Hallo Mietrecht Experten,
es handelt sich hierbei um einen fiktiven Fall.
Anfang März hat ein Student ein teilmöbliertes Zimmer in einer Wohnung (Wohngemeinschaft) bezogen.
Der Mietvertrag ist mündlich abgeschlossen worden, wobei er damals dachte das dies für ihn als Mieter fast nur von Vorteil sein kann und er bestand dementsprechend auch nicht auf einen schriftlichen Mietvertrag.
Mit seiner Vermieterin und gleichzeitig Mitbewohnerin, gab es jedoch in letzter Zeit die ein oder anderen Unstimmigkeiten.
Vor drei Tagen bekam er von ihr eine Kurzmitteilung auf sein Handy, in der die Vermieterin (Eigentümerin) und geichzeitig Mitbewohnerin schreibt, der Student bekäme Ende des Monats die schriftliche Kündigung die dann zum 31.07.2014 wirksam werden soll. Darüber hinaus gäbe es schon andere Interessenten, die das Zimmer gerne begutachten würden. Der Student schreibt ihr zurück dass dies für ihn etwas plötzlich käme, er aber zu diesem Termin ausziehen werde, falls er nicht weiter als Mieter erwünscht ist.
Gestern am 15. Juni (ein Sonntag, also kein Werktag) klopft Sie bei ihm an und legt ihm die Kündigung zum 30.06.2014 vor. Sie hätte mit Ihrem Anwalt gesprochen, dies sei alles Rechtens. Zur weiteren Information, der Student hat den Empfang erstmal wider Ihres Willen nicht unterschrieben. Später verlies er die Wohnung und Sie verschaffte sich mit einer Bekannten von ihr Zutritt zu dem von ihm angemieteten Zimmer, quasi um eine Zeugin für den Zugang der Kündigung zu haben, die die Kündigung ebenfalls unterschrieb.
Da der Student Anfang Juli im Rahmen seines Studiums Klausuren zu schreiben habt, gibt es für ihn im Moment ausreichend zu tun und ich hat wirklich keine Zeit sich innerhalb dieser kurzen Frist eine Bleibe zu suchen.
Normalerweise gelten ja die 3 Monate Kündigungsfrist. Ist es tatsächlich so das sich diese bei (teil)-möbilierten Zimmern derart verkürzen, dass dem Student zur Monatsmitte zum Monatsende gekündigt werden kann?
Und falls ja, ist ein Kündigungszugang vom Sonntag (eindeutig kein Werktag) der 15. Juni rechtlich gesehen noch fristgemäß?
Was sagt Ihr zu dem vorliegenden Fall?