Ihn.

    3 Mal editiert, zuletzt von Svitanok (18. Juni 2014 um 16:36)

  • Ich würde mit allen Sachen zum Anwalt gehen.

    Einerseits verbietet der Mietvertrag den Hund, andererseits hatte der Vermieter trotzdem eingewilligt. Komisch irgendwie ... Bestreitet er seine Einwilligung?

    Mir würde es schwer fallen zu glauben, dass der Vermieter den Hund in 1,5 Jahren nicht bemerkt haben will. Wenn er ihn aber 1,5 Jahre lang geduldet hat, dürfte es ihm schwer fallen, die Abschaffung durchzusetzen, nur weil der Hund ihm die Hand geleckt hat.

    In so einem Fall sollte man m.E. beides prüfen lassen: Sowohl die Abmahnung als natürlich auch die Kündigung. Die Kündigung alleine wegen einer fehlenden Frist in der Abmahnung anzugreifen, würde ich nicht tun. Entweder der Vermieter hatte das Recht, die Abschaffung des Hundes zu fordern, oder eben nicht. Das ist m.E. die allererste Frage, die eine Antwort braucht. Selbst wenn er das Recht hatte, bleibt die Frage, ob die Kündigung wirksam ist, ja immer noch bestehen.

    Letzte Anmerkung:
    Man muss auf eine unberechtigte Abmahnung ja nicht reagieren, aber in meinen Augen wäre es besser gewesen, mit den entsprechenden Argumenten die Abmahnung als unberechtigt zurückzuweisen. Vielleicht hätte der Vermieter nochmal überlegt ...

  • Ich würde mit allen Sachen zum Anwalt gehen.

    ...


    Bin ich doch nur war das anscheinend ein Griff ins K....

    Von allems was der mir sagt lese ich im Netzt das Gegenteil. Ich darf wahrscheinlich noch froh sein das der Vermieter mich nicht schon geräumt hat. So nach dem Motto. Fachanwalt für Mietrecht.

    Ja,ja heute habe ich ganz klein in seinem Briefpapier gefunden Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht.
    Denke mittlerweile das es ein Anwalt ist der eher Vermieter vertritt.

  • Also zuerst einmal hat der Hund gar nichts angestellt. Es ist eine knapp 2 Jahre alte Golden Retriever Hündin die extrem verspielt ist und auf der mein 5 jähriger schläft, reitet, sie an den Ohren zieht etc. Der Hund wurde extra als Welpe für unseren Sohn angeschafft.

    Hunde sind immer lieb! Wenn Ihr 5-Jähriger auf ihn schläft, rührt das hier niemand zu Tränen(höchstens Ajax)

    Zitat

    Vor knapp 5 Wochen war der Vermieter hier und ich traf Ihn an der Haustür. Mein 5jähriger war auch dabei. Nun hat der Vermieter wohl Angst vor Hunden, oder weiß nicht wie er sich verhalten soll, jedenfalls wollte unsere Hündin Ihm wie jedem anderen auch begrüßen und die Hand lecken was ihm unangenehm war.

    Ich mag das auch nicht, besonders von lieben Hunden.

    Zitat

    So weit so gut. In der Abmahnung schreibt er nun: "Er fühlte sich von dem Hund bedroht"

    Wäre hier mal die Abmahnung einzufügen. Ist natürlich Voraussetzung für eine Kündigung.
    Wie haben Sie auf die Kündigung reagiert????? ........

    Nun die Kündigung.

    Zitat

    In der Kündigung heißt es:
    in unserem Mietvertrag vom xx.xx.2010 haben wir ausdrücklich das Verbot der Tierhaltung mit Ausnahmen von Kleintieren vereinbar §19). Da Sie meiner Aufforderung vom 19.05.2014, den extrem großen Hund nicht in Ihrer Wohnung zu halten, nicht nachgekommen sind, verhalten Sie sich somit vertragswidrig.
    Hiermit kündige ich Ihnen das mit Ihnen bestehende Mietverhältnis über die oben angeführte Wohnung fristlos

    Der Zeitraum erscheint mir etwas kurz, ändert aber nichts an der Rechtmäßigkeit.[/QUOTE]

    Zitat


    Alleine einen Goldie groß zu nennen, na ja. Es ist hinlänglich bekannt das dies sehr gutmütige Hunde sind und zu den Kampfhunden zählen sie auch nicht. Der Hund hat noch nie jemanden gebissen oder sonstiges. Es gibt auch nicht aktenkundiges. Im Gegenteil der Hund spielt mit den Kindern des Hauses und alle Kinder lieben Ihn.

    Ich laß das mal weg.

  • Bin ich doch nur war das anscheinend ein Griff ins K....

    Von allems was der mir sagt lese ich im Netzt das Gegenteil.

