Ölgeruch in den Wohnräumen

  • Guten Tag und vorab lieben Dank für eure Ratschläge und Hinweise.

    Worum es geht.

    Wir, eine kleine Familie, mein Sohn (8 Moantae) und mein Mann, wohnen in einen alten Bauernhausteil zur Miete. Unsere Vermieterin nebenan.

    Unter unserem Wohnteil befindet sich ein Heizungskeller, der mit Öl und entsprechender Brennanlage, den gesamten Bauernhof (also auch den Teil, den die Vermieterin bewohnt) mit Warmwasser und ZHZ versorgt.

    Soweit so gut.

    Unser Flur, die Stube und die Küche befinden sich direkt über dem Heitungskeller.

    Während die Küche über einen betonierten Boden verfügt (und damit Geruchsfrei ist), weisen die Stube einen Holzparketboden auf, durch den man am Abend das Licht im Keller brennen sieht. Im Flur ist´s das gleiche, nur sind die Dielen deutlich gröber, ebenso wie die Spalten. In beiden "Räumen" ist der Geruch deutlich wahrnehmbar. Sommer wie Winter.

    Es gibt drei Fenster im Heizungskeller, die alle drei direkt in den Garten weisen.
    Sind diese geöffnet, zieht der Ölgeruch nicht nur ins Gemüsebeet, sondern auch in die Wohnräume, wenn die Fenster geöffnet sind.

    Der Ölgeruch ist in der Stube und im Flur ziemlich stark.

    Seit unser kleiner Sohn auf der Welt ist, machen wir uns nun echte sorgen, nicht nur weil der kleine Naturgemäß seine erste Zeit auf dem Boden zubringt, sondern weil alle unsere Gesprächs und Vermittlungsbemühungen mit der Vermieterin in recht intensiven Reaktionen ihrerseits mündete.
    (Ein Beispiel: Ihre erste Reaktion war, wir sollten doch einfach alle Türen auflassen - die Eingangstüre iengeschlossen - auch im Winter!, dann riecht man´s nicht)

    Zwar konnten wir inzwischen erreichen, dass die Ururalten Öltanks ersetzt und eine Zwischentür (nein, eine Brandschutztüt ist´s nicht - was auch egal wäre, denn die Kellerdecke sowie der Rest des Hauses oben sind aus Holz - und nein - eine Isolierung zwischen Keller und Wohnraum gibt es auch nicht) eingebaut worden ist.

    Diese Maßnahmen reduzierten zwar den Geruch ein minimales wenig, doch nur 14 Tage später war diese Zwischentür wieder geöffnet. Der Grund - die Filterpumpe des Schwimmbades der Vermieterin braucht Luft. Da sonst keine Luft von aussen in den Keller dringt, ausser der aus unseren Wohnräumen durch die Spalten im Boden, findet ein spaßiger und vor allem Geruchsintensiver Austausch statt.

    Da ich eure werte Geduld nicht weiter strapazieren möchte - zur Frage:

    Ist der Vermieter verpflichtet, den Wohnraum (bzw. den Heizungskeller) entsprechend abzudichten? Und wenn ja auf welcher Grundlage?
    Nicht nur aus Gründen des Geruchs, sondern auch aus Gründen eines möglichen Brandes?

    Alle Eltern unter den Lesern mag es nachvollziehbar scheinen, warum dieser Umstand inzwischen mehr quälend geworden ist. Der Kleine jedenfalls ist aus dem EG verbannt und hält sich nur im Schlafzimmer auf (letztlich auch nur eine Farce, da wie bemerkt alle Böden aus Holz und in den Zwischendecken nicht isoliert sind) - jedoch merken unsere Nasen nichts und unser "Gewissen" ist ein wenig ruhiger.

    Eines jedoch muss man unserer Vermieterin lassen. Sie besitzt ein unerschöpfliches Mas an bauernschlauer Ignoranz...

