Wasserschaden paar Tage vor Einzug

  • Hallo,
    habe ein Problem.
    Meine Ex- Freundin wollte zum 1.5. ausziehen aus der gemeinsamen Wohnung.
    Sie hat eine neue Wohnung gefunden und einen Mietvertrag für den 1.5. unterschrieben.
    Nun kam kurz vorm Tag X die Hiobsbotschaft, dass in der neuen Wohnung ein Wasserschaden entstanden ist.
    Ursächlich dafür ist die Firma, welche die Wohnung saniert hatte und ein falsches Rohr verbaute, welches nun beschädigt ist, also kann der Vermieter da auch nix für.
    Problem ist nun, dass sie zum 1.5. nicht in dei Wohnung einziehen konnte, alle Kisten und weitereres hab und gut steht nun noch in unserer Wohnung und sie ist natürlich vollgestellt.
    Vermieter sagte ihr schon zu, dass sie die Miete für die neue Wohnung vorerst nicht bezahlen muss, da die Handwerker nun damit beschaftiugt sind die Wohnung trocken zu bekommen.

    Nun meine Frage:
    Müsste der Vermieter nicht auch noch für auftretende Folgekosten aufkommen, geplanter Umzug, jetzige Unterkunft der Ex bzw muss ich sie nun ja noch weiter aushalten und sie will mir keine Miete zahlen. Ihre ganzen Klamotten stehen ja nun noch in meiner Wohnung rum und das sind nicht wenige :(
    Normalerweise kündigt man ja eine Wohnung und zieht in die nächste Wohnung, so dass wenn dann Komplikationen auftreten auch weitere Folgen wie Hotel etc übernommen werden müssten.

    Meine Ex denkt, dass ihr ohne Haftplichtversicherung nix zusteht, aber da sie ja nix für die Umstände kann muss doch von anderer Stelle Entschädigfung erfolgen oder?


    Hoffe ihr versteht worauf ich hinaus will und könnt mir ein paar Hilfestellungen geben.
    danke im voraus

  • kawarx,

    "habe ein Problem."
    - Nee, zwei.

    "Meine Ex- Freundin wollte zum 1.5. ausziehen aus der gemeinsamen Wohnung.
    Sie hat eine neue Wohnung gefunden und einen Mietvertrag für den 1.5. unterschrieben."
    - Steht die Ex noch zusammen mit Dir im MV?

    "Nun kam kurz vorm Tag X die Hiobsbotschaft, dass in der neuen Wohnung ein Wasserschaden entstanden ist. ..."
    - Es ist Angelegenheit ihres VM, die Mietsache gem. § 535 BGB termingerecht im entsprechenden Zustand zur Verfügung zu stellen. Sonst könnte er sich u.U. schadenersatzpflichtig machen.

    "Müsste der Vermieter nicht auch noch für auftretende Folgekosten aufkommen, geplanter Umzug, jetzige Unterkunft der Ex bzw muss ich sie nun ja noch weiter aushalten und sie will mir keine Miete zahlen. Ihre ganzen Klamotten stehen ja nun noch in meiner Wohnung rum und das sind nicht wenige :( "
    - Dies sollte Dir/Euch ein auf Mietrecht spezialisierter RA beantworten. (Ist bei Dir (k)ein guter Wille vorhanden...?)

    "Normalerweise kündigt man ja eine Wohnung und zieht in die nächste Wohnung, so dass wenn dann Komplikationen auftreten auch weitere Folgen wie Hotel etc übernommen werden müssten."
    - Wer weiss...

    "Meine Ex denkt, dass ihr ohne Haftplichtversicherung nix zusteht, aber da sie ja nix für die Umstände kann muss doch von anderer Stelle Entschädigfung erfolgen oder?"
    - Lass' sie denken was sie will. Das wäre sowieso Bürgerliches (Versicherungs-) Recht, kein Mietrecht.

    "Hoffe ihr versteht worauf ich hinaus will und könnt mir ein paar Hilfestellungen geben."
    - Versuch(t)e es doch mal mit Goodwill...:)

  • danke für die schnelle Antwort aber viel Wissenswertes war nun nicht dabei.
    Ich stehe im Mietvertrag der jetzigen Wohnung und die Genossenschaft wollte ihre Daten und hat dann eine Mieterhöhung in Höhe von 10 Euro erhoben weil wir nun zu zweit hier wohnen also müsste dies irgendwo niedergeschrieben stehen!:-)

  • "... für die schnelle Antwort aber viel Wissenswertes war nun nicht dabei."
    - Dito.

    "Ich stehe im Mietvertrag der jetzigen Wohnung und die Genossenschaft wollte ihre Daten und hat dann eine Mieterhöhung in Höhe von 10 Euro erhoben weil wir nun zu zweit hier wohnen also müsste dies irgendwo niedergeschrieben stehen!:-)"
    - Das interessiert doch garnicht und hat mit Deinem Anliegen doch garnichts zu tun. Meine Frage "Steht die Ex noch zusammen mit Dir im MV?" haste nicht beantwortet.

  • das weiß ich nicht, hab der Genossenschaft als sie zu mir gezogen ist alle Daten von ihr geschickt und die haben sich um Klingelschild etc gekümmert
    sie musste aber nix unterschreiben soweit ich weiß

    Frage ist ja nun noch ob nicht der Vermieter noch irgendwelche Auslagen von ihr Übernehmen muss

  • Ich weiß nicht ob sie im Mietvertrag mit drin steht, denke nicht zumindest hat sie nix unterschrieben aber hab ihre Daten an die Genossenschaft übermittelt, die haben dann auch die Klingelschilder sowie die Miete angepasst.

  • Ich weiß nicht ob sie im Mietvertrag mit drin steht, denke nicht zumindest hat sie nix unterschrieben aber hab ihre Daten an die Genossenschaft übermittelt, die haben dann auch die Klingelschilder sowie die Miete angepasst.

    Aussagen, wie "ich weiß nicht" oder "ich denke nicht" sind in diesem Fall aber wenig hilfreich. Entweder ja oder nein, denn dies ist für deine Fragen ziemlich wichtig.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Ein gemeinsamer Mietvertrag kann nur gemeinsam gekündigt oder gemeinsam geändert werden.

    Wenn bis dato keine Änderung erfolgt, gilt der alte Vertrag weiter.
    Solange hat Ihre Mitbewohnerin das Recht hier wohnen zu bleiben.

    "Nichts wissen" und "vielleicht Denken" reicht da überhaupt nicht aus. Also versucht die paar Tage noch irgendwie über die Runden zu kriegen und bringen Sie das mit dem Vertrag in Ordnung, sonst kommt bald der nächste Ärger.

  • Nein ein Problem habe ich nicht, dass sie nun noch hier wohnt.
    Problematisch ist, dass sie ja wenn sie nun nicht mehr hier wohnen könnte ihr Vermeiter doch viel höhere Kosten für sie aufbringen müsste weil sie sich anderweitig um eine Bleibe kümmern müsste!

  • Ich weiß nicht ob sie im Mietvertrag mit drin steht,


    Kannste ja auch garnicht wissen, da sich Dein MV z.Zt. zur Überprüfung in Timbuktu befindet.

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