    Dann gehe zu einem anderen und sag uns doch auch, was dieser gesagt hat.

    Ich würde mal behaupten, dass normalerweise kein Anwalt Dich und Dein Anliegen einfach so aus Jux und Dollerei abweisen würde. Wenn er Dir nicht einmal vorgeschlagen hat, eine Antwort zu verfassen, liegt die Vermutung nahe, dass er die Erfolgsaussichten für gleich Null einschätzt.

    Klar, manche haben wichtigeres zu tun und wimmeln einen auch mal ab. Aber das scheint der ja so nicht getan zu haben.

    Langer Rede kurzer Sinn: So wie Du Deinen Fall hier geschildert hast, wäre meiner schmalen Ansicht nach die Erfolgschance nicht pauschal und bei Null anzusiedeln, die Kündigung abzuwehren. Entweder stimmt an Deiner Schilderung hier irgendetwas nicht oder Du hast bei der Auswahl des Anwalts wirklich richtig Pech gehabt. Im letzteren Fall sollte es aber ja irgendwo noch einen geben, der wenigstens versucht, Dir und Deiner Familie die Wohnung zu erhalten.

    Nur meine Meinung ...

    Einmal editiert, zuletzt von AjaxMH (18. Juni 2014 um 20:11)

  • Eine telefonische Genehmigung ist nicht nachweisbar. Zeugen am Telefon gibt es auch nicht, es sei denn, es wurde das Gespräch mitgehört mittels Freisprecheinrichtung. Dabei muss der Gesprächsteilnehmer damit aber nachweisbar einverstanden sein, ansonsten ist es eine Straftat Deinerseits, ohne Mitwissen des Gesprächspartners einen Dritten mithören zu lassen.

    So, nach dem hier geschilderten kann man juristisch sagen: Es gibt keine Genehmigung. Und somit hast Du gegen den Mietvertrag verstoßen.

    Und ein Golden Retriever / Labrador Retriever ... ist ein großer Hund. Der hat etwas in einem Haus mit eigenem Garten zu suchen, aber nicht in einer Wohnung. Das verbiete ich als Vermieter auch. Dafür bin ich zu sehr im Tierschutz engagiert.

  • Zeugen am Telefon gibt es auch nicht, es sei denn, es wurde das Gespräch mitgehört mittels Freisprecheinrichtung. Dabei muss der Gesprächsteilnehmer damit aber nachweisbar einverstanden sein, [...]


    Das ist richtig. Aber wer sagt uns, dass das nicht der Fall war? Das ist also noch offen.

    Leider haben wir auch noch nichts darüber erfahren, ob und was dem Vermieter nach der Abmahnung entgegnet wurde und was dieser dazu sagte. Vielleicht ist der Zeuge ja gar nicht nötig ...

    So, nach dem hier geschilderten kann man juristisch sagen: Es gibt keine Genehmigung.


    Die Aussage halte ich in ihrer Eindeutigkeit für verfrüht (siehe oben).

    Dazugehörig: Was ist mit der anscheinend erfolgten 1,5 Jahre langen Duldung des Tieres? (So, sie stattgefunden hat, was ich aber für sehr wahrscheinlich halte ... doch leider erfahren wir ja auch darüber anscheinend nicht mehr Einzelheiten.)

    Und ein Golden Retriever / Labrador Retriever ... ist ein großer Hund. Der hat etwas in einem Haus mit eigenem Garten zu suchen, aber nicht in einer Wohnung. Das verbiete ich als Vermieter auch. Dafür bin ich zu sehr im Tierschutz engagiert.


    Der Tierschutzgedanke verbietet einen Golden Retriever in einer Wohnung? Das halte ich für sicherlich übertrieben, und das würde als Alleinbegründung für ein Hundeverbot (bei einer wackeligen oder fehlenden Tierverbotsklausel im Mietvertrag) vor Gericht ziemlich sicher auch nicht durchgehen. Abgesehen davon hat der Fragende nirgendwo erwähnt, ob und wieviel Auslauf (wie oft, wie lange und wo) das Tier hat. Muss er ja auch nicht, denn ich denke, dass Tierschutz mit dem Thread hier nicht ganz viel zu tun hat.

    Aber wenn wir schon von dem Hund sprechen: Falls der Vermieter im Recht ist (oder es zumindest am Ende bekommen würde) und die Familie dennoch wohnen bleiben würde, würde der Hund abgeschoben werden müssen. Das wäre für das Tier eine Katastrophe.

  • Zeugen am Telefon gibt es auch nicht, es sei denn, es wurde das Gespräch mitgehört mittels Freisprecheinrichtung. Dabei muss der Gesprächsteilnehmer damit aber nachweisbar einverstanden sein, ansonsten ist es eine Straftat Deinerseits, ohne Mitwissen des Gesprächspartners einen Dritten mithören zu lassen.


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