    Danke euch!

    PS: Ja - ein Auszug ist immer eine Möglichkeit, doch gibt es wesentliche Gründe, die diesen als letzten Ausweg offen lassen.

  • Ja - ein Auszug ist immer eine Möglichkeit, doch gibt es wesentliche Gründe, die diesen als letzten Ausweg offen lassen.


    Du sagst es. Niemand hat Euch gezwungen, dort einzuziehen. Und Gelegenheiten zur Besichtigung vor MV-Abschluss werdet Ihr wohl auch gehabt haben.

  • Geruchsbelästigung muss man meines Erachtens nicht ertragen. Stichwort: Mangel.

    Ob der Mangel schon bei Einzug da war und bei Besichtigung hätte erkannt werden müssen, steht vielleicht auf einem anderen Blatt, erscheint mir aber nicht so selbstverständlich wie es Bernys Posting vermuten lassen könnte.

    Brandschutztechnisch könnte bei den Behörden (Bauamt ...?) oder beim Bezirksschornsteinfegermeister angefragt werden, wie der Tank- und Heizungsraum beschaffen sein muss. Rein theoretisch (und vielleicht auch praktisch) könnte man vielleicht auch auf dem Standpunkt stehen, dass ein Ölgeruch nirgendwo aufzutauchen hat, denn das Öl oder dessen Ausgasungen haben nicht mit der freien Luft in Berührung zu kommen, außer beim Betanken durch die Tankentlüftung ins Freie.

    Allerdings ist das oft nur ein frommer Wunsch und aus Erfahrung würde ich sagen, dass Ölgeruch - so er einmal massiv freigesetzt wurde - sich auf Jahre quasi in den Mauern und Gegenständen festsetzt und nicht so einfach loszuwerden ist. Doch selbst wenn Tank- und Heizungraum bereits derart "verseucht" wären, könnte man sicherlich nach oben zu den Wohnungen abdichten und höchstwahrscheinlich auch für eine türunabhängige Kellerbelüftung sorgen. Dabei dürfte die Vermieterin sich finanziell nicht gleich verheben, schätze ich.

    Ist ja eh die Frage, woher denn der Ölbrenner seine Verbrennungsluft zieht. Die sollte schließlich auch von außen kommen.

  • Ob der Mangel schon bei Einzug da war und bei Besichtigung hätte erkannt werden müssen, steht vielleicht auf einem anderen Blatt, erscheint mir aber nicht so selbstverständlich wie es Bernys Posting vermuten lassen könnte.


    Du wirst es nicht für möglich halten...: Es soll in der Tat Mietinteressenten geben, welche bei Objektbesichtigung nach der Heizenergieart fragen.

  • Du wirst es nicht für möglich halten...: Es soll in der Tat Mietinteressenten geben, welche bei Objektbesichtigung nach der Heizenergieart fragen.


    Doch, das halte ich sehr gut für möglich. Aber was hat das mit dem Mangel einer Ölgeruchsbelästigung in der Wohnung zu tun? Den Mangel mietet man ja schließlich nicht vollautomatisch mit, nur weil's eine Ölheizung ist und man von ihr bei Einzug gewusst hat.

  • Geruchsbelästigung muss man meines Erachtens nicht ertragen. Stichwort: Mangel.

    Ob der Mangel schon bei Einzug da war und bei Besichtigung hätte erkannt werden müssen, steht vielleicht auf einem anderen Blatt, erscheint mir aber nicht so selbstverständlich wie es Bernys Posting vermuten lassen könnte.

    Brandschutztechnisch könnte bei den Behörden (Bauamt ...?) oder beim Bezirksschornsteinfegermeister angefragt werden, wie der Tank- und Heizungsraum beschaffen sein muss. Rein theoretisch (und vielleicht auch praktisch) könnte man vielleicht auch auf dem Standpunkt stehen, dass ein Ölgeruch nirgendwo aufzutauchen hat, denn das Öl oder dessen Ausgasungen haben nicht mit der freien Luft in Berührung zu kommen, außer beim Betanken durch die Tankentlüftung ins Freie.

