Dauerbesuch in Mietwohnung

  • Hallo liebe Forengemeinde,

    ich bin neu hier und habe direkt eine Frage:

    Das Thema ist etwas umfassender, aber ich mache hier mal die Kurzversion.
    Wir sind ein 6-Parteien Miethaus. Wir haben 3 Gelbe Tonnen, 1 Blaue, 1 Braune und 2 Restmüll Tonnen (alles 240 Liter).

    Problem ist folgendes: Unsere Restmülltonnen sind ständig überfüllt. Das liegt meiner Meinung an einem erheblichen Teil daran, dass in einer Wohnung sich städnig mehr Personen aufhalten als im Mietvertrag oder sonst wo.
    Es sind dort nur 2 erwachsene Leute gemeldet, es halten sich aber ständig 1 Baby, 1 9-jähriges Kind und 2 Erwachsene zusätzlich auf.

    Diese sind jeden Tag ab ca. 10/11 Uhr bis abends 19/20 Uhr. Und genau diese 4 Personen, produzieren natürlich auch viel mehr Müll. Meine Frage ist jetzt, ob man da irgendwas dran machen kann, dass man entweder mehr Mülltonnen bekommt, oder Sonstiges... Darüber hinaus stört es mich auch, weil die so dermaßen laut sind...

    Liebe Grüße im Voraus!

  • Die Restmülltonnen sind vermutlich separat (vom Vermieter) bestellbar. Wie es klingt hat er also 480 Liter Restmüll "bestellt". Diese 480 Liter rechnet er dann vermutlich in der Nebenkostenabrechnung nach Wohnfläche, Personen oder Wohneinheiten ab.

    Falls das so ist, so würde ich an Deiner Stelle beim Vermieter vorstellig werden und eine eigene x-Liter-Tonne erbitten, die er dann alleine Dir in der Nebenkostenabrechnung anrechnet. Dafür müsste er Dich dann bei den bisherigen 480 Litern raushalten. Außer eventuellen Platznöten am Haus oder am Bürgersteig, die dagegen sprechen könnten, dürfte das für den Vermieter kein größeres Problem darstellen und daher machbar sein.

    Solltest Du oder er das nicht wollen, so würde ich den Vermieter zumindest auf die Überfüllung der bisherigen Tonnen hinweisen, denn er bekommt den Ärger, wenn die ersten Mieter anfangen, ihre Müllsäcke neben die überfüllten Tonnen zu stellen.

    Grundsätzlich solltest Du Deine Beobachtungen zum Thema Dauerbesuch dem Vermieter kundtun. Ich weiß nicht, ob man als Mieter regelmäßig jeden Tag 10 Stunden lang denselben Besuch haben darf, ohne in den Verdacht einer Art von heimlicher
    Untervermietung zu kommen, aber relevant für sämtliche Verbrauchswerte (so auch für Müll) dürfte das allemal sein.

    Einmal editiert, zuletzt von AjaxMH (16. Juni 2014 um 13:06)

  • Hallo und danke für die Antworten schonmal.
    Ich habe den Vermieter noch nicht angesprochen, weil dieser jetzt zum 01.07.14 wechselt.
    Aber den neuen werde ich dann mal darauf ansprechen.

    Es ist ja auch so, dass in Müllsatzungen steht, wieviel Liter pro Woche, Pro Kopf angerechnet sind. Und diese werden natütlich maßlos überschritten, weil der Vermieter ja "nur" von den Personen ausgeht, die auch dort gemeldet sind.

    Unabhängig von der ganzen Müllsache, nervt mich aber, dass es einfach Dauergäste sind. Die sind jeden Tag... die haben aber auch ne eigene Wohnung, aber sind jeden Tag hier... (weil das die Mutter von der Mutter der 9jährigen und des 1 jährigen ist). Aber die leben da richtig... das einzige was sie nicht machen, ist dort schlafen...

  • Problem ist folgendes: Unsere Restmülltonnen sind ständig überfüllt. Das liegt meiner Meinung an einem erheblichen Teil daran, dass in einer Wohnung sich städnig mehr Personen aufhalten als im Mietvertrag oder sonst wo.
    Es sind dort nur 2 erwachsene Leute gemeldet, es halten sich aber ständig 1 Baby, 1 9-jähriges Kind und 2 Erwachsene zusätzlich auf.

    Nur so aus Interesse: Woher weißt Du, dass dort mehr Personen wohnen, als dem Vermieter bekannt sind?

