Quotenregelung Mietvertrag

  • Hallo,

    Ich habe schon versucht bei meinem lokalen Mieterverein einen Termin für eine Beratung auszumachen, aber sie befinden sich, ebenfalls wie ich im umzug:p, und können daher momentan keine Termine wahrnehmen.
    Da es nun alles relativ schnell gehen muss und ich kurz vor der unterschrift stehe, hoffe ich, dass ich hier zu einer gewissen Passage im Mietvertrag eine Antwort von euch bekommen kann.
    Und zwar geht es um die Quotenregelung zu Renovierungsarbeiten:
    In dieser steht, dass wenn ich nach 2 jahren ausziehe(mein Plan stand heute) und die "fiktiv" angenommene nutzungsdauer der wohnung ebenfalls 2jahren entspricht, dann ich mich zu 40%, 24% und 20% an Schönheitsreparaturen bzw. renovierungen in a) bad/küche, b) Schlafräume und c) sonstige räume beteiligen muss.

    Meine Frage ist nun, ob dies rechtens ist, da mir nicht wirklich klar ist, wie man die "fiktive nutzungsdauer" bestimmt.
    Im vertrag wird zwar ein beispiel vorgerechnet, wo ein tatsächlicher Aufenthalt von 4 jahren auf eine fiktive Nutzungsdauer von zwei jahren reduziert wird auf grund berufsbedingter abwesenheit des mieters, aber daraus wird mir nicht klar, ob die zahlung einer quote komplett entfaellt, wenn die fiktive nutzungsdauer 0 jahren entspricht.
    Ich hoffe, dass ich mein Problem verstaendlich schildern konnte und hoffe auf eine schnelle Antwort:)

  • Meine Frage ist nun, ob dies rechtens ist, da mir nicht wirklich klar ist, wie man die "fiktive nutzungsdauer" bestimmt.

    Mahlzeit,

    hier müsste man zunächst den genauen Wortlaut der Klausel im Vertrag kennen, um sagen zu können, inwiefern das überhaupt wirksam ist.
    Du kannst Dich gern mal hier belesen:

    Sch

    Eine fiktive Nutzungsdauer ergibt sich aus dem IST-Zustand der Wohnung. Um bei dem Beispiel der berufsbedingten Abwesenheit zu bleiben: Ein Mieter, der nie da ist, verursacht auch keine Abnutzung. Heißt: Die Tapete sieht aus wie neu.
    Auf der anderen Seite kann es den kettenrauchenden Mieter geben, der seinen Tapeten schon nach wenigen Wochen einen gelblichen Teint verleiht.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo Armer_Student,

    meine Meinung als armer Rentner:

    "... Quotenregelung zu Renovierungsarbeiten:
    In dieser steht, dass wenn ich nach 2 jahren ausziehe(mein Plan stand heute) und die "fiktiv" angenommene nutzungsdauer der wohnung ebenfalls 2jahren entspricht, dann ich mich zu 40%, 24% und 20% an Schönheitsreparaturen bzw. renovierungen in a) bad/küche, b) Schlafräume und c) sonstige räume beteiligen muss."
    - Gaanz vorsichtig würde ich mal behaupten (habe noch nie solchen "Schrott" gelesen), dass ein Gericht die gesamte Klausel als unwirksam beurteilen würde.

    "Meine Frage ist nun, ob dies rechtens ist, da mir nicht wirklich klar ist, wie man die "fiktive nutzungsdauer" bestimmt.
    Im vertrag wird zwar ein beispiel vorgerechnet, wo ein tatsächlicher Aufenthalt von 4 jahren auf eine fiktive Nutzungsdauer von zwei jahren reduziert wird auf grund berufsbedingter abwesenheit des mieters, aber daraus wird mir nicht klar, ob die zahlung einer quote komplett entfaellt, wenn die fiktive nutzungsdauer 0 jahren entspricht."
    - Eben, auch darum.
    Interessant wäre auch zu wissen, ob es im MV auch eine Klausel gibt, welche den Zustand der Mietsache bei Beendigung des Mietverhältnisses vorschreibt.

  • Sorry für die späte Rückmeldung meinerseits, aber das navigieren in diesem forum fällt mir noch etwas schwer und ich habe daher nicht mitbekommen, dass bereits auf meine frage geantwortet wurde.

    @ Leipziger

    Man merkt, dass die klausel an die vorschriften, die in deinem link stehen angelehnt ist. Es versucht meines erachtens jeden der punkte zu erfüllen. Nur weiß ich nicht, ob der vertrag wirklich auch transparent ist. Mir ist naemlich nicht klar, ob aus dieser quotenregelung eine nutzungsdauer von 0 jahren möglich ist und daduch eine quotenregelung entfällt.

    Andererseits kann ich mir nicht vorstellen, dass innerhalb von 2 jahren, die summe der kosten für die beteiligung an renovierungsarbeiten dermaßen hoch sein wird, dass ich sie als armer student nicht zahlen kann. Andererseits will man sich vor bösen überraschungen schützen.

    PS: danke für die schnellen Antworten

  • Mir kräuseln sich bei solchen Konstrukten immer die Fußnägel.

    Selbst wenn es dem Vermieter nicht gelingt, eine wirksame Klausel in den Vertrag zu schrauben, ist der Ärger bei Auszug ja trotzdem vorprogrammiert. Es wird ja vermutlich nicht der Vermieter sein, der die Wirksamkeit anfechten und auf seine Forderung freiwillig verzichten wird. ;)

    Wenn ich es mir irgendwie ersparen könnte, würde ich als Mieter eine derartige (Quoten-)Klausel nicht unterschreiben für Einrichtungen, die ich nicht in mindestens Wie-neu-Zustand übergeben bekomme. Wie will ich sonst später z.B. die erforderlichen Renovierungskosten von Tapeten beziffern, die bei Einzug noch schick gestrichen waren, die aber bis zum Auszug nach 2 Jahren wegen Altersschwäche halb von der Wand gefallen sind? Da wird aus Renovierung (lediglich erneut streichen) dann schnell Sanierung (alles neu tapezieren und streichen).

    Manchmal lässt sich eben nicht "schönheitsreparieren" auf den (gebrauchten) Zustand zuvor.

    2 Mal editiert, zuletzt von AjaxMH (16. Juni 2014 um 17:49)

  • Andererseits kann ich mir nicht vorstellen, dass innerhalb von 2 jahren, die summe der kosten für die beteiligung an renovierungsarbeiten dermaßen hoch sein wird, dass ich sie als armer student nicht zahlen kann. Andererseits will man sich vor bösen überraschungen schützen.

    Einer Beteiligung an Renovierungskosten kannst Du ganz leicht entgehen, in dem Du bei Auszug einfach selbst den Pinsel in die Hand nimmst.
    Insbesondere wenn der Zustand noch gut ist, reicht eine günstige Farbe aus.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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