    Allerdings ist das oft nur ein frommer Wunsch und aus Erfahrung würde ich sagen, dass Ölgeruch - so er einmal massiv freigesetzt wurde - sich auf Jahre quasi in den Mauern und Gegenständen festsetzt und nicht so einfach loszuwerden ist. Doch selbst wenn Tank- und Heizungraum bereits derart "verseucht" wären, könnte man sicherlich nach oben zu den Wohnungen abdichten und höchstwahrscheinlich auch für eine türunabhängige Kellerbelüftung sorgen. Dabei dürfte die Vermieterin sich finanziell nicht gleich verheben, schätze ich.

    Ist ja eh die Frage, woher denn der Ölbrenner seine Verbrennungsluft zieht. Die sollte schließlich auch von außen kommen.


    Und wieder bla-bla-bla!! Er ist wieder mal in seinem Element, unser barmherziger Ritter.

    Man mietet eine Wohnung so wie Sie sich darstellt, ob mit oder ohne Ölgeruch. Ob mit oder ohne Stubenfliegen.
    Schade, das Ihre manchmal guten Beiträge durch dieses Wortgewusel ins Lächerliche tendieren.
    Hier ist kein Wunschbasar für Gutmenschen sondern es geht hier knallhart um Wohnrecht und dazu gehört es auch unangenehme Antworten zu erteilen. Ansonsten versuchen Sie es mal in einem Forum für Soziales.

    2 Mal editiert, zuletzt von Kolinum (15. Juni 2014 um 18:08)

  • Und wieder bla-bla-bla!!


    Es gibt - neben dem Schweigen - genau drei sinnvolle mögliche Reaktionen auf Diskussionsbeiträge und jeder darin enthaltenen Aussage, wenn man an der Diskussion interessiert ist:

    1.) Zustimmen, falls man derselben Meinung ist.
    2.) Nachfragen, falls man etwas nicht verstanden hat.
    3.) Richtigstellen/Gegenargumentieren, falls man anderer Meinung ist.

    Du jedoch wählst häufig die vierte (sinnfreie) Möglichkeit, den Schreiber anzugreifen. Im besten Fall kommt dabei von Dir dann sogar noch eine Aussage zur laufenden Diskussion dazu. Merke: Diskussionsforum, keine Wissensdatenbank mit (angeblich) "knallharten" Gesetzes-Fakten. Die Gesetzestexte kann schließlich jeder im Internet einfach nachlesen.

    Apropos Diskussion und Fakten

    Ein Vergleich:

    Ein "knallhartes" Forum ist z.B. ein Forum, wo es um eine Programmiersprache geht. Dort, wo es eine echte höhere Instanz gibt, die über wahre und unwahre Antworten entscheidet - nämlich die Programmiersprache selbst, wegen der man etwas anfragt. Sie zeigt einem im Ergebnis sofort auf, was richtig ist, weil das Programm - für alle, die es testen, sofort sichtbar - dann funktioniert oder eben nicht.

    Das jedoch ist gerade in einem Forum über Recht und Gesetz völlig anders. Hier sind nur in den allerseltensten Fällen Basta!-Antworten ohne jede Nachfrage möglich. Beim Recht ist die entscheidende Instanz ein Richter, nicht das Gesetz selbst, wegen dem angefragt wird. Der Richter spricht bei Zweifeln bzw. im Streitfall erst das Urteil, nicht das Gesetz selbst.

    Im Gegensatz zu den Gesetzen und Regeln einer Programmiersprache, die man entweder kennt oder nicht, sind die deutschen Gesetze alles andere als interpretationsunwürdig. Hier reicht es eben oftmals nicht, nur den Wortlaut der Gesetze zu kennen oder per Paste&Copy zu zitieren!