    Ansonsten wurde schon erwähnt, dass es grundsätzlich möglich ist, weitere Tonnen bereitstellen zu lassen. Du solltest aber bedenken, dass sowohl die Bereitstellung, als auch die Entleerung der Restmülltonne Geld kostet, was im Rahmen der Betriebskostenabrechnung umgelegt werden kann.

    Edit: Den Besuch kannst Du aber nicht untersagen (lassen). Solange die Personen nicht dauerhaft (ich erinnere mich an ein Urteil, dass einen ununterbrochenen Besuch bis zu 8 Wochen für rechtens hält) dort wohnen und keine Beschilderungen an Klingel und Briefkasten vorhanden sind, ist es halt nur Besuch.

    Was stört Dich denn konkret daran, dass der Mieter (Dauer-)Besuch bekommt?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

    2 Mal editiert, zuletzt von Leipziger82 (16. Juni 2014 um 13:57)

  • Nur so aus Interesse: Woher weißt Du, dass dort mehr Personen wohnen, als dem Vermieter bekannt sind?

    Ansonsten wurde schon erwähnt, dass es grundsätzlich möglich ist, weitere Tonnen bereitstellen zu lassen. Du solltest aber bedenken, dass sowohl die Bereitstellung, als auch die Entleerung der Restmülltonne Geld kostet, was im Rahmen der Betriebskostenabrechnung umgelegt werden kann.

    Edit: Den Besuch kannst Du aber nicht untersagen (lassen). Solange die Personen nicht dauerhaft (ich erinnere mich an ein Urteil, dass einen ununterbrochenen Besuch bis zu 8 Wochen für rechtens hält) dort wohnen und keine Beschilderungen an Klingel und Briefkasten vorhanden sind, ist es halt nur Besuch.

    Was stört Dich denn konkret daran, dass der Mieter (Dauer-)Besuch bekommt?

    Ich weiß das, weil mir das die Mieterin selbst gesagt hat ;)

    Ja, das geht nicht nur seit 8 Wochen so, sondern schon mindestens seitdem wir dort wohnen (2009).

    Mich stört daran, dass erstens dadurch der Müll völlig überfüllt ist (Papier und Restmüll) und u. a.eine sehr große Lärmkulisse entsteht... Diese Leute sind auch, sagen wir es vorsichtig, bildungsfern. Es wird gekifft und die Kinder sind einfach sowas von verzogen, dass man abends um 22 Uhr draußen nicht das Fenster aufmachen kann, weil so gebrüllt wird....

  • Mich stört daran, dass erstens dadurch der Müll völlig überfüllt ist (Papier und Restmüll) und u. a. .....


    Wie werden denn in diesem Haus die Wasserkosten berechnet?

  • Wenn der Besuch nicht dort schläft, wohnt er auch nicht da und ist auch nicht andauernd da. Somit trifft die Höchstdauer von Besuchen nicht zu.
    Somit null Chancen etwas dagegen zu erreichen.

  • Wenn der Besuch nicht dort schläft, wohnt er auch nicht da und ist auch nicht andauernd da. Somit trifft die Höchstdauer von Besuchen nicht zu.
    Somit null Chancen etwas dagegen zu erreichen.

    Das stimmt aber so leider nicht ganz meines Wissens nach...

    Bei einem Zeitraum von 3 Monaten "Dauerbesuch" ist eine normale Besuchsdauer überschritten (AG FfmHöchst Urteil v. 12.01. 1995 (Az Hö 3 C 5179/94).

    Weiterhin wird durch diese Gäste auch der Lärmpegel extrem angehoben... bis abends um 22/23h ist draußem im Garten immer High-Life (Gästekinder und Erwachsene besetzen den Garten, als wäre er Ihrer...)

  • Ein "Dauerbesuch" wäre es erst, wenn die Besucher tatsächlich andauernd da sind, also auch da schlafen. Das scheint hier aber nicht so zu sein. Allein durch das Besitzen einer eigenen Wohnung, bzw. das Verbringen der Nachtruhe in selbiger, hebelt diese 3 Monate schon aus.

    Das von Dir benannte Urteil, bezieht sich (wenn ich mich Recht erinnere) auf einen Besucher, der bei dem Gastgeber schon die Klingelschilder geändert und Post empfangen hat.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Somit null Chancen etwas dagegen zu erreichen.

    Richtig. Sie als Mieter müssen Besuche bei anderen Mietern einfach hinnehmen. Ihnen bleibt nur eine Beschwerde beim Vermieter bzw. eine Anzeige bei der Polizei(Ordnungswidrigkeit, sofern denn eine vorliegt). Sie stehen in keinem Vertragsverhälnis zum anderen Mieter.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!