Hallo,
Ich habe schon versucht bei meinem lokalen Mieterverein einen Termin für eine Beratung auszumachen, aber sie befinden sich, ebenfalls wie ich im umzug:p, und können daher momentan keine Termine wahrnehmen.
Da es nun alles relativ schnell gehen muss und ich kurz vor der unterschrift stehe, hoffe ich, dass ich hier zu einer gewissen Passage im Mietvertrag eine Antwort von euch bekommen kann.
Und zwar geht es um die Quotenregelung zu Renovierungsarbeiten:
In dieser steht, dass wenn ich nach 2 jahren ausziehe(mein Plan stand heute) und die "fiktiv" angenommene nutzungsdauer der wohnung ebenfalls 2jahren entspricht, dann ich mich zu 40%, 24% und 20% an Schönheitsreparaturen bzw. renovierungen in a) bad/küche, b) Schlafräume und c) sonstige räume beteiligen muss.
Meine Frage ist nun, ob dies rechtens ist, da mir nicht wirklich klar ist, wie man die "fiktive nutzungsdauer" bestimmt.
Im vertrag wird zwar ein beispiel vorgerechnet, wo ein tatsächlicher Aufenthalt von 4 jahren auf eine fiktive Nutzungsdauer von zwei jahren reduziert wird auf grund berufsbedingter abwesenheit des mieters, aber daraus wird mir nicht klar, ob die zahlung einer quote komplett entfaellt, wenn die fiktive nutzungsdauer 0 jahren entspricht.
Ich hoffe, dass ich mein Problem verstaendlich schildern konnte und hoffe auf eine schnelle Antwort:)