    Zu Deiner Aussage zum Thema:

    Man mietet eine Wohnung so wie Sie sich darstellt, ob mit oder ohne Ölgeruch. Ob mit oder ohne Stubenfliegen.


    Ja und ...? :confused: Man fährt auch zum Einkaufen, ob mit Einkauftasche oder ohne. Wo ist der Nährwert dieser Weisheit?

    Abgesehen davon war genau das meine in den Raum gestellte Frage, nämlich ob der Ölgeruch schon bei Besichtigung wahrnehmbar war. Du wirst doch nicht etwa behaupten wollen, dass das unerheblich ist ...?? :rolleyes:

  • Lassen Sie mich mal Ihre Denkweise nachahmen.

    Ich möchte eine Wohnung in einem Haus mit Ölgeruch mieten. Der Geruch sagte mir bei der Besichtigung zu und ich entschied mich, eben deswegen, die Wohnung zu mieten.
    Dann stellte sich jedoch heraus, das der Geruch nur vorübergehend war. Ich also in meiner Wohnualität etwas eingeschränkt bin und sich mir das als Mangel darstellt.

    Es gibt nicht für alle Fälle einen Paragraphen, was auch gut so ist.
    Im Ernstfall bleiben es oftmals Ermessensentscheidungen des Richters, nicht selten geprägt von Lust und Laune.

    Ich gehe davon aus, das auf eine Frage möglichst eine konkrete Antwort gegeben werden kann. Dazu muß man fas Problem nicht mehr als nötig breit treten. Bedenken Sie auch das nicht immer alle User Ihren Ausführungen folgen können.

    Nix für ungut.

  • Ich möchte eine Wohnung in einem Haus mit Ölgeruch mieten. Der Geruch sagte mir bei der Besichtigung zu und ich entschied mich, eben deswegen, die Wohnung zu mieten.
    Dann stellte sich jedoch heraus, das der Geruch nur vorübergehend war. Ich also in meiner Wohnualität etwas eingeschränkt bin und sich mir das als Mangel darstellt.


    Das ist ja nun die Quadratur des Kreises. :p Aber ja, auch so etwas könnte passieren. Und auch dann wäre im Streitfall für einen Richter die Frage (mit)entscheidend, ob der Ölgeruch bereits bei Besichtigung/Einzug wahrnehmbar war.

    Es gibt nicht für alle Fälle einen Paragraphen, was auch gut so ist.
    Im Ernstfall bleiben es oftmals Ermessensentscheidungen des Richters, nicht selten geprägt von Lust und Laune.


    Genau mein Reden! Und wo wir das doch schon wissen, warum sollten wir dann all die Unwägbarkeiten, die ein Urteil beeinflussen könnten und an die der Fragesteller selbst niemals denken würde, so völlig ignorieren? Dafür gäbe es doch keinen Grund, denn wir denken dran und wir sollten es deswegen hinterfragen, falls es noch unklar ist.

    Ich gehe davon aus, das auf eine Frage möglichst eine konkrete Antwort gegeben werden kann. Dazu muß man fas Problem nicht mehr als nötig breit treten.


    Das ist richtig ... wenn das Breittreten unnötig ist. Die Frage, ab wann der Ölgeruch wahrnehmbar war, ist definitiv nicht unnötig.

    Bedenken Sie auch das nicht immer alle User Ihren Ausführungen folgen können.


    Ja, da kann man sich nicht immer sicher sein. Doch was ist an meinen Ausführungen zu Ölgerüchen denn falsch? Ich wollte damit ausdrücken, dass eine Ölgeruchsbelästigung nicht als normal anzusehen ist und dem Fragesteller ein paar Argumentationsrichtungen anbieten. Das ist in einem Diskussionsforum ein absolut legitimes (und normalerweise gewünschtes) Vorgehen.

    Nix für ungut.


