Hallo zusammen,
Danke für eure rege Teilnahme.
Ein paar "Korrekturzeichnungen" und Klarstellungen.
Ja, wir haben uns beim Einzug über die Heizungsart beim Makler erkundigt.
Ja wir wussten, dass es eine Ölheizung war.
Ja es war auch bei der Besichtigung ein Ölgeruch festzustellen, gleichwohl alle Fenster und Türen vom Makler vorab geöffnet wurden.
Ja, wir haben nachgefragt. Die Antwort war, dass am selben Tag Öl geliefert wurde und der Lieferant wohl ein wenig "daneben" gebracht hätte, es deswegen nach Öl riecht, sonst aber nicht.
Treudoofes Vertrauen auf Aussagen ausgerechnet auf die von Maklern ist sicher ein anderes u.U. Behandlungsbedürftiges Thema.
So muss also wohl per jure davon ausgegangen werden, dass der Mangel bekannt war.
Das es nach Öl riecht ist die eine Sache, was mich gerade in innere Aufruhr versetzt sind die möglichen Gefahren für mein Kind. 8 Monate alte Menschen haben vielleicht eine andere Empfindlichkeit als 30 Jahre Alte...
Die Gespräche mit dem Vermieter waren wie bemerkt stets geprägt von ignoranz und Emotionalität.
"Wenn´s net passt zieht halt aus..."
Auch haben wir angeboten, auf unsere Kosten die notwendigen Renovierungsmaßnahmen durchführen zu lassen, nicht nur aus Gründen des Geruchs sondern eben auch aus Brandschutztechnischen Gründen.
(Wie bemerkt - unisolierter Holzboden mit z.T. merkbaren Spalten)
Auch weil die Trägerdecke im Keller fault und bröselt, dachten wir uns, macht es Sinn bevor man durchbricht.
Doch auch hier, fühlt sich der Vermieter nur persönlich angegriffen.
Bisher konnten wir mit jedem alles bereden und eine Lösung finden. Was es in diesem speziellen Falle so schwierig macht ist das "drei Affen Verhalten" des Vermieters. Da ist kein Lösungsorientiertes Gespräch möglich. Da wird nur gebockt.
Daher meine ursprüngliche Fragen, ob es einen "formellen Zwang zur Beschäftigung" mit diesen Umständen für den Vermieter gibt.