    Alles ist gut. :)

  • Hallo zusammen,

    Danke für eure rege Teilnahme.

    Ein paar "Korrekturzeichnungen" und Klarstellungen.

    Ja, wir haben uns beim Einzug über die Heizungsart beim Makler erkundigt.
    Ja wir wussten, dass es eine Ölheizung war.
    Ja es war auch bei der Besichtigung ein Ölgeruch festzustellen, gleichwohl alle Fenster und Türen vom Makler vorab geöffnet wurden.
    Ja, wir haben nachgefragt. Die Antwort war, dass am selben Tag Öl geliefert wurde und der Lieferant wohl ein wenig "daneben" gebracht hätte, es deswegen nach Öl riecht, sonst aber nicht.
    Treudoofes Vertrauen auf Aussagen ausgerechnet auf die von Maklern ist sicher ein anderes u.U. Behandlungsbedürftiges Thema.
    So muss also wohl per jure davon ausgegangen werden, dass der Mangel bekannt war.

    Das es nach Öl riecht ist die eine Sache, was mich gerade in innere Aufruhr versetzt sind die möglichen Gefahren für mein Kind. 8 Monate alte Menschen haben vielleicht eine andere Empfindlichkeit als 30 Jahre Alte...

    Die Gespräche mit dem Vermieter waren wie bemerkt stets geprägt von ignoranz und Emotionalität.
    "Wenn´s net passt zieht halt aus..."

    Auch haben wir angeboten, auf unsere Kosten die notwendigen Renovierungsmaßnahmen durchführen zu lassen, nicht nur aus Gründen des Geruchs sondern eben auch aus Brandschutztechnischen Gründen.
    (Wie bemerkt - unisolierter Holzboden mit z.T. merkbaren Spalten)
    Auch weil die Trägerdecke im Keller fault und bröselt, dachten wir uns, macht es Sinn bevor man durchbricht.

    Doch auch hier, fühlt sich der Vermieter nur persönlich angegriffen.

    Bisher konnten wir mit jedem alles bereden und eine Lösung finden. Was es in diesem speziellen Falle so schwierig macht ist das "drei Affen Verhalten" des Vermieters. Da ist kein Lösungsorientiertes Gespräch möglich. Da wird nur gebockt.

    Daher meine ursprüngliche Fragen, ob es einen "formellen Zwang zur Beschäftigung" mit diesen Umständen für den Vermieter gibt.

  • Ihr neuerlicher Beitrag zeichnet die Wirklichkeit schon realer als der Eingangsthread.

    Ich rate Ihnen dennoch zum Auszug. Das Geld, welches Sie in Renovierungsmaßnahmen fremden Eigentums stecken wollen, würde ich mir bei so einem restistenten Vermieter aber nun wirklich sparen. Es gibt keinen "formellen Zwang" zum renovieren.

  • Daher meine ursprüngliche Fragen, ob es einen "formellen Zwang zur Beschäftigung" mit diesen Umständen für den Vermieter gibt.


    Wohl nur wenn Bauamt, Bezirksschornsteinfegermeister oder dergleichen etwas gegen den derzeitigen Zustand des Kellers und den Decken/Böden einzuwenden hätten, schätze ich. Aber das schrieb ich schon.

    Mietrechtlich muss meines Wissens ein Vermieter die Wohnung in bewohnbaren Zustand halten. Das dürfte m.E. auch gelten, wenn die "Unbewohnbarkeit" bereits bei Einzug bestand. Ob ein Ölgeruch zur Unbewohnbarkeit führen kann, weiß ich nicht.

    Ansonsten schließe ich mich der Meinung von Kolinum an: Wenn es irgendwie machbar ist, würde ich dort schnellstmöglich ausziehen. Mit derarten Vermietern dürfte nämlich auch eine wasserdichte und zukunftssichere Einigung über vom Mieter freiwillig zu zahlende Renovierungen und/oder Sanierungen nur schwer möglich